Ich habe vor kurzem einen Artikel gelesen, weiß aber leider nicht mehr wo. Da ging es um das Thema PC. Es wurde ein Notebook nach speziellen Wünschen des Kunden zusammengestellt. Das Gerät wurde geliefert. Der Käufer schickte das Teil innerhalb von 2 Wochen zurück.
Der Verkäufer argumentierte, dass hier das zweiwöchige Rückgaberecht nicht gelten würde, da das Notebook nach speziellen Vorgaben des Käufers zusammengestellt wurde.
Der Käufer klagte und bekam recht. Die Richter argumentierten, dass alle Teile in einem Notebook Standardkomponenten seien, die auch jederzeit in andere Notebook wieder verbaut werden könnten. Der Händler wurde also verpflichtet den kompletten Kaufpreis zu erstatten.
Die von Dir gewünschte Folie ist von EIZO für bestimmte Größen vorproduziert. Die werden ja nicht speziell für Dich angefertigt. Der Händler hat nur das Problem, dass die Nachfrage nach solchen Folien wohl dermaßen gering ist, dass ein Weiterverkauf fast nicht möglich ist.
Ich halte den Ausschluss für rechtlich unkorrekt. Nur was machst Du, wenn Alternate die Ware nicht zurück nimmt? Willst Du zur Klärung auch einen Anwalt einschalten und die Sachlage per Gericht klären lassen? Und das alles für 150,00 EUR?