• Stelle die Frage auch noch mal hier ins Forum. Es geht um einen Garantieanspruch ggü. dem Hersteller hier NEC.


    Habe meinen TFT bei Ebay ersteigert.
    Mein Verkäufer hat das Gerät von einem anderen Händler gekauft, der wiederum eine Charge von ca. 50 TFTs von einer Bank gekauft hat, die die TFTs verkauft hat, weil neue angeschafft wurden. Die Bank war also Erstkäufer meines TFT.


    Kann ich jetzt noch einen Garantieanspruch ggü. NEC geltend machen, odewr gilt die Garatie nur für den Erstkäufer, indem Fall der Bank? Ich hätte nämlich theoretisch noch Garantie bis 05/2006.



    MfG

    • Offizieller Beitrag

    Um einen Garantieanspruch geltend machen zu können benötigst du in der Regel eine Rechnung. Wenn Du eine Rechnung besitzt, kannst du auch die Garantieansprüche gegenüber NEC geltend machen. Wenn nein kannst du es probieren, allerdings bist du auf die Kulanz von NEC angewiesen.