Hallo
Ich will in den nächsten Tagen einen TFT bei einem Online-Shop bestellen, der auch die Abholung der Ware anbietet. Da meine Freundin nächste Woche in der Nähe des Shops unterwegs sein wird, würde sie den TFT abholen und mir mitbringen.
Nun frage ich mich, ob dann auch das Fernabsatzgesetz gilt?
Im Netz finde ich sehr differierende Aussagen dazu. Einige sagen, dass der Vertragsabschluss durch die Onlinebestellung ausreicht, andere sagen, ich könne ja vor Ort die Ware kurz anschauen. Wobei das in diesem Fall ja nicht ich, sondern meine Freundin wäre, also nicht der Vertragspartner.
Auch schließen das manche Shops in den AGB aus. Beim Shop, bei dem ich bestellen will, steht da nichts explizit zu, sondern nur der normale Text zum Widerruf.
Wisst ihr genaueres?
Gruß
Brink