Schnäppchen oder Langzeitfalle?

  • Ich habe gestern über einen Amazon-'Verkaufspartner' ein echtes (scheinbares?) Schnäppchen gemacht. Der FSC P19-1A wurde für 449,- Euro als 'Kartonaufriss' - bedeutet, der Karton wurde schon mal geöffnet - verkauft und liegt mir hier in der 'alten' Version mit der Möglichkeit der Skalierung des Bildes im korrekten Seitenverhältnis vor - das ist soweit ich verstanden habe, ein Indiz dafür, dass der Schirm schon ein paar Tage älter ist.


    Die Serien-Nummer ist YEBL019165


    Kann ich daraus etwa das Alter des Gerätes ablesen?


    Meine Bedenken:
    Beim Gerät liegt eine von FSC Garantie-Bestimmung bei, die mir nur 1 Jahr Gewährleistung verspricht - da habe ich natürlich trotz des Schnäppchens erhebliche Bedenken bezüglich meiner eigentlich heutzutage garantierten 2 Jahre. Weiss da jemand Bescheid? Gilt die 2 Jahre Gewährleistung auch dann, wenn das Gerät vor dem Stichtag hergestellt wurde?


    Könnte eine gegebenenfalls lange Lagerung dem Display irgendwie schaden?


    Oder kann ich mich insgesamt entspannt zurück lehnen und mich über mein Schnäppchen freuen?


    Gebrauchsspuren weist das Gerät nicht auf.


    Das Display ist absolut Pixelfehler frei!


    Überhaupt bin ich mit dem Gerät sehr zufrieden. Das Bild ist einfach klasse, im Vergleich zu meinem alten 17" CRT mit 1024x768 (mehr ging wegen Bildqualität nicht) habe ich endlos viel Fläche und da ich mein System vor ein paar Wochen mit einer FX6600GT-AGP verbessert habe, auch die entsprechend nötige Leistung für die Auflösung von 1280x1024 Pixeln.


    WoW spielt sich einfach einzigartig und Tribes2 und auch Tribes:Vengance kommen auf so einem Display einfach hammermäßig rüber. Wisch-Effekte konnte ich zwar auch schon sehen, aber das ist absolut grenzwertig und stört nicht im geringsten. Es ist schon eher so, dass diesen Effekt manche Spiele per Motion-Blurr nachmachen. :)

    2 Mal editiert, zuletzt von Riffer ()

    • Offizieller Beitrag

    Naja als Megaschnäppchen würde ich das nicht bezeichnen. Für 61 EUR mehr bekommst Du ein ganz neues Gerät und das hat dann 3 Jahre Garantie. Wenn man die Grantiekosten pro Jahr berechnet sind 60 EUR für ein nicht mehr fabrikneues Gerät kein wirkliches Schnäppchen.


    Die Möglichkeit der seitengererchten Darstellung hast Du unter DVI auch mit den ganz neuen Modellen.

  • Der Monitor wurde auf Amazon als Neu angekündigt und auch als Neu mit ganz normaler Rechnung verkauft. Daher ja auch meine Frage.

  • Der FSC P19-1A mit der Ident Nr YEBL019165 wurde vom Werk am 9.6.2004 hergestellt und wohl am 9.7.2004 von FSC ausgeliefert.
    Die Werksgarantie läuft bis zum 9.7.2007 und zwar als Door-to-Door Austauschservice.
    Ach ja, so wie es aussieht wurde er schonmal von FSC repariert bzw. getauscht. Würde an deiner Stelle mal direkt bei FSC nachfragen was mit dem Display los ist.



    Gruß

    Einmal editiert, zuletzt von firebowl ()

  • Bei Neuware hast Du von Gesetz wegen zwei Jahre Gewährleistung. Gebrauchte Gegenstände können von Händlern mit einer Gewährleistung von einem Jahr verkauft werden. Das Wort "Neu" in der Beschreibung trifft den Punkt also wohl nicht wirklich - wie man an der Gewährleistung sieht.


    Das Alter des Gerätes kannst Du über die Seriennummer beim Hersteller erfragen. Nette Hersteller geben Dir gerne Auskunft.

  • Reparatur? Davon habe ich in Deinem ersten Posting nichts gelesen...
    Ich wollte Riffer auch nur sagen, dass er bei Neuware (unabhängig davon, wann die Ware hergestellt wurde) immer 2 Jahre Gewährleistung hat und bei gebrauchter Ware (wie in dem von ihm geschilderten Fall) nur ein Jahr.



    @ Andi: Garantie nicht mit Gewährleistung verwechseln... Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers (zeitlich auch nicht gesetzlich festgelegt), Gewährleistung wird über den Händler geregelt und beträgt eben bei Neuware 2 Jahre und bei gebrauchter Ware nur ein Jahr - wichtig dabei ist auch die Beweislastumkehr nach 6 Monaten...
    Vielleicht meintest Du das ja auch, dann war das hier nur zur Info ;)

    Einmal editiert, zuletzt von BolbyM ()

  • Das ist so nicht richtig - die gesetzliche Gewährleistung wird immer vom Hersteller gegeben - die freiwillige Garantie kann sowohl vom Hersteller (selbstständige Garantie ) als auch vom Händler (unselbstständig) gegeben werden. Das der Händler eine Garantie vergibt ist allerdings selten.

  • Wichtig (und richtig) an meiner Ausführung war, dass die Gewährleistung gesetzlich geregelt ist und vom Händler gegeben wird, nicht vom Hersteller. Der Hersteller gibt evtl. Garantie.


    "Garantie / Gewährleistung


    Oft verwechselt der Kunde Garantie und Gewährleistung. Gewährleistung ist gesetzlich geregelt, während die Garantie eine reine Kulanzleistung des Herstellers darstellt.
    Der Begriff “Garantie” steht zwar im BGB, in den §§ 442, 443 und 477 BGB (01.01.2002), dennoch ist die Gewährung einer Garantie im Rahmen eines Garantievertrages infolge der Vertragsfreiheit zulässig aber nicht zwingend vorgeschrieben.


    Garantievertrag ist ein Vertrag, bei dem die Haftung für einen bestimmten Erfolg übernommen wird, ohne Rücksicht darauf, ob die den Erfolg betreffende Schuld des Hauptschuldners besteht.


    In engem Zusammenhang mit der Garantie steht die gesetzlich geregelte Gewährleistung.
    Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung des Schuldners, eine Sache oder ein Werk in mangelfreiem Zustand abzuliefern. Gewährleistungsansprüche bestehen beim Kauf (§§ 459 ff. BGB), beim Werkvertrag (§§ 633 ff. BGB) und beim Reisevertrag (§§ 651c ff. BGB. Als Gewährleistungsansprüche kennt das Gesetz die Wandelung beim Kauf und beim Werkvertrag, die Minderung beim Kauf, Werkvertrag und beim Reisevertrag, Schadensersatz beim Kauf, Werkvertrag und Reisevertrag, das Abhilfeverlangen beim Reisevertrag. Die Gewährleistungsansprüche unterliegen der Verjährung."


    Der Schuldner ist in unserem Fall (wenn man Endverbraucher ist) der Händler, nicht der Hersteller.