Versandkosten bei FAG-Rückgabe

  • Gut, das ich meinen Nec beim TFTShop bestellt habe, da bleibt mir sowas (hoffentlich) im Fall der Fälle erspart :)


    Greetz
    Franklin2K

  • man kann wirklich immer nur sagen: SERVICE-WÜSTE-DEUTSCHLAND! die wenigen ausnahmen die es hier gibt sind wirklich erschreckend.


    wie oft ich mich schon rumgeprügelt hab.. oh mann... ich bezahl mittlerweile auch lieber 50euro mehr und hab service anstelle von so nem ärger..


    gruß

  • Hab meine Bestellung bei Dynabyte auch erstmal storniert, das Risiko muß man sich ja nicht antun.
    Wie es der Zufall so will, surf ich heute mal zu dem Shop unseres neuen Board-Members LCD-Versand und die haben grade eine Lieferung bekommen.
    Ich hab natürlich gleich mal zwecks Auslegung der FAG angemailt und bin gleich auf positive Resonanz gestoßen(Grüße an Sven). Also gleich bestellt und, so UPS will, halt ich den Acer endlich am Wochenende in den Händen :]

  • das steht in den AGB's von mindfactory :
    "Hat der Käufer die Ware vor Widerruf und Rückgabe in Gebrauch genommen, hat er Wertersatz für die gezogenen Nutzungen und eine Verschlechterung der Ware zu leisten. Der Wertersatz kann im Einzelfall die Höhe des Kaufpreises erreichen. Hat der Käufer die Ware lediglich in angemessener Form geprüft, haben wir keinen Anspruch auf Wertersatz. Auf die ausführliche Information zu den Voraussetzungen und Folgen des Widerrufs auf unserer entsprechenden Serviceseite weisen wir ausdrücklich hin."


    Tja , und ich wollte eigentlich meinen Sony X72 zurückschicken ..... angeshclossen hatte ich den natürlich


    Ist das jetzt rechtens wenn sie wertersatz fordern? Gebrauchsspuren hat der Monitor keine.
    Wenn ich denn doch Wertersatz leisten muss : würde der Wertersatz entfallen wenn ich die angegebene 160° Blickwinkel horizontal und VERTIKAL als falsch darstelle? ( Die sind auch falsch ; es handelt sich um ein TN+F panel ; und der monitor hat nur 110° horizontal) ? Ich hab naemlich nicht soviel Geld , als das ich einfach so 50 euro oder mehr zum Fenster rausschmeissen kann ....bin Schüler.
    Danke

  • Zitat

    Original von morph
    Ist das jetzt rechtens wenn sie wertersatz fordern? Gebrauchsspuren hat der Monitor keine.


    Nein. Den Monitor ganz ordentlich wieder einpacken und unter Hinweis auf §355 BGB (ein FAG gibt es nicht) ohne Angabe von Gründen durch Anwendung des Widerrufsrechts bei Verbraucherverträgen zurückgeben. Transportversicherung bei der Rücksendung nicht vergessen!

  • Danke .
    aber was ist wenn sie nun doch Wertersatz fordern ; wie es vorhin schon der fall war.
    Kann ich mich auch sicher darauf verlassen , dass Wertersatz in solch einem Fall nicht rechtens ist?



    Also ich schicke den Monitor in der Originalverpackung zurück , und lege in dem Karton noch einen Vermerk mit :
    "Hiermit wird die Ware nach §355 BGB widerrufen." Anschrift etc noch dazu . Wie istr es mit der Rechnung ? Mitreinlegen ; oder nur Kopie , oder nichts?!

    Einmal editiert, zuletzt von morph ()

  • Wie es schon in den AGBs steht - kein Wertersatz wenn die Ware lediglich in angemessener Form geprüft wurde. Die Prüfung schließt die Inbetriebnahme nicht aus.
    Es gibt hier einige Leute, die bei der Rückgabe mit MF keine Probleme hatten, warum soll das jetzt anders sein? Warte doch erstmal ab, ob sie sich querstellen. Wenn der Monitor und das Zubehör wirklich keine Gebrauchsspuren aufweisen, sollte es auch keine Schwierigkeiten geben.

  • immer schön cool bleiben! MF ist da echt kulant und macht ganz selten probleme. hab mal ne platte bestellt und die war schweine laut und hab sie nach 10tagen unformatiert (lala) zurückgeschickt: kein problem gewesen!



    greetz

  • Ok = ).
    Für mich klingt das nur so , dass man in jedem Fall Wertersatz leisten muss, wenn man etwas in Betrieb hatte : Aus den AGB :" "Hat der Käufer die Ware vor Widerruf und Rückgabe in Gebrauch genommen, hat er Wertersatz für die gezogenen Nutzungen und eine Verschlechterung der Ware zu leisten"


    Muss nochmal was auffrischen ; durch meine Änderung des Posts ist das glaube ich untergegangen :


    Zitat

    Also ich schicke den Monitor in der Originalverpackung zurück , und lege in dem Karton noch einen Vermerk mit "Hiermit wird die Ware nach §355 BGB widerrufen." Anschrift etc noch dazu . Wie istr es mit der Rechnung ? Mitreinlegen ; oder nur Kopie , oder nichts?!:

  • Wie gesagt, bei dynabyte hat alles nix genutzt, die sehen eine rechtmäßige Prüfung nach §355 als Angucken des Kartons. Bei diesem ****** Shop muss man also auf jeden Fall blechen. Ich werd mich mal nächste Woche nochmal ins Zeug schmeißen.

    Einmal editiert, zuletzt von FlashBFE ()

  • ich dachte du hast bei dynabyte bestellt?!

    Einmal editiert, zuletzt von morph ()

  • ups :). Stimmt schon, war Dynabyte. Ich hab nur aus mehrern Shops was bestellt und mich vertippt.


    apropos mehrere Shops: Ich hab mir bei LCD- Versand nun endlich den AL732 bestellen können, die hatten den endlich mal wieder auf Lager :)).

    Einmal editiert, zuletzt von FlashBFE ()

  • Ich wollte mal in der Verbraucherzentrale Thüringen wegen dem Thema anrufen, aber als ich gelesen habe, was die für horrende Preise für Beratungen (z.B. 1,24€ pro min per Tel) haben wollen, lass ich es lieber, da ich sowieso nicht weiß, ob ich deshalb je wieder was von meinen 50€ von dynabyte wiedersehen werde. Und ein Anwalt steht früh morgens für das Geld sowieso nichtmal aus dem Bett auf.
    Eine sonstige Möglichkeit, etwas zu unternehmen, ohne dabei noch mehr zu bezahlen, seh ich leider auch nicht.



    Ein leichter Trost: Wenigstens ist mein neuer Monitor angekommen.

  • Du willst diesen *****, ähm ... Geiern, doch nicht ernsthaft die 50 Euro überlassen ? Damit denken die doch nur sie wären im Recht und ziehen die Masche immer weiter durch und andere Kunden werden auch über den Tisch gezogen.


    Hast Du denen wenigstens ein Einschreiben mit Frist und Androhung von Verbraucherzentrale und Anwalt geschickt ? Würde fast drauf wetten, dass das alleine schon reichen würde.

  • FlashBFE


    Hast du noch weiter Schritte unternommen?
    Würde mich mal interessieren. Finde so etwas von der Firma absolut nicht ok.
    Da werde ich nie bestellen.
    Also auf jeden Fall Danke, dass du das hier gepostet hast.

    Viele Grüße
    Randy

  • Ja, ich hab mal nem Anwalt das Problem geschrieben, hab aber noch keine Antwort. Von alleiningen rückhaltlosen Drohungen rücken die das Geld auch nichtmehr raus; der Konflikt beschränkt sich jetzt allein darauf, ob die Prüfung nach §355 auch eine Inbetriebnahme einschließen darf oder nicht und dazu hab ich bis jetzt noch kein Gesetz gefunden. Laut deren AGB ist es nicht gestattet und wäre demnach mein Problem. Jetzt muss mir der Anwalt sagen, ob eine Inbetriebnahme gesetzlich zugesichert ist und das würde dann diese AGB unwirksam machen.

  • Selbstverständlich geht die Inbetriebnahme OK.
    So steht es im Gesetz. Da hilft diesem Shop auch nicht der Hinweis auf die eigenen AGB, denn diese sind dann (zumindest in diesem Punkt) unwirksam... Siehe BGB §357 Abs.3


    "(3) Der Verbraucher hat abweichend von § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten, wenn er spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge und eine Möglichkeit hingewiesen worden ist, sie zu vermeiden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist. § 346 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 findet keine Anwendung, wenn der Verbraucher über sein Widerrufsrecht ordnungsgemäß belehrt worden ist oder hiervon anderweitig Kenntnis erlangt hat."

  • Hallo , wollte euch nur mitteilen das es mit mindfactory problemlos geklappt hat. Habe den vollen Betrag überwiesen bekommen.