Es gibt einen neuen Shop [ bellavista.de ], bei dem man ausschließlich Samsung TFTs bekommt. Der 191T ist beispielsweise für 1.034,00 EUR erhältlich, zumindest wenn er lieferbar wäre.
Preislich ist das auf alle Fälle ein interessantes Angebot.
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Es gibt einen neuen Shop [ bellavista.de ], bei dem man ausschließlich Samsung TFTs bekommt. Der 191T ist beispielsweise für 1.034,00 EUR erhältlich, zumindest wenn er lieferbar wäre.
Preislich ist das auf alle Fälle ein interessantes Angebot.
Die haben aber eine ganz eigene Auslegung des FAG in ihren AGB's oder ist das ein Schreibfehler mit den 200 EUR?
Wird wohl ein Tippfehler sein, denn die Grenze ist doch gesetzlich festgelegt und liegt weit darunter. Allerdings dürfte es schwer sein einen TFT Monitor für unter 200,00 EUR zu finden, insofern zahlt man sowieso keine Portokosten!
Beim Monitor nicht, aber sie haben ja auch noch andere Produkte im Sortiment die weniger als 200 € kosten.
@jetson
Das ist tatsächlich etwas verwirrend. Das Widerrufsrecht besagt beispielsweise:
Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Sache durch Paket versandt werden kann. 2Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer.
Andererseits steht dort auch:
Wenn ein Widerrufsrecht besteht, dürfen dem Verbraucher bei einer Bestellung bis zu einem Betrag von 40 Euro die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.
Quelle:
Anyway, da wir eh nur (leider) teure TFTs und Notebooks verkaufen, und die paar Restposten-Artikel eh nur Ausnahmen sind, haben wir die AGBs entsprechend geändert und die 200€-Klausel entfernt:
Besser so?
ZitatOriginal von Peter Nägele
Besser so?
Klar, die potenziellen Kunden wird es sicherlich freuen.
So könnte man mit den Regelungen in Ihren AGBs aus Kundensicht m.E. gut leben.
Aber dann können die AGB irgendwie nicht mehr vom Stand März 2002 sein... ![]()
> Aber dann können die AGB irgendwie nicht mehr vom Stand März 2002 sein...
![]()
Stimmt natürlich, hab's auch gleich geändert...
hi,
ist es Bellavista erlaubt, wenn ich innerhalb dieser 14 Tage des FAG meinen Monitor zurückschicke, einen Anteil des Bezahlten Geldes zu behalten. Diese Sache mit der Wertminderung. Was bringt mir denn dann das FAG, wenn ich den Bildschirm nicht mal ausprobieren darf? Oder darf ich ihn ausprobieren und nur wenn es wirklich vermeidbare Werteminderung ist, muss ich was bezahlen?
Gruss und guten Rutsch Iche
ZitatOriginal von iche
ist es Bellavista erlaubt, wenn ich innerhalb dieser 14 Tage des FAG meinen Monitor zurückschicke, einen Anteil des Bezahlten Geldes zu behalten. Diese Sache mit der Wertminderung. Was bringt mir denn dann das FAG, wenn ich den Bildschirm nicht mal ausprobieren darf? Oder darf ich ihn ausprobieren und nur wenn es wirklich vermeidbare Werteminderung ist, muss ich was bezahlen?
Auspacken und Ausprobieren ist gesetztlich auf jeden Fall erlaubt. Die Wertminderung soll die Online-Händler vor Schaden schützen, der durch Rückläufer in nicht mehr neuwertigem Zustand vom Kunden verursacht worden ist. Der Kunde darf die Ware in Betrieb nehmen, hat aber im Fall der Inanspruchnahme die Pflicht, das Gerät in genau dem gleichen (neuwertigen) Zustand zurückzuschicken, wie er es erhalten hat. Solche Regelungen sind m.E. auch über die AGBs zulässig.
Gut, ich dachte nur, dass man den Bildschirm nicht einmal ausprobieren darf, denn bei notebook-lcd.de, habe eine Email hingeschrieben, wurde mir gesagt, dass selbst das Ausprobieren eine Wertminderung sei und desshalb solle ich mir gut überlegen welches Produkt ich doch bestellen möchte.
Wie sind die generellen Meinungen über Bellavista?
Gruss Iche
ZitatOriginal von iche
Gut, ich dachte nur, dass man den Bildschirm nicht einmal ausprobieren darf, denn bei notebook-lcd.de, habe eine Email hingeschrieben, wurde mir gesagt, dass selbst das Ausprobieren eine Wertminderung sei und desshalb solle ich mir gut überlegen welches Produkt ich doch bestellen möchte.
Dann würde ich den Laden nicht für sonderlich seriös halten. Damit würde man ja praktisch das FAG aushebeln können und das ist sicher nicht zulässig.
ZitatWie sind die generellen Meinungen über Bellavista?
Bisher haben nur ein paar wenige User hier im Board bei Bellavista gekauft. Die waren aber wohl sehr zufrieden. Für eine gute Beurteilung fehlen aber noch eine Reihe an Erfahrungsberichten.
Gut, danke erst mal.
Bellavista liefert portofrei aus;-)
Gruss Iche