Hallo,
ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen. Ich versuche das ganze so kurz wie möglich zu halten und keine unnötigen Details zu nennen:
Monitor beim Online Händler gekauft.
Innerhalb der 2 jährigen Gewährleistungsfrist defekt aufgetreten.
Hersteller bietet für den Monitor 3 Jahre vor ort austauschservice an.
Kunde ruft Hersteller an, dieser lässt Monitor für Reparatur abholen.
Hersteller sagt, Monitor nicht reparierbar und auch kein Austauschgerät verfügbar, daher würde für den Online Händler eine Gutschrift erstellt und der Kunde erhält dann vom Händler sein Geld zurück.
Laut Herstellerauskunft verhindert Händler die Gutschriftserstellung, da er seinen Grosshändler nicht nennt.
Kunde setzt Händler Frist per Einschreiben für Reparatur, Austauschgerät oder Erstattung des Kaufbetrages.
Händler fordert vom Kunden die Einsendung des defekten Monitors, obwohl im bekannt ist, dass dieser bereits seit langem zur Reparatur beim Hersteller ist.
Kunde wendet sich an Hersteller, dieser sagt, dass der Monitor höchstwahrscheinlich bereits zerstört wurde und daher nicht an den Kunden zurückgesandt werden kann.
Hersteller verspricht Direktgutschrift (in unbekannter Höhe) an Kunden. Nachdem kein Betrag beim Kunden eingeht, erhält auch der Hersteller eine Frist per Einschreiben, ein Austauschgerät zu liefern oder Kaufbetrag zu erstatten.
Nichts passiert.
Jetzt meine Frage, an wen muss sich der Kunde für eine Erstattung seines Kaufbetrages rechtlich halten?
An den Händler wo der Monitor gekauft wurde oder an der Hersteller, der den Monitor abgeholt und zerstört hat und damit ja die Abwicklung der Gewährleistung über den Händler verhindert?
Ich hoffe jemand kann das für mich beurteilen.
Tschau
Lotion