Rückgaberecht bei Pixelfehler

  • Hallo zusammen,


    ich habe mir heute in dem Geschäft " digitalo.de " einen 22" Widescreen TFT von Fujitsu Siemens bestellt.
    Der TFT wird zu der Selbstabholungsstelle in Köln geliefert, sodass ich keine Versandkosten übernehmen muss.


    Ich habe den Verkäufer gefragt, ob ich das Gerät umtauschen kann, wenn ich einen, zwei, drei... Pixelfehler habe. Er meinte dabei gilt nicht das "14-Tage Rückgaberecht", da ich ja die Chance hatte, das Gerät dort zu testen.


    Aaaaber, man hat doch normal IMMER auf ALLES 14 Tage Rückgaberecht.
    Ich kann doch meinen TFT kaufen, zuhause anschließen, und wenn sich 2-3 Pixelfehler aufweisen, sagen, dass mir der TFT nicht gefällt und kann ihn doch dann eintauschen... oder nicht?


    Die Sache ist, dass die Lieferung bei dem Laden Freitags um 17:00 Uhr ankommt und ich erst Samstag's um 12-13 Uhr dort selbst testen könnte.


    Wenn der Umtausch natürlich nicht gerechtfertigt ist, warte ich lieber den Tag länger..


    Viele Grüße, Marius :)

  • Zitat

    Aaaaber, man hat doch normal IMMER auf ALLES 14 Tage Rückgaberecht.


    Falsch.

    Top Beratung zu TFT Monitoren direkt vom Fachhändler. :thumbup:

  • Auf vor Ort gekaufte Waren hast du kein Rückgaberecht. Da entscheidet dann einzig die Kulanz des Händlers. Ein Rückgaberecht kann freiwillig angeboten werden, eine gestzliche Verpflichtung gibt es aber nicht.


    Würdest du den Monitor direkt zu dir schicken lassen sieht die Sache schon wieder anders aus ;)

  • Tolle Hilfe. Aller erste Sahne. Ein Beitrag Mehr, gratuliere.

  • Da haben die beiden aber (leider) recht.


    14tägiges Rückgaberecht hast du wirklich nur, wenn du die Ware nicht selbst abholst. Ich hatte das Spielchen schonmal mit K&M-Elektronik diskutiert und die meinten auch, dass bei Ladenabholungen, selbst wenn die Ware im Netz reserviert bzw. bestellt wurde, kein FAG gilt. Würde man sich die Ware allerdings per Stadtboten zukommen lassen, sähe die Sache wieder anders aus und FAG würde gelten. Haken dabei wäre nur, dass man dem Stadtboten vorher eine schriftliche Abholerlaubnis für die Ware und natürlich auch irgendwie vorher das Geld dafür geben muss, war mir dann alles zu umständlich und ich hab's gelassen. :rolleyes:


    Hätte, wenn ich den K&M-Menschen da richtig verstanden habe, das Gerät bei Selbstabholung allerdings auch nicht vorher begutachten können, von daher fehlt mir da auch irgendwo die Logik. Aber gut, so ist es halt, wenn sich strikt an irgendwelche Paragraphen gehalten wird und nicht logisch und flexibel mit 'ner Prise Kulanz an die Sache herangegangen wird. :(

  • Ja ich meine auch nur "Tiefflieger" mit seiner tollen, ausführlichen Antwort...



    Den beiden anderen Dankeschön !


    Dann werd ich den wohl einfach einen Tag später selbst testen gehen !:)

  • Hallo!


    Ist ja ein bekanntes Spiel, manche kaufen sich ja Hardware der
    Reihe nach mit System und geben diese, wenn nur ein kleines
    Detail nicht passt, wieder zurück.
    Dass da die Händler nicht 100% 'mitspielen' ist ja irgenwo klar.
    Haben ohnehin im HW-Bereich nur kleine Aufschläge, da
    schmerzt jede Art von Kulanz ...
    Bei uns gibts da einige Händler die nur mehr mit Tagespreisen/
    Abschlägen gutschreiben.


    Jedenfalls, wie die anderen bereits geschrieben haben, hat man nur
    dann ein gesetzl. Recht dazu wenn online bestellt und per Post/Dienst
    geliefert wird.


    Bei uns gibt es jedoch auch schon einen shop der Bestellungen per
    'Internet' und Abholung vor Ort offeriert und dennoch seinen Kunden
    die gleichen Rechte wie bei der Fernabfrage zuspricht. Denke aber
    dies ist ein freiwillige Leistung, machen müssen sie es nicht.



    Gruss
    CD