Hallo,
suche 1 - 20 Freaks die Interesse an einer Sammelbestellung für TFT Samsung 181 haben - zwecks vielleicht wesentlich besserem Preis.
hook
-->
Hallo,
suche 1 - 20 Freaks die Interesse an einer Sammelbestellung für TFT Samsung 181 haben - zwecks vielleicht wesentlich besserem Preis.
hook
Der 191t wär mir zwar lieber, hätte aber auch Interesse an dem 181t wenn genügend Leute mitmachen und der Preis dem entsprechend niedrig ist. Um wieviel wäre er denn dann billiger? Habe ihn im Netz schon für 947 € gesehen.
Ich möchte Euch jetzt nicht die Freude auf einen besseren Preis nehmen, aber dabei ist folgendes zu bedenken.
1. Alle Händler kaufen über einen Großhändler ein. Dieser hat einen Einzelpreis und einen Palettenpreis. Bei einem Preis von ca. 950,00 EUR habt Ihr mit absoluter Sicherheit einen Palettenpreis, also nimmt der Händler gleich mehrere Geräte ab.
2. Das bedeutet, der Händler muß seine Marge kürzen. Die Margen sind aber wirklich gering. Ich will hier jetzt nicht die genauen Zahlen nennen, zumal ja auch jeder unterschiedlich kalkuliert. Allerdings bleibt dem Onlinehändler bei einem Preis von 950,00 EUR nicht viel übrig. Selbst bei mehreren Monitoren dürfte die Ersparnis maximal bei 10 bis 20 EURO liegen! Dafür lohnt sich doch keine Sammelbestellung. Das ist doch viel zu aufwendig.
Also sucht Euch lieber den günstigsten Anbieter und kauft dort ein.
Wie Prad schon schrieb.
So ist es leider. Die Preise ändern sich erst spürbar bei sog. Projektpreisen. Stückzahl ca. >50.
Unter solchen Stückzahlen ist es tatsächlich so, dass der Unterschied kaum spürbar ist...
ZitatOriginal von Prad
Also sucht Euch lieber den günstigsten Anbieter und kauft dort ein.
Hat hier denn jemand Erfahrungen mit den drei, vier Händlern, die den 181T für
ca. 950 EUR anbieten? / /
/ ?
teilweise sehen die AGBs etwas "altertümlich" aus, die Sache mit dem "Versand auf Gefahr
des Verkäufers(!)" (§§ 447,474 II BGB) haben die wenigsten realisiert,
teilweise ist für Fernabsatzverträge zwar das Auspacken und Anschauen, nicht
aber das Anschalten und Testen erlaubt ...
Also mit tec.company habe ich noch keine Erfahrungen, aber die werde ich wohl hoffentlich in dieser Woche machen, da ich dort einen Samsung 152T bestellt habe und der diese Woche kommen soll! Fun-computer kann ich weiterempfehlen, hatte noch keine Probleme mit denen. Die anderen Shops kenn ich nicht.
ZitatOriginal von Pansen
Also mit tec.company habe ich noch keine Erfahrungen, aber die werde ich wohl hoffentlich in dieser Woche machen, da ich dort einen Samsung 152T bestellt habe und der diese Woche kommen soll!
Kannst ja vielleicht mal berichten ...
ZitatFun-computer kann ich weiterempfehlen, hatte noch keine Probleme mit denen. Die anderen Shops kenn ich nicht.
Klar kann ich das, werde ich gerne tun, wenn der TFT angekommen ist.
Ich meinte auch Funcomputer ohne "-"!
Hallo,
also ich kann funcomuter.de zu 100% empfehlen.Habe mir dort einen Canon S750 Drucker bestellt.Zwei Tage später war der Drucker schon bei mir (per NN).Der Laden ist nur zu empfehlen.
ZitatOriginal von stm
teilweise sehen die AGBs etwas "altertümlich" aus, die Sache mit dem "Versand auf Gefahr
des Verkäufers(!)" (§§ 447,474 II BGB) haben die wenigsten realisiert,
teilweise ist für Fernabsatzverträge zwar das Auspacken und Anschauen, nicht
aber das Anschalten und Testen erlaubt ...
Wenn die AGBs das Anschalten und Testen zu unterbinden versuchen, dann würde ich von dem betreffenden Händler die Finger lassen, egal zu welchen Preisen er die TFTs anbietet.
Bei solchen AGBs wird der Sinn des Fernabsatzgesetztes einfach ausgehebelt - vermutlich sogar juristisch nicht haltbar.
Auf TFT´s beziehen sich solche AGB´s sicher nicht. Da würde ich mir keine Sorgen machen, denn auch das Inbetrieb nehmen ist juristisch klar geregelt und durchaus erlaubt. Da hilft auch der somit nicht gesetzeskonforme Absatz in den AGB nicht. Denn im Zweifel gilt nunmal die Gesetzesvorgabe, und nicht die Einschränkung des Händlers. Vielmehr wird es bei diesem Passus um Drucker gehen. Einige Schlitzaugen bestellen sich Drucker, machen am Wochenende ein schönes Mailing, und schicken den Drucker mit leeren Patronen zurück... Das dabei Kosten entstehen, die dem Kunden berechnet werden, versteht sich, denke ich, von selbst...
ZitatOriginal von Weideblitz
Bei solchen AGBs wird der Sinn des Fernabsatzgesetztes einfach ausgehebelt - vermutlich sogar juristisch nicht haltbar.
ACK. Juristisch haltbar sind die sicher nicht. Aber wenn ein Händler erstmal meint, daß er es so machen könnte, dann wird es einen riesen Streß geben, wenn man auf den Widerruf angewiesen ist. Man mag ja Recht haben und auch vor Gericht bekommen, aber besser ist, gleich die Finger von solchen Problemfällen zu lassen.
ZitatOriginal von TFTshop.net
Auf TFT´s beziehen sich solche AGB´s sicher nicht. Da würde ich mir keine Sorgen machen, denn auch das Inbetrieb nehmen ist juristisch klar geregelt und durchaus erlaubt. Da hilft auch der somit nicht gesetzeskonforme Absatz in den AGB nicht. Denn im Zweifel gilt nunmal die Gesetzesvorgabe, und nicht die Einschränkung des Händlers. Vielmehr wird es bei diesem Passus um Drucker gehen. Einige Schlitzaugen bestellen sich Drucker, machen am Wochenende ein schönes Mailing, und schicken den Drucker mit leeren Patronen zurück... Das dabei Kosten entstehen, die dem Kunden berechnet werden, versteht sich, denke ich, von selbst...
Solche Verbrauchmaterialien sind nocnmal extra erwähnt, es geht hier eindeutig um ALLE Waren:
"der Käufer kann lt. §§355ff BGB die Bestellung 2 Wochen nach Eingang der Lieferung widerrufen. Davon ausgeschlossen sind Komplettsysteme, die für den Käufer erstellt wurden (BTO und Angebote) und entsiegelte Software (auch entsprechende Zubehörsoftware zu Hardware) sowie bereits geöffnetes Verbrauchsmaterial wie z.B. Toner, Tintenpatronen oder Batterien."
Allerdings sind die AGBs eh etwas widersprüchlich:
"Bei benutzter Ware wird die Wertminderung, Wertverfall, etc. nach §357 Abs. 3 BGB in Rechnung gestellt. Eine Prüfung der Ware (Inaugenscheinnahme) ist gestattet, jedoch nicht die Inbetriebnahme bzw. Nutzung (ausprobieren). §346 Abs. 3 Satz 1 Nr.3 entfällt somit. Defekte Ware ist gänzlich vom Widerruf ausgeschlossen."
Was denn nun? "benutzte Ware" oder kein ausprobieren?
Im übrigen ist auch die Forderung nach Rücksendung innerhalb 14 Tage nicht haltbar.
Alles in allem sind da einige Probleme vorprogrammiert. Wenn alles wunderbar abläuft, vermutlich null Problemo, aber wehe, man muß reklamieren oder widerrufen.
ZitatOriginal von stm
"der Käufer kann lt. §§355ff BGB die Bestellung 2 Wochen nach Eingang der Lieferung widerrufen. Davon ausgeschlossen sind Komplettsysteme, die für den Käufer erstellt wurden (BTO und Angebote) und entsiegelte Software (auch entsprechende Zubehörsoftware zu Hardware) sowie bereits geöffnetes Verbrauchsmaterial wie z.B. Toner, Tintenpatronen oder Batterien."
...
Im übrigen ist auch die Forderung nach Rücksendung innerhalb 14 Tage nicht haltbar.
Ich weiß zwar nicht, was in §§355ff BGB steht, aber der Text hört sich ziemlich das Fernabsatzgesetzt an, und da kann man die Ware ohne Angaben von Gründen bis 14 Tage nach Erhalt der Lieferung zurückgeben.
Allerdings fehlt hier der durchaus wichtige Zusatz "ohne Angaben von Gründen"
Wie dem auch sei: bei deratigen AGBs wäre für mich der Fall gestorben - hier würde ich niemals Kunden werden.