Monitor von Hersteller zerstört: Anspruch gegen Hersteller oder Händler?

  • Hallo,
    ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen. Ich versuche das ganze so kurz wie möglich zu halten und keine unnötigen Details zu nennen:


    Monitor beim Online Händler gekauft.
    Innerhalb der 2 jährigen Gewährleistungsfrist defekt aufgetreten.
    Hersteller bietet für den Monitor 3 Jahre vor ort austauschservice an.
    Kunde ruft Hersteller an, dieser lässt Monitor für Reparatur abholen.
    Hersteller sagt, Monitor nicht reparierbar und auch kein Austauschgerät verfügbar, daher würde für den Online Händler eine Gutschrift erstellt und der Kunde erhält dann vom Händler sein Geld zurück.


    Laut Herstellerauskunft verhindert Händler die Gutschriftserstellung, da er seinen Grosshändler nicht nennt.
    Kunde setzt Händler Frist per Einschreiben für Reparatur, Austauschgerät oder Erstattung des Kaufbetrages.
    Händler fordert vom Kunden die Einsendung des defekten Monitors, obwohl im bekannt ist, dass dieser bereits seit langem zur Reparatur beim Hersteller ist.
    Kunde wendet sich an Hersteller, dieser sagt, dass der Monitor höchstwahrscheinlich bereits zerstört wurde und daher nicht an den Kunden zurückgesandt werden kann.
    Hersteller verspricht Direktgutschrift (in unbekannter Höhe) an Kunden. Nachdem kein Betrag beim Kunden eingeht, erhält auch der Hersteller eine Frist per Einschreiben, ein Austauschgerät zu liefern oder Kaufbetrag zu erstatten.
    Nichts passiert.


    Jetzt meine Frage, an wen muss sich der Kunde für eine Erstattung seines Kaufbetrages rechtlich halten?
    An den Händler wo der Monitor gekauft wurde oder an der Hersteller, der den Monitor abgeholt und zerstört hat und damit ja die Abwicklung der Gewährleistung über den Händler verhindert?


    Ich hoffe jemand kann das für mich beurteilen.
    Tschau
    Lotion

  • Ich würde mich da an den Hersteller halten. Der Hersteller ist derjenige der die Garantieleistung anbietet, mit dem Händler hat das nichts zu tun, der macht - wenn überhaupt - nur Gewährleistung und dafür hättest du dich direkt an den Händler wenden müssen und nicht an den Hersteller. IMHO sollte dir der Hersteller hier was bieten (idealerweise einen funktionierenden Monitor) und zwar ohne den Umweg über den Händler und dessen Großhändler. :(


    Welcher Hersteller ist denn das eigentlich? Ich kenne Vor-Ort-Austauschservice eigentlich nur so, daß der Monitor eben vor Ort ausgetauscht wird - und zwar sofort ergo die bringen nen neuen du gibst ihnen den alten und fertig. Was bringt einem dieser Service denn auch sonst, denn ohne Monitor kann man ja gar nicht arbeiten? ?(


    Daß du den Kaufbetrag voll zurückbekommst halte ich für utopisch, für das Geld bekommt man ja heute einen viel besseren Monitor, Hardware ist immer ein Wertverlustgeschäft, auch bei Monitoren...

    2 Mal editiert, zuletzt von frostschutz ()

  • Erstmal Danke für deine Antwort Frostschutz.


    Zitat

    Original von frostschutz
    Ich würde mich da an den Hersteller halten. Der Hersteller ist derjenige der die Garantieleistung anbietet, mit dem Händler hat das nichts zu tun, der macht - wenn überhaupt - nur Gewährleistung und dafür hättest du dich direkt an den Händler wenden müssen und nicht an den Hersteller.


    Ja, deine Aussagen machen Sinn.


    Zitat


    IMHO sollte dir der Hersteller hier was bieten (idealerweise einen funktionierenden Monitor) und zwar ohne den Umweg über den Händler und dessen Großhändler. :(


    Ein Mitarbeiter hat mir am Telefon mal in Aussicht gestellt, einen anderen Monitor (anderes Modell), was die da irgendwo rumstehen hätten, zu bekommen. Nur was soll ich damit anfangen? Ich hatte mir in mühevoller Kleinarbeit extra den Monitor mit den Spezifikationen ausgesucht, den ich beim Händler gekauft habe. Und eine Gutschrift direkt an mich, wurde mir dann ja schliesslich auch zugesagt. Wohl weil sie den defekten Monitor bereits zerstört haben und ich so meine Gewährleistung beim Händler nicht mehr in Anspruch nehmen kann.


    Zitat


    Welcher Hersteller ist denn das eigentlich? Ich kenne Vor-Ort-Austauschservice eigentlich nur so, daß der Monitor eben vor Ort ausgetauscht wird - und zwar sofort ergo die bringen nen neuen du gibst ihnen den alten und fertig. Was bringt einem dieser Service denn auch sonst, denn ohne Monitor kann man ja gar nicht arbeiten? ?(


    Ich habe den Hersteller aus rechtlichen Gründen nicht genannt. Ich möchte für mich und für das Forum keinen Ärger provozieren. Es handelt sich um einen grossen bekannten Hersteller aus Asien.


    Der Vor-Ort-Austauschservice läuft bei denen nur so, dass man nicht gleich einen neuen Monitor bekommt. Was natürlich völlig absurd ist.
    Einen Leihmonitor habe ich nicht gewollt. Ich dachte nicht, dass das ganze so abläuft. Und ich habe noch einen alten Röhrenmonitor mit dem ich mich jetzt rumquälen muss.


    Zitat


    Daß du den Kaufbetrag voll zurückbekommst halte ich für utopisch, für das Geld bekommt man ja heute einen viel besseren Monitor, Hardware ist immer ein Wertverlustgeschäft, auch bei Monitoren...


    Das spielt doch gar keine Rolle, was man für das Geld heute bekommt.
    Die haben ja den Monitor zerstört und damit die Gewährleistungsabwicklung für mich verhindert, nach der ich auch Anspruch auf Erstattung des Kaufbetrages habe.


    Siehe auch:

  • Zitat

    Original von lotion
    Ein Mitarbeiter hat mir am Telefon mal in Aussicht gestellt, einen anderen Monitor (anderes Modell), was die da irgendwo rumstehen hätten, zu bekommen. Nur was soll ich damit anfangen?


    Da wirst du dir mal deine Garantiebestimmungen durchlesen müssen. Es ist leider so, daß viele Produkte nur einen sehr kurzen Produktzyklus haben (gerade bei Computern) und du dann eben mit einem anderen Modell vorlieb nehmen musst. Je nachdem um was für ein Produkt es sich handelt (z.B. Festplatten) ist das kein Problem (da Festplatten immer größer und schneller werden bekommt man da im Zweifelsfalle eher was besseres als vorher). Bei Monitoren ist das theoretisch nicht anders, wenn da nicht die Geschmackssache eine große Rolle spielen würde. Aber da hast du wenig bis keine Wahl... niemand garantiert dir daß du einen Monitor bekommst der dir gefällt, es wird höchstens garantiert daß du einen Monitor bekommst der von den Spezifikationen her ähnlich ist und funktioniert. Damit muss man leider leben. Sie können ja ein Produkt das seit Monaten/Jahren nicht mehr hergestellt wird und auch nicht mehr vorrätig ist nicht mehr einfach so aus dem Ärmel schütteln.


    Zitat

    Und eine Gutschrift direkt an mich, wurde mir dann ja schliesslich auch zugesagt. Wohl weil sie den defekten Monitor bereits zerstört haben und ich so meine Gewährleistung beim Händler nicht mehr in Anspruch nehmen kann.


    Gutschrift oder Monitor ist besser als gar nichts, ich würde da nochmal anrufen und höflich / bestimmt nachfragen wie es damit denn nun aussieht.

  • Zitat


    Da wirst du dir mal deine Garantiebestimmungen durchlesen müssen.


    Nein, sehe ich überhaupt nicht so. Ein Austauschgerät ist laut Herstelleraussage nicht verfügbar. Und ich sollte eine Gutschrift bekommen. Nach meinem Einschreiben, hätte der Hersteller ja auch noch Zeit gehabt mir einen Ersatzmonitor zu liefern. Gar nichts kommt von denen. Dann haben die meinen Monitor auch noch zerstört, sodass ich keine Gewährleistung beim Händler mehr in Anspruch nehmen kann.
    Es gibt überhaupt keinen Grund nicht den vollständigen Kaufbetrag zurückzuverlangen. Da können die in ihren Garantiebestimmungen reinschreiben was sie wollen.


    Zitat


    Gutschrift oder Monitor ist besser als gar nichts,


    Ich habe nichts von denen erhalten! Außerdem gibt es wie schon geschrieben, keinen Grund mich mit irgendwelchen Almosen abspeisen zu lassen. Das ganze beruht alles auf deren Verschulden.


    Zitat


    ich würde da nochmal anrufen und höflich / bestimmt nachfragen wie es damit denn nun aussieht.


    Dies habe ich bereits getan und zwar über 20 mal!!! Dazu kamen noch mal fast 10 Anrufe vom Hersteller an mich. Immer mit den gleichen Aussagen, ich solle wegen dem nächsten Schritt nochmal 3-4 Wochen warten.
    Dazu kommt mein Einschreiben, worauf überhaupt nicht reagiert wurde. Der Monitor wurde bei mir übrigens am 23.04.2008 abgeholt.


    Deshalb werde ich auch noch heute einen Antrag für einen Mahnbescheid stellen. X(

  • Händlergewährleistung und Herstellergarantie sind zwei Paar Schuhe.


    Die Herstellergarantie ist völlig freiwillig, da gibts keine gesetzliche Verpflichtung/Regelung. Der Hersteller bestimmt.,ober überhaupt und wie
    lange er eine Garantie gewährt.


    Die Händlergewährleistung ist gesetzlich festgelegt und beträgt 2 Jahre
    ab Kaufdatum. Innerhalb der ersten sechs Monate steht der Händler in der
    Beweispflicht, dass ein auftretender Mangel nicht "poduktionsbedingt"
    ist, sondern durch evtl. Fehlbedienung etc. entstanden ist.
    Da das in der Praxis kaum machbar ist, ist man als Kunde in dieser Zeit
    meist aus dem Schneider. Das ändert sich nach den sechs Monaten, da muss der Kunde nachweisen, dass der Mangel quasi "mitgekauft" wurde.
    Wenn der Händler sich dann stur stellt, wird es schwierig mit den Regressansprüchen.


    Der Kaufvertragspartner ist der Händler. Insofern sollte man innerhalb der ersten 2 Jahre sich zunächst an den Händler wenden, wenn ein Defekt vorliegt. Der Händlerwird dann das Gerät einfordern und dann seinerseits sich an den Hersteller wenden, bzw. das Gerät dorthin schicken.( Der Händler hat gegebnüber dem Hersteller/Lieferanten die gleichen Gewährleistungsansprüche wie Du als Kunde ihm gegenüber.
    Ich hoffe, das erklärt, warum der Händler von Dir das Gerät einfordert - obwohl Du es nicht mehr hast.)
    Da kannst du dann auch mit Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung per Einschreiben, Telefonaten u.ä. eventuellen Druck auf die Abwicklung ausüben.


    Bezüglich der Rückzahlung des Kaufbetrages musst Du Dir schon Abzüge
    abhängig von der Nutzungsdauer (Zeitwert) gefallen lassen. Ob es Dir
    passt oder nicht.


    Allerdings kann der Hersteller auf keinen Fall Dein Gerät einfach einbehalten und zerstören. Es ist schliesslich Dein Besitz. Wenn es nicht repariert werden kann, hast Du einen Anspruch darauf, es dann eben defekt zurück zu bekommen.
    Da würde ich mal den Hebel ansetzten und eventuell über einen Anwalt
    meinen Besitz zurückfordern.
    Siollte mich nicht wundern, wenn dann nicht doch plötzlich ein Ersatzgerät
    auftaucht, oder eine finanzielle Regelung angeboten wird.

    Einmal editiert, zuletzt von Bingood ()