ZitatOriginal von SRock
Bei mir war der Hinweis zum Widerruf auf Seite 2 der Auftragsbestätigung.
Ich habe mal den Passus eingescannt:
Danke! Inzwischen habe ich die Passage auch gefunden. Es stellt sich die Frage, ob dies rechtlich so zulässig ist, da die Widerrufsbelehrung in den AGBs auf der Webseite nicht auftaucht.
Greetz,
hector