Wiederrufsrecht nach BGB §355 und Pixelfehler

  • Zitat

    Original von mfe-pc.de
    der Käufer kann die Bedingungen bei uns erfragen, und bekommt Sie auch per eMail zugesendet. Nur bis jetzt hat keiner bei mir/uns angefragt.


    Ehrlich gesagt würde ich nicht ohne weiteres auf die Idee kommen nach derartigen Bedingungen anzufragen. Ich fälle mein Urteil erstmal nach den online verfügbaren Informationen im Shop.

  • Einen Kaufvertrag für ein KFZ wird ja auch nicht ins Internet gestellt, sondern erst dem Interessenten zur Verfügung gestellt. Die Garantiebedingungen sämtlicher Hersteller sind auch bei keinem Shop vorab einsehbar.


    Gruß
    LCD-Guru

    2 Mal editiert, zuletzt von LCD-Guru ()

  • Sehr geehrte Boarder,


    ich werde die Tage in unserem Forum einen Thread zu diesem Thema verfassen, damit alle etwas zum Nachlesen haben.


    Aber wie schon andere feststellten, werden die Garantiebedingungen auch nicht vorab veröffentlicht, sondern diese sind nur bei den einzelnen Anbietern (Herstellern) zu erfragen, vielleicht auf den Webpages ersichtlich.


    Gruß
    M. Fleischer