Hi, ich habe jetzt die Antwort von nem Anwalt, ich zitiere mal den entscheindenden Satz:
"Das Prüfungsrecht erstreckt sich bei Sachen, die durch Ihre Ingebrauchnahme einen erheblichen Wertverlust erleiden (bspw. Autos, Computertechnik) lediglich auf die Inaugenscheinnahme. "
Da also in deren AGB auf den Wertverlust hingewiesen wurde und die Prüfung nur eine Inaugenscheinnahme einschließt, konnten die mir leider zurecht das Geld abziehen.