14 Tage Rückgaberecht

  • Moin Moin,


    ich muss hier mal eben meinen Ärger loswerden und hoffe ihr könnt
    meine Frage beantworten. Also. Ich habe mir vor ein paar Tagen
    einen Monitor bei Inkpool bestellt und der ist leider kaputt. Ich habe Inkpool
    geschrieben das der Monitor defekt ist und das sie ihn zurücknehmen sollen.
    Jetzt sagt Inkpool aber das das allgemeine Rückgaberecht von 14 Tagen
    nicht für defektware gilt. Das ist docj beschiss oder? Oder stimmt das etwa?
    Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen.



    Gruß


    sheep

  • Ohne es zu wissen würde ich mal aufgrund meines Verstandes behaupten dass das Quatsch ist.
    Die können dir ja sonstwas schicken und somit ihre Defekten Geräte von den Kunden beim Hersteller umtauschen lassen...
    Wenn er schon kaputt bei dir angekommen ist darfst du ihn meiner Meinung nach auch an den Händler zurückschicken. Schließlich ersetzt das FAG ja quasi den Test vor Ort im Laden. Wenn du da nen Gerät testest welches kaputt ist kaufst du dieses ja auch nicht.

  • Zurücknehmen müssen die den in jedem Fall. Worauf der Händler möglicherweise pocht, dass er das Gerät austauschen kann bzw. repariert. Es mag vielleicht sein, dass du mit einem defekten Gerät nicht direkt vom Kaufvertrag zurücktreten kannst und dem Händler erst eine Chance zur Nachbesserung geben musst aber eigentlich wäre das ja auch blödsinnig denn dann schickt dir der Händler meinetwegen ein Austauschgerät und du könntest es quasi wieder direkt zurücksenden...


    Wie auch immer, du kannst den Monitor selbstverständlich reklamieren. Wenn dieser Händler etwas anderes behauptet hat er keine Ahnung von seinem eigenen Geschäft.

  • Hi


    Also du hast nach dem Fernabsatzgesetz ein 14tägiges Umtauschrecht, wenn dies nicht in den AGB`s steht, dann sind es sogar 30 Tage.
    Weiterhin hast du gem. § 433 BGB das Recht die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu erhalten. Du hast den Monitor defekt geliefert bekommen und somit liegt ein Sachmangel gem. § 434 BGB vor, dieser kann durch § 437 BGB geheilt werden, wenn der Verkäufer die Sache nachbessert.
    Da du aber per Versand die Ware erworben hast kannst du sie ohne Begründung zurückgeben und vom Vertrag zurücktreten.
    Wenn der Verkäufer behauptet das du die Ware zerstört hast ist er in der Beweißpflicht, so dass du dir keine Sorgen machen musst.


    MfG


    Andreas 8)

    Lieber eine Kerze anzünden, als über die Finsternis klagen! (Konfuzius)

  • Hallo,


    habe auch ein Problem mit dem Widerrufsrecht und zwar habe ich einen Monitor erworben, dieser wurde in der falschen Farbe geliefert, habe Ihn daraufhin zurückgesendet, eine andere Farbe ist nicht lieferbar.
    Daraufhin hat der Shop mir einen Verechnungsscheck zugesand, der aber nicht der Summe entspricht die ich gezahlt habe, auf Nachfrage wurde mir gesagt sie hätten die Versandkosten einbehalten.


    Frage: dürfen Sie das?

  • Ja, da im Gesetz im nichts steht. Die Hinsendekosten sind untergegangen, da du sie nicht an den Händler rückabwickeln kannst. Nur die Rücksendekosten sind im Gesetz genannt.