Da stimme ich Dir zu. Zum Ausleihen oder zum Duchtesten des Marktes ist das FAG vom Gesetzgeber sicherlich nicht installiert worden.
Die Händler sind bei einem solchen Mißbrauch die ersten, die ein Problem haben und versuchen dieses auf die Kunden abzuwälzen.
Das Herrichten von Rückläufern ist nicht bezahlbar, der Händler hat allein schon genug damit zu tun, den Inhalt der Rücksendung zu kontrollieren.
Allerdings hat er auch die Möglichkeit, im Fall der Notwendigkeit des Herrichtens die Rückerstattung zu kürzen, wenn also die Rücksendung keine 'Neuwertigkeit' mehr hatte.
Trotzdem halte ich das blinde Weiterschicken von Rückläufern an den nächsten Kunden auch für inakzeptabel, nach dem Motto: einen *Blöden* findet man immer...
Der Neupreis gilt für ein Neugerät und nichts anderes.