Widerruf mit Folgen

  • Hi Jungs,
    ich hatte ja vor kurzem einen Samsung T240HD bestellt.


    Da ich hinterher festgestellt hatte, dass es für den gleichen Preis einen T260 gibt, hab ich den T240HD wieder zurückgeschickt und den T260 bestellt.


    Nun wird mir unterstellt, dass der Frontrahmen des T240HD angeblich zerkratz sein soll !!!
    Das find ich schonmal sehr frech, mir das zu unterstellen.


    Welche Chancen hab ich denn nun, um mein ganzes Geld wieder zu bekommen ?!

  • Wenn Du online bestellt hast, gilt das Fernabsatzgesetz. D.h., dass Du innerhalb von 14 Tagen die Ware, ohne Angabe von Gründen, zurückschicken kannst. Falls diese 14 Tage um sind, siehts schlecht aus mit Umtausch.
    Falls die Kratzer schon beim Kauf da waren, hast Du erstmal keine Beweislast. Diese hat nämlich der Händler innerhalb der ersten 6 Monate. Falls er also sagt, dass Du die Kratzer verursacht hast, muss er erstmal beweisen, dass diese beim Kauf nicht da waren.

  • Das mit der Beweislast gilt für Defekte an den Geräten. Der Händler kann ihm sehr wohl die Wertminderung in Rechnung stellen.

  • Hallo srub,


    m.E. siehst Du den Anwendungsbereich der Beweislastumkehr beim Verbrauchsgüterkauf zu eng. Nach § 476 BGB gilt für jeden Sachmangel in diesem Bereich die (widerlegliche) Vermutung , dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war.


    Sachmangel ist jede negative Abweichung des Kaufgegenstands von der vereinbarten Beschaffenheit.


    Wurde eine bestimmte Beschaffenheit nicht vereinbart, so ist die Sache mangelhaft, wenn sie sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet.


    Wurde nach dem Vertrag keine bestimmte Verwendung vorausgesetzt, so ist die Sache mangelhaft, wenn sie sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet und wenn sie eine Beschaffenheit aufweist, die nicht bei Sachen der gleichen Art üblich ist und vom Käufer deswegen erwartet werden kann.


    Ein Sachmangel ist übrigens auch dann gegeben, wenn eine andere als die gekaufte Sache geliefert wird oder aber wenn eine zu geringe Menge geliefert wird.


    Da jedenfalls ein erheblich zerkratztes Gehäuse nicht die übliche Beschaffenheit eines Monitors darstellt, liegt also auch hier ein Sachmangel vor.


    Cyborg hätte also - wenn er die Ware denn behalten hätte - selbst Ansprüche gegen den Verkäufer. Da er aber die Ware zurückgeschickt hat, kommen diese hier nicht zum tragen.


    Auch im Falle des hier erfolgten Widerrufs wird man aber den o.g. § 476 BGB anzuwenden haben, so dass der Verkäufer zu beweisen haben wird, dass der Monitor bei Übergabe mangelfrei war. Dies wird ihm i.d.R. kaum gelingen.


    Mit freundlichen Grüßen


    Stephan

  • Weiß nicht wie das rechtlich im Wortlaut geregelt ist, aber Realität sieht anders aus, da ist Wertminderung an der Tagesordnung.


    Wenn ein Monitor vom Kunden zurückkommt und der Monitor dann Kratzer hat, dann ist überlicherweise schon der Kunde schuld. Viele Leute gehen einfach schludrig mit ihren Sachen um und Kratzer sind sehr unübliche Schäden bei originalverpackter / versiegelter Ware. Äußere Schäden sind auf äußere Gewalteinwirkung zurückzuführen und wenn die Originalverpackung keine entsprechenden Spuren aufweist (in dem Fall könnte man ggf. dem Postunternehmen die Schuld in die Schuhe schieben) kanns ja nur noch derjenige gewesen sein ders in der Hand hatte, der Kunde nämlich. Normalerweise kommen die Händler damit durch. Wenn man sich Seiten wie dau-alarm.de anschaut ist das oft auch berechtigt. Muss hier nicht der Fall sein, aber Monitore sind extrem empfindlich, besonders diese Samsung Klavierlackdinger kann man praktisch gar nicht anfassen ohne sie zu "beschädigen" (erst sind Fingerabdrücke drauf und nach dem Drüberwischen mit nem Tuch feine Kratzer drin -> Wertminderung und das leider zu Recht). Rücksenden von Monitoren ist so heikel weils grade bei diesen Geräten auf das Äußere ankommt. Wenn da auch nur eine Kleinigkeit nicht mehr stimmt kann der Händler das Gerät nicht mehr uneingeschränkt verkaufen.


    Ein ordentliches Foto von der angeblichen Beschädigung würde ich vom Händler bei sowas allerdings schon verlangen. Selbst den Zustand des Geräts beim Auspacken und wieder einpacken zu dokumentieren wäre klug gewesen... mache ich immer so bei komischen Paketen / wenn die Chance besteht daß ich etwas zurückschicke. Dann hast du wenigstens irgendwas in der Hand.

  • @ frostschutz,


    es war nicht nur ein "feiner Kratzer" es sind 2 richtige Kratzer, die man schon mutwillig hätte reinmachen müssen. bzw. man hätte irgendetwas merken müssen, dass man da rangekommen ist.


    Es ist natürlich ein leichtes zu sagen, der Verbraucher ist schuld.


    Was ist, wenn der entsprechende Mitarbeiter beim Überprüfen des Monitors diese Kratzer selber verursacht hat ?
    Würde er natürlich nie zugeben und zu seinem Chef sagen, der Kunde wars.
    Ich habe selbst in solchen Läden gearbeitet und weiß, wie es dort zum Teil zugeht. (Jetzt nicht direkt, dass dem Kunden was in die Schuhe geschoben wird, aber mit der Ware wird auch nicht grad entsprechend des Wertes oder des Materials, umgegangen)


    Komischerweise konnte ich keine Kratzer feststellen. (Habe aber auch nicht weiter danach gesucht)


    Die Sache ist noch nicht ganz durch und ich werde auch weiterhin darauf beharren, dass ich diese Kratzer nicht reingemacht habe. (Ob ihr mir das nun glauben wollt oder nicht) ^^


    Im Notfall dann eben mit Verbraucherschutz und Anwalt ankommen.


    Zustätzlich habe ich herausgefunden, dass eine Menge der T-Serie als "B-Ware" wieder orginal eingepackt sein musste. Hab von anderen Nutzern erfahren, dass sie ebenfalls Kratzer auf deren Lack hatten.


    Deshalb wär es mir ganz lieb, wenn sich hier noch andere Nutzer der Samsung T-Serie mal melden könnten, ob sie auch Kratzer auf ihrem Rahmen haben.