Hallo,
Bei mir geht es um folgendes:
Neulich habe ich mir bei einem Versender online den Samsung 193P bestellt. Nach relativ langer Lieferzeit und ettlicher Beschwerden meinerseits kam er endlich, zu Hause aufgebaut musste ich leider feststellen, dass er einen Pixelfehler direkt in der Mitte hatte. Bei Pixelfehlerklasse2 ist das noch kein Garantiefall, aber es hat mich eben gestört, und es gibt ja zum Glück noch das Widerrufsrecht...dachte ich.
Ich habe das TFT wieder sorgfältig verpackt und zurückgeschickt, und mir bei einem anderen Anbieter dasselbe Gerät bestellt (diesmal glücklicherweise ohne Pixelfehler)
Von dem Preis des Gerätes zog man mir nach erhalt meiner Rücksendung aber 10% (immerhin 60 Euro) ab, Grund: "Verpackung geöffnet, Gerät benutzt, Siegel gebrochen".
Auf meine E-Mail hin, dass eine Beschädigung der Verpackung nur dann ersetzt werden muss, wenn sie nicht für das Prüfen erforderlich war (und ein TFT muss ich numal aus der Verpackung nehmen und anschliessen, um zu sehen, ob es tut), und dass man mir bitte konkrete Schäden am Gerät aufführen soll meinte man nur:
"Das Gerät wies deutliche Gebrauchspuren auf, weswegen wir es nicht mehr als Neuware verkaufen können..."
Mir sind keine Gebrauchsspuren bekannt, die das Gerät bei mir abbekommen haben soll, ausser, dass ich es eben anschliessen musste, und dafür z.B. zwei eingeschweiste Tüten mit den Kabeln aufreissen. Wie soll ich denn das Gerät "prüfen" wie es im Gesetzestext heisst, ohne es in Betrieb nehmen zu können?
Ganz abgesehen davon, kommen mir 60 Euro mehr als gewuchert vor-selbst wenn eine Abschlagszahlung gerechtfertigt wäre (z.B. für die beschädigten Tüten mit den Kabeln drin)! Ich habe den leisen Verdacht, dass man, nachdem man offenbar auch nicht in der Lage ist, mir konkrete Schäden am Gerät zu nennen, mich schlicht und ergreifend über den Tisch ziehen will, in der Hoffnung, wenigstens noch ein bisschen Kapital aus der Sache zu schlagen, nachdem ich deutlich gemacht habe, dass ich den Service bei diesem Versender miserabel finde und ich dort nixhts mehr kaufen will.
Frage: Weiss jemand hier, welche rechtlichen Möglichkeiten ich habe? Kann ich eine genaue Beschreibung der Schäden verlangen (also nicht nur "Gebrauchsspuren", sondern etwas wie "Kratzer rechts vorne", "Fettfleck", "Abgebrochener Pin am Kabel" oder so), die das Gerät angeblich haben soll? Welche Verpackungsschäden gelten als "durch die Prüfung erforderlich"? Und gibt es so etwas wie eine Verhältnismäßigkeit, wie hoch ein Versender den Werteverlust beziffern darf, wenn z.B. die Verpackung beschädigt wurde?
Ich bin für jeden Hinweis dankbar!