Beiträge von Weideblitz

    DAs FAG entstammt aus einer EU-Richtlinie und muß in jedem EU-Mitgliedstatt in nationales Recht umgesetzt werden.
    Einige Länder haben ähnliche Regeln, die sogar über Zeitbereiche von in etwas einem halben Jahgr geht.


    Dänemark war da schon schneller als Deutschland - dort gibt es auch eine Rückgaberegelung.

    Glückwunsch!
    Beim Entstehen solcherlei Probleme ist das der beste Beweis, daß Du alles richtig gemacht hast! :D :D


    Ein schlechter analoger Eingang macht sich in erster Linie so bemerkbar, daß werder durch Auto-Adjust noch durch manuelles Korrektur von Clock und Phase ein flimmerfreies Bild einstellbar ist.


    Auf die Schlierenbildung sollte die Art des gewählten Anschlusses eigentlich keinen Einfluß haben, da ein signifikanter Bandbreitenunterschied zwischen Analog- und Digitalverbindung m.E. nicht besteht.


    Der Preisunterschied zum 181T kann z.T. durch seinen beiden qualitiativ gleich guten Eingänge (DVI+VGA) begründet werden.
    Darüberhinaus ist der 181T aber noch um einiges besser ausgestattet. Ob man das alles braucht, muß jeder selbst entscheiden.


    Trotzdem spricht weiterin für die Digitalverbindung, daß hier keine Abhängigkeit mehr von der Signalqualität der Grafikkarte besteht.


    Wie hier im Board schon mehrmals berichtet worden ist, empfiehlt sich der analoge Betrieb eines TFT an OnBoard-Grafikchips, Notebooks oder schlechten NVidia-Karten nicht. Bei DVI-Anschluß ist dieser Punkt nicht relevant.

    Na, da wäre ich aber ganz vorsichtig, ob dieser Unterschied wirklich durch die Samsung-TFT verursacht wird.


    Einen geschätzter (!) Unterschied von 2-3 Millimetern von zwei unterschiedliche Personen an 2 verschiedenen Orten unter verschiedenen Lichtverhältnissen bei bewegten Bildern mit bloßen Auge alleinen auf den 181T/191T abzubilden, halt ich für echt gewagt.


    Hier sind soviele Variablen dabei, das ein Vergleich des Nachzieheffektes meines Erachtens eher hinkt.

    Damit wäre auf jeden Fall der Umstand geklärt, waum Samsung auf deren eigenen Hompegae behauptet, der 191T hätte ein externes Netzteil, wohingegen alle 191T-Anwender hier im Board ein externes Netzteil besitzten.


    191T-XYZ: das Ganze hört sich alles ziemlich nach Gerüchteküche an. Ich würde echt noch auf dem Teppich bleiben und ruhig abwarten. Hier im Boadr gibt es noch keine weiteren Infos zu irgendwinem 191T-Update.

    Hallo Jetson,
    die Probleme beim Sharp LL-T1820 können natürlich auch ein grundsätzliches Manko am Sharp darstellen.


    Nur hattest Du von "Pixelartefakten" und "Wellenformen bei einfarbigen Flächen" gesprochen. Bei EberhardH hörte sich das ein bißchen anders an: Streifenverlauf bei Farbverläufen Rot/Violett.
    Könnte da ein Zusammenhang bestehen?


    Wie dem auch sei, das Vertrauen in Sharp-Displays wird durch solche Berichte in keinem Fall gesteigert.

    Ich vermute mal, daß die Schweiz entweder ein dem FAG vergleichbares Gesetz selbst schon länger hat oder Schweizer Händler vermutlich zum Ausgleich von Standortnachteilen ähnliche Optionen eigenmächtig dem Kunden einräumen, um gegen die EU-Konkurrenz aus den schweizer Nachbarländern bestehen zu können.


    Wissen tue ich das leider auch nicht.

    Hallp pppp,


    ein (halbwegs) seriöser Händler sollte in seinen AGB Bezug auf das FAG nehmen.


    Viele machen das inzwischen auch, aber es gibt dennoch einige, die versuchen, dieses Recht (unzulässig) wieder einzuschränken, in dem z.B. das Einschalten des Geräts untersagt wird o.ä..


    Von solchen Händlern würde ich (auch trotz eines evtl. niedrigen Preises) die Finger lassen.


    Na, jetzt kommen wir aber ganz vom eigentlichen Thema ab. Weitere Infos zu diesen Thema finden sich schon sehr zahlreich hier im Board!

    Die positiven Äußerungen zu TFTshop.net finden sich hier übereinstimmend von allen, die bei ihm schon mal gekauft haben.


    Eine solche Einstimmigkeit habe bzgl. der Bewertung eines Händler habe ich in der Form noch nicht erlebt.


    Ich finde es gut, wenn wie hier nicht nur nackt auf den letzten Cent beim Preis geschaut wird, sondern gute unterstützende Beratung (auch nach dem Kauf) durch eine entsprechende Kaufentscheidung gewürdigt wird (nein, ich habe keinen Werbevertrag mit TFTshop.net ;) ).


    Ich gebe i.A. auch gerne ein paar Euro mehr für guten Service aus.

    Hitachi hat das erste TFT-Display mit der bisher unerreichten Reaktionszeit von 16ms vorgestellt!
    Der Hitachi wäre so der erste Monitor, der 62 Bilder/s zur Anzeige bringen könnte.
    Damit rücken TFT-Displays immer näher an die Träume von Hardcore-Spielern nach schnellen Flachdisplays heran!


    Die weiteren technischen Daten lauten wie folgt:



    • Rise time - 12 ms
    • Fall time - 4 ms
    • Diagonale - 17 Zoll
    • Sichtfeld - 388x270 mm
    • Pixelgröße - 0.264 mm
    • Blickwinkel - 160° vertikal und horizontal
    • Eingänge - 15-polig VGA, DVI-D
    • Max. Leuchtdichte - 260 cd/m
    • Kontrast - 400:1
    • Empfohlende Auflösung - 1280x1024@75 Hz oder 60 Hz
    • Gehäusefarbe – Ivory, Schwarz
    • Markteinführung in den USA- um den 08. November 2002
    • Unverbindliche Kaufpreis - $699


    Über europäische Preise und einen Termin für die hiesige Markteinführung wurde leider noch nichts mitgeteilt.



    Fazit: Es scheint sich endlich was zu tun bei der Reaktionszeit! :)

    Dann bin ich leider auch ratlos.


    Im Prinzip sollten solcherlei Effekte wie Farbverfälschungen bei stehenden Bildern durch Änderung von angrenzenden Farben bei einem TFT-Display ausbleiben.
    Kovergenzfehler wie bei CRTs gibt es hier einfach nicht schon vom prinzip her nicht.


    Ein möglicher Defekt an dem Gerät kann man auch nicht ausschließen. Falls niemand anderes noch eine gute Idee hat, würde ich das Gerät auch zurückgeben.

    Hallo pppp,
    wie riju schon erwähnte steht FAG für Fernabsatzgesetzt. Wenn Du genau nach diesem Stichwort suchst, solltest Du dazu massig Informationen hier finden können.


    Kurzer Hintergrund: Jede Ware, die über ein Kommunikationsmedium (Telefon, Internet, interaktives Fernsehen usw.) bestellt worden ist, fällt unter das Fernabsatzgesetzt.


    Da bei dieser Beschaffungsform eine Begutachtung der Ware im Geschäft für den Verbraucher nicht möglich ist, ist diesem im Rahmen der europäischen Wettbewerbs-Harmonisierung das Recht zugesprochen worden, bei Nichtgefallen das erworbene Produkt innerhalb von 14 Tagen dem Verkäufer in neuwertigem Zustand (!) wieder zurückzusenden. Der Verkäufer ist hierbei verpflichtet, daß Gerät ohne Angaben von Gründen wieder zurückzunehmen.