Rückgaberecht?

  • Hi ihr,
    ich würde gerne meinen BenQ FP93GX gegen einen anderen Monitor(den LG L1970H) eintauschen. Den BenQ habe ich erst etwa 4 Tage.


    Nun glaube ich zu wissen, dass der Shop nicht gesetzlich verpflichtet ist, den Tausch zu gewähren, d.h. er macht es aus Kulanz. Würde doch bedeuten, er überlegt sich's noch einmal gescheit, ob er mein Gerät umtauschen will, nur weil ich "mal wechseln" möchte, oder?


    Reicht es wenn ich sage, ich war nicht zufrieden mit dem Gerät?
    - Was muss ich denn machen, um das andere Gerät auf meinen Tisch zu bekommen? - (ich möchte dem Shop nicht gleich eine eMail schreiben, um meine Unsicherheit zu zeigen...)


    Ich bin sicher, ihr seid erfahrener in diesen Sachen als ich ;)


    Grüße, Phil

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  • Wenn über Internet gekauft: FernAbsG, mittlerweile ins BGB übergegangen. Inhalt: 14 Tage Rückgaberecht ohne Angabe von Gründen. Der Händler kann jedoch was für die Abnutzung verlangen.


    Wenn im Laden gekauft: Kein Recht auf Rückgabe / Umtrausch etc. falls Gerät okay. Hier muß man auf Kulanz hoffen...

  • Aha ok!
    Ich habe den Monitor im Internet erworben.


    Heißt Rückgaberecht nun, ich bekomme mein Geld zurück, oder dass ich mir ein anderes Produkt aus deren Sortiment aussuchen muss?

  • Das bedeutet, dass du dein Geld (Monitorkaufpreis) zurückbekommst. Wie Kalle Grabowski schon schreibt, kann der Händler eine Nutzungspauschale einbehalten. Ab wann, oder ob überhaupt diese Pauschale (Nutzungsdauer) gefordert wird und wie hoch diese ist, ist je nach Shop unterschiedlich.
    Die Versandkosten für der Rücksenden, wenn der Warenwert über 40€ liegt, muss der Händler tragen. Die Versandkosten für den Versand zu dir trägst du.


    Du könntest rein theoretisch auch nach einen Tausch fragen. Dieser Tausch wäre allerdings auf Kulanz.

    Viele Grüße
    Randy