Ich würde mich hüten , als Wiederrufsrecht Pixelfehler anzugeben, wenn diese in der ISO 13406-2 bis zur einer Anzahl gewisser Klassen erlaubt sind, denn der Händler kann diesen Grund als Widerruf selbst widerrufen. Ich würde immer als Grund so was angeben:
"Gerät war nicht meinen Vorstellung bzw. Erwartungen gerecht geworden" oder auch "Gefiel mir nicht". Jedenfalls irgendetwas in dieser Art.