Hallo,
ich habe einen Eizo FlexScan S2231W erworben und bin mit dem Gerät sehr zufrieden. Bezüglich der Garantiezusage von Eizo bin ich aber etwas irritiert. Auf der Webseite von Eizo () lese ich:
"Garantieumfang: Die Garantie gilt für alle ab dem 01.10.2003 in Deutschland ausgelieferten Geräte. Sie bezieht den Ausfall der Hintergrundbeleuchtung mit ein und erstreckt sich über fünf Jahre oder 30.000 Betriebstunden, je nachdem was zuerst eintritt. 30.000 Betriebsstunden werden im normalen Bürobetrieb jedoch innerhalb von 5 Jahren nicht erreicht. Bei einer 5-Tage-Woche mit 52 Wochen je Jahr und 8 Stunden je Tag errechnen sich mehr als 14 Jahre."
Dem Gerät liegt aber das Dokument "Begrenzte Garantie" bei, hier ist zu lesen:
"Die Garantiefrist beträgt (i) fünf (5) Jahre ab dem Erstverkaufsdatum des Produkts oder (ii) 30.000 Betriebsstunden des Produkts; die Garantiefrist für das LCD-Panel und die Hintergrundbeleuchtung des Produkts ist jedoch auf drei (3) Jahre ab dem Erstverkaufsdatum des Produkts beschränkt. EIZO und die Vertriebe übernehmen über den Rahmen dieser Garantie hinaus hinsichtlich des Produkts keinerlei Haftung oder Verpflichtung dem Erstkäufer oder Dritten gegenüber".
Dies sind ja nun doch deutlich unterschiedliche Garantiezusagen. Ich werde mich in dieser Angelegenheit an EIZO direkt wenden. Natürlich ist die Zusage einer Garantie von 5 Jahren inkl. CCFL + LCD auch ein Kaufkriterium, ärgerlich wenn dann nach dem Erwerb in der "Begrenzten Garantie" eine andere Garantiezusage gemacht wird.
Kennt jemand Details zu dieser zweigleisigen Garantie-Politik? Wie sieht es rechtlich aus? Die Zusage der 5 Jahres Garantie inkl. CCFL sollte ja gelten, da ich die andere "Begrenzte Garantie" erst nach dem Erwerb einsehen konnte.
Grüße
Rainer