AGBs von mayestro.de: Eigentumsvorbehalt=>eindrignen in Privatwohnung

  • Ich zitiere aus den AGBs von mayestro.de (wo ich mir eigentlich demnächst einen Belinea 101910 bestellen wollte):
    "8. Eigentumsvorbehalt
    [...] Bei Zahlungsverzug, auch aus anderen oder zukünftigen Lieferungen oder Leistungen von mayestro.de an den Kunden oder bei Vermögensverfall des Kunden darf mayestro.de zur Geltendmachung des Eigentumvorbehalts an der Vorbehaltsware die Geschäfts- oder Privaträume des Kunden betreten und die Vorbehaltsware an sich nehmen. [...]"
    Dort heisst es also explizit, dass die Leute sich unter gewissen Umständen das Recht nehmen wollen, in die Privatwohnung einzudringen. Nach der Lektüre des vorhergehenden Threads (Portokosten bei Rücktritt gemäß FAG) scheint es mir ratsatm, mayestro.de darauf hinzuweisen, dass diese AGBs nicht gültig sind.
    Sehe ich das richtig?


    Grüße,
    Sven


    PS: hat schon jemand Erfahrung mit dem Shop?

    3 Mal editiert, zuletzt von svarni ()

  • ich stelle mir das grad bildlich vor:
    Da bricht so ein Typ von Mayestro bei dir die Tür ein, haut dir eine rein und nimmt dir den Monitor ab... :D

  • Na ich hab ja so meine Zweifel, ob diese AGB's so mit dem AGB-Gesetz vereinbar ist. Soweit ich das als Laie vermuten kann, darf durch einschränkende Passagen in den AGB's kein höherwertigeres Gut der Käufers verletzt werden.


    Und ich denke, dass der Schutz z. B. der Privatwohnung deutlich höher anzusehen und auch gesetzlich entsprechend geschützt ist. Wenn der Käufer pleite ist (soll das das Wort 'Vermögensverfall' andeuten?), also ggf. einen Offenbarungseid leistet, stehen sicher noch weitere Gläubiger vor der Tür.


    Ich kann mir vorstellen, dass der Online-Händler sich vorstellt -wie es Affe so schön bildlich beschrieben hat-, in 'Rambo-Manier' die Tür aufzusprengen und sich beim Abkassieren vorzudrängeln.


    Wie auch immer, diese AGB's sehe ich zumindest als diskussionswürdig an (was wir hier ja auch tun :D ). Ich würde mir da jedenfalls sicherheitshalber nix bestellen. Es gibt ja noch andere Händler.

  • Hi,


    in der Tat ist die Unantastbarkeit der Wohnung im Grundgesetz (GG) garantiert (Artikel 13 Absatz 1). Ich habe den Leuten mal eine eMail geschickt, sollen sie damit machen was sie wollen. Ich werde da jedenfalls vorerst nicht bestellen ;)


    Grüße,
    Sven

  • Vielleicht haben sich die Jungs von Mayetro einfach nur ungeschickt ausgedrückt.
    Gemeint ist wohl, dass ein Gerät bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Mayestro ist, und somit bei Firmenpleite des Käufers nicht in die Konkursmasse eingeht...


    Aber ich verstehe die Diskussion nicht ganz.
    Wenn man doch als Kunde vor hat das Gerät zu kaufen (und auch vollständig zu bezahlen), hat man doch gar kein Problem damit. Oder?
    Diese "gewissen Umstände" von denen svarni da spricht, treten dann ja gar nicht erst ein...


    Trotzdem: Von Mayestro SEHR ungeschickt formuliert.


  • Was die Leute gemeint haben, steht ja nicht zur Debatte. Mit dem von mir zitierten Absatz ist mehr gemeint als nur, dass der Artikel Eigentum des Verkäufers bleibt. Tatsache ist, dass die Leute sich das Recht nehmen (wollen), in die Privatwohnung einzudringen. Ob das nun tatsächlich mal passiert und ob die Gründe dafür überhaupt mal eintreten, ist dabei ja nicht von Relevanz. Wenn der Fall nie eintreten würde, hätte der Shop auch eine solche Regelung nicht in den AGBs stehen.

    Zitat

    Original von TFTshop.net
    [...]
    Aber ich verstehe die Diskussion nicht ganz.
    Wenn man doch als Kunde vor hat das Gerät zu kaufen (und auch vollständig zu bezahlen), hat man doch gar kein Problem damit. Oder?
    [...]
    Trotzdem: Von Mayestro SEHR ungeschickt formuliert.


    Nunja, man weiss nie, welchen Streich einem das Schicksal als nächstes Spielt. Ich kann da doch Montag morgen meinen TFT bestellen und am Dienstag einen Schaden in großer Höhe erleiden, gegen den ich z.B. nicht versichert bin. Was dann?
    Von daher muss in einer AGB auch der Eigentumsvorbehalt geregelt werden. Ausserdem gibt es bestimmt auch Menschen, die bei einem Internethändler mit bösartiger Absicht bestellen, soviel ist sicher.


    Grüße,
    Sven

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von svarni


    Nunja, man weiss nie, welchen Streich einem das Schicksal als nächstes Spielt. Ich kann da doch Montag morgen meinen TFT bestellen und am Dienstag einen Schaden in großer Höhe erleiden, gegen den ich z.B. nicht versichert bin. Was dann?
    Von daher muss in einer AGB auch der Eigentumsvorbehalt geregelt werden. Ausserdem gibt es bestimmt auch Menschen, die bei einem Internethändler mit bösartiger Absicht bestellen, soviel ist sicher.


    Es geht bei TFTShop.net's Anmerkung ja nicht um den Vorbehalt ansich, sondern darum, dass wenn Du bestellst und bezahlst, der Händler ja überhaupt keinen Grund hätte in Deine Wohnung einzudringen. Mit der Bezahlung geht das Eigentumverhältnis auf Dich über. Und wenn Du aufgrund eines großen Schadens nicht zahlen kannst, dann hast Du doch immer noch die Möglichkeit den Monitor wieder zurückzusenden. Dann bleibt Deine Wohnung auch mayestro.de-frei :D


    Trotzdem schlecht ausgedrückt!

  • Zitat

    Original von Prad
    [...]
    Es geht bei TFTShop.net's Anmerkung ja nicht um den Vorbehalt ansich, sondern darum, dass wenn Du bestellst und bezahlst. der Händler ja überhaupt keinen Grund hätte in Deine Wohnung einzudringen. Mit der Bezahlung geht das Eigentumverhältnis auf Dich über.
    [...]


    Hm OK, in den AGBs steht nichts von bezahlen per Rechnung, insofern tritt der Fall (eigentlich) nicht ein, dass die Lieferung vor der vollständigen Bezahlung eintritt. Allerdings steht auch noch in den AGBs unter Punkt 8 (immernoch Eigentumsvorbehalt):
    "Das Vertragsprodukt bleibt Eigentum von mayestro.de bis zur Erfüllung aller, auch zukünftiger Forderungen aus diesem Vertrag und darüber hinaus der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Kunden."
    Das klingt für mich nach "mehr"... aber mir fällt nicht ein, was mayestro noch für Forderungen stellen könne.


    Grüße,
    Sven

    • Offizieller Beitrag

    Da versucht sich jemand gegen wirklich alles abzusichern. Fakt ist doch, Du erhälst einen TFT Monitor und wenn Du den Kaufpreis gezahlt hast gehört er Dir. Ist wirklich unmöglich ausgedrückt, aber deshalb dort nicht zu bestellen halte ich für übertrieben.


    Aber es gibt ja glücklicher Weise genügend Online-Shops.

  • naa,
    was für ein schmuss die da treiben. die beziehen sich auf ein uralt bgb vertragsgesetz, k.a. wann das abgeschafft wurde. ist auf jeden fall net mehr gültig. der laden als juristische person darf natürlich nix machen, außer er erwirkt nen zwangsvollstreckung nach mahnverfahren etc.


    alles quark, die können nix wollen.


    aber mit gutem willen steht da drin was tftshop sagt.


    so, ich kram nu meinen krempel aus`m koffer und genieße die gute deutsche luft.


    gruß