Wie können Pixelfehler / Fläche von toten Pixeln nach 1 Jahr entstehen?

  • Hallo zusammen,


    bei meinem Notebook sind nach 1 Jahr große Pixelfehler (siehe Anhang) aufgetreten.
    Im Lexikon hier

    steht folgendes:
    "Bei Pixelfehlern handelt es sich um eine technologisch und produktionstechnisch bedingte Eigenschaft von LCD-Monitoren"
    Gilt das nur für Fälle bei denen die Pixelfehler direkt nach Kauf existieren oder gilt es grundsätzlich also auch in meinem Fall?


    Falls es in meinem Fall nicht gilt, was kann es noch für Gründe geben? Das Display ist oberflächlich ohne irgendwelche Spuren oder Katschen. Ich glaube also nicht, dass ich es selber verursacht haben kann.


    Ich suche im Endeffekt nach Argumenten um der Beweislastumkehr (Gewährleistung) entgegenzuwirken.

  • Du meinst die Streifen ? Das ist ein Defekt, unter Pixelfehler versteht man das Nichtfunktionieren von vereinzelten Pixel wodurch der Bildeindeuck nicht wirklich beeinträchtigt wird, das ist hier klar ein Defekt.

  • Hallo AFoeb,


    von mir aus auch das ;)
    Beantwortet aber leider mein Anliegen nicht.
    Wäre sehr dankbar für eine Rückmeldung!

  • Eigentlich wurde bereits alles gesagt - es handelt sich hierbei um einen Defekt der innerhalb der Garantie von jedem Hersteller getauscht werden sollte. Notebooks kommen meist immer mit 3 Jahren Garantie vom Hersteller. Beim Hersteller anrufen; Problem schildern und Notebook abholen lassen zur Reparatur.


    Zum Thema Beweislastumkehr: Dies geht nur mit einem Gutachten was jedoch horrende Kosten verursachen; und wohl kein positives Ende für dich bringen wird denn sowas kann man kaum nachweisen.

    ...kalt...kälter...eiskalt!

  • Eigentlich wurde bereits alles gesagt -


    Nicht wirklich, aber okay :)


    Zitat


    es handelt sich hierbei um einen Defekt der innerhalb der Garantie von jedem Hersteller getauscht werden sollte. Notebooks kommen meist immer mit 3 Jahren Garantie vom Hersteller. Beim Hersteller anrufen; Problem schildern und Notebook abholen lassen zur Reparatur.


    Wenn es in die Garantie fallen würde, würde ich ja nicht so einen Aufwand betreiben... :rolleyes:


    Zitat


    Zum Thema Beweislastumkehr: Dies geht nur mit einem Gutachten was jedoch horrende Kosten verursachen; und wohl kein positives Ende für dich bringen wird denn sowas kann man kaum nachweisen.


    Danke, wenn dies so ist, sieht es schlecht aus...

  • Wenn es in die Garantie fallen würde, würde ich ja nicht so einen Aufwand betreiben


    Wenn das Notebook gerade 1 Jahr alt ist dann stellt sich mir die Frage wer dir gesagt hat das es nicht unter Garantie fallen würde?


    Abgesehen davon wird dir kein Hersteller mit einer Beweislastumkehr kommen - dies ist einzig und allein eine Aussage von einem Händler. Wo und Wann gekauft? Um welches Gerät handelt es sich genau? Hersteller?

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  • Das Notebook ist von Lenovo und gekauft bei notebooksbilliger.de.
    Lenovo sagt, dass sie nur 1 Jahr Garantie haben und notebooksbilliger.de will jetzt für 150€ reparieren.
    Die Gewährleistung (und damit die Beweislastumkehr) habe ich ja aber nur dem Händler gegenüber bei dem ich es gekauft habe.


    EDIT:
    Ich habe übrigens Fotos gemacht, die nachweisen, dass der Fehler/Schaden schon innerhalb des ersten Jahres auftrat. Hatte nur leider nicht die Frist im Kopf und habe den Schaden erst 2 Tage nach Ablauf des 1. Jahres gemeldet... Von Kulanz fehlte bei Lenovo hier leider jede Spur!

  • OK - Lenovo hatte ich nun nicht auf dem Schirm aber da ist das leider so: 12 Monate Garantie. Entweder du beißt in den sauren Apfel mit den 150 EUR Reparaturkosten oder lebst mit dem Defekt. Alles andere würde keinen Sinn machen. Bei Lenovo empfiehlt es sich immer eine Garantie Verlängerung zu erwerben.

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  • Wenn das 150€ Pauschal sind ist das doch ein guter Kurs. Ansonsten kauft man eben beim Fachhändler, bei denen wo ich kaufe machen die Händler keine Beweislastumkehr, die geben immer 2 Jahre volle Gewährleistung, letztendlich wollen sie ja, daß man wiederkauft, allerdings steht bei ihnen auch nicht "billiger" im Firmennamen ;)

  • Je nach Modell sind es bei Lenovo glaube ich um die 120-170 EUR - oder so um den dreh - da sind die 150 EUR nix anderes als eben die Garantie welche man versäumt hat zu kaufen nur eben mit der Ausnahme, dass man nach Zahlung keine Garantie mehr drauf hat zumindest nur auf die Reparatur - 1 Jahr ;)


    Glaube kaum das es einen Unterschied macht ob beim Fachhändler oder Internet...

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  • Die beiden Händlern wo ich schon ewig mein IT kaufe, die fahren generell keine Beweislastumkehr, solange man innerhalb der 2 Jahre Gewährleistung ist wurde bisher egal was anstandslos repariert oder getauscht.

  • Eigentlich kein Problem solange es Ware ist welche mind. 2 Jahre Garantie oder mehr vom Hersteller intus hat. Problematisch wird es wenn, wie in diesem Fall hier, nur 1 Jahr Hersteller Garantie vorhanden ist :) Würde immer mind. 3 Jahre Garantie mitnehmen.

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  • Bei den beiden Fachhändlern bei mir ist es egal ob Garantie oder nicht, alles was innerhalb der 2 Jahre kaputt geht wird anstandsfrei repariert oder getauscht, so geht eben Service. Andere Händler bieten dafür eben Kampfpreise und diesen Service muss man dann in Form einer Garantieerweiterung dazukaufen.

  • Okay, vielen Dank für deinen Input Mediafrost!
    Ist auch ein guter Punkt, dass die Reparatur jetzt ungefähr so viel kostet wie die Garantieverlängerung. Damit sollte man in aller Regel dann besser fahren, wenn man auf die Garantieverlängerung verzichtet.


    AFoeb: Was sind denn deine beiden Händler?
    Nur weil ich irgendwo anders 10€ mehr gezahlt hätte, weis ich ja noch nicht, dass der Händler kundenfreundlicher agiert.
    Jetzt wo ich es weis, werde ich bei notebooksbilliger.de bestimmt nicht mehr kaufen, auch wenn es die günstigsten sind!

  • Einfach mal bei den Systemhäusern vor Ort fragen, im Regelfall erhält man dort Aussagen wie "Wir verzichten auf die Beweislastumkehr der Sachmängelhaftung nach 6 Monaten." Ist für die Händler ja auch im Regelfall keinerlei Problem da im Regelfall entweder die Sachen sofort defekt sind oder erst nach mehreren Jahren und die Händler/Grosshändler/Distributoren ja untereinander im Regelfall meist 1 Jahr Sachmängelhaftung vereinbaren ohne Beweislastumkehr bzw. bei Problemen der nächste Vertriebsbesuch negativ für den Hersteller ausfallen wird.


    Macht meiner Erfahrung nach der grosse Fluss auch nicht anders, man darf da eben nur nicht den Fehler machen an die Hersteller selber heranzutreten sondern es über den Händler abwickeln zu lassen.

  • Ist auch ein guter Punkt, dass die Reparatur jetzt ungefähr so viel kostet wie die Garantieverlängerung. Damit sollte man in aller Regel dann besser fahren, wenn man auf die Garantieverlängerung verzichtet.


    Glaube nicht das man damit besser fährt wenn man auf die Garantie Verlängerung verzichtet als wenn man selbige gleich mit dazu kauft. Geht etwas anderes kaputt musst du wieder bezahlen und dann je nachdem was defekt ist wieder 150 EUR hinlegen. Und das jedes Mal wenn etwas kaputt geht. 1 x bezahlen und abgesichert sein anstelle zu hoffen das nix kaputt geht und am falschen Ende sparen ;)

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  • Na ja, das ist ja eine Frage der Wahrscheinlichkeitsrechnung.
    Klar können auch 4 verschiedene Teile innerhalb von 3 Jahren kaputt gehen, aber das ist glücklicherweise nicht die Regel.
    Dazu kommt die Unsicherheit, dass nicht jeder Defekt von einer Garantie abgedeckt sein muss.


    Aber das muss halt im Endeffekt jeder selber wissen.

  • Falls es in meinem Fall nicht gilt, was kann es noch für Gründe geben? Das Display ist oberflächlich ohne irgendwelche Spuren oder Katschen. Ich glaube also nicht, dass ich es selber verursacht haben kann.


    Pixelfehler können durchaus (auch mit) vom Anwender verursacht sein. Klassische Beispiele sind zu hohe / niedrige Temperaturen oder Temperaturschwankungen oder zu hoher Druck auf das Display. (z.B. beim Putzen) Ev. könnte auch Luftfeuchtigkeit oder andere Faktoren beteiligt sein. Dann aber ist auch die Frage, ob erst eine Schwäche des Displays eine solche Reaktion möglich gemacht hat.


    Wenn nur noch die Gewährleistung greift, wendet man sich - wenn möglich - an eine Partner-Werkstatt des Herstellers. Viele Firmen lassen Reparaturen von kleineren Klitschen erledigen. Man sagt dann einfach, man habe keine Schuld an dem Defekt, dann prüfen die das und leiten eine Anfrage an den Hersteller weiter. Was dabei rum kommt, wird man sehen. Schlimmstenfalls wird das Ersuchen (begründet) abgelehnt und eine Prüfgebühr erhoben. Dann bliebe nur noch ein "Gutachten", was aber nur Sinn macht, wenn man sich wirklich sicher und die Sache unstrittig ist.


    Ich hatte schon mal so einen Fall, das wurde abgelehnt mit Verweis auf eine kleine Delle im Gerät, die zwar mit dem Defekt m.E. nichts zu tun hatte, aber nun gut.