ZitatOriginal von krong
Soweit ich weiß ist es rechtens, dass per FAG zurückgeschickte Waren wieder als Neuware verkauft werden.
Ich finde es auch ehrlich gesagt etwas unverschämt dass gerade ihr auf ungeöffnete Originalverpackung besteht.
Wenn ihr schon das FAG in vollem Maße ausnutzt, solltet ihr das dem Händler auch zugestehen.
ZitatOriginal von srup
Nein, sie dürfen nicht als neu verkauft werden, denn das sind sie nicht mehr. Der Artikel muß als B-Ware/Retourware verkauft werden, woran sich leider nicht alle Händler halten.
Interessantes Thema. Die Aussagen gehen hierzu gehen ja weit auseinander und bislang gibts es noch keine fundierte Quelle die Klarheit über die rechtliche Situation schafft.
Ich selbst kann mir, ähnlich wie srup, kaum vorstellen, dass Rückläufer als "neu" verkauft/deklariert werden dürfen. Vorstellbar wäre in diesem Fall als worst-case dann ein Produkt, welches an bereits beliebig viele Kunden ausgeliefert wurde und von diesen je 2 Wochen in "Gebrauch" war ("Test/Augenschein wie er im Ladengeschäft möglich gewesen wäre" um beim FAG zu bleiben). Dass der Gesetzgeber für solche Fälle, bei denen die Ware theoretisch mehrer Monate, bzw. sogar Jahre von unzähligen Kunden zuhause getestet wurde, die Deklaration "neu" zulässt kann ich mir jedenfalls nicht vorstellen. Zumal es nach meinen Informationen eine klare Differenzierung gibt was die Begriffe "neu" "neuwertig" "wie neu" und "gebraucht" angeht.
Gruß RunnY
Gruß
Ich werd mal googeln, vielleicht lässt sich ja Klarheit schaffen.
EDIT:
Es scheint offenbar wirklich nicht gesetztlich geregelt zu sein. Das Amtsgericht Rotenburg hat in dieser Sache leider zu Ungunsten des Verbrauches entschieden. [URL=http://www.pcgameshardware.de/aid,636702/News/Legal_Zurückgenommene_Ware_als_neu_verkaufen/]Hier[/URL] nachzulesen