Hallo!
Ich weiß hier ist nicht das Problem-Forum, aber die meisten User
sind hier und ich brauch mal eure Hilfe!
Hab bei tftshop FSC P19-1A bestellt, bekommen, angeschaut, war unzufrieden
und hab vom Rückgaberecht gebrauch gemacht. Hab am 8.11 geschrieben dass ich unzufrieden bin und das Gerät zurückgeben will.... am 16.11 hab ich das Gerät auf der Post aufgegeben, hatte viel zu tun, bin nicht wirklich dazu gekommen, ein WE war auch noch dazwischen....
Jetzt kommt folgende Aktion von TFTshop:
"Laut BGB steht Ihnen die Überprüfung der Ware "wie im Ladenlokal" zu.
Dies wurde Ihnen im Sinne des Gesetzgebers ermöglicht.
Eine weitergehende Nutzung wie ein Eigentümer ist laut BGB nicht vorgesehen.
Sie sind uns somit zu Wertersatz verpflichtet.
Da für Sie die Rücksendung bereits am 08.11. feststand, das Gerät aber erst am 16.11. von Ihnen versandt wurde, müssen wir von einer zwischenzeitlichen regelmäßigen Nutzung des Gerätes ausgehen, die wir Ihnen mit 1% des Kaufpreises/ Nutzungstag belasten werden."
Ich hab natürlich sogleich widersprochen und das Vorgehen angekreidet...
(außerdem ist das nirgends in den AGB´s beschrieben und somit wohl
unwirksam)
Nun frage ich euch, ob sich jemand damit ein wenig auskennt. Das Gerät hab ich in tadellosem Zustand zurückgeschickt innerhalb der Frist zurückgeschickt..
Welches Recht hätte hier TFTshop das durchzuziehen???