Rücksendung mittels Fernabsatzgesetz

  • Also,


    ich muss es jetzt ja mal sagen, nur Sie haben damit ein Problem, mit allen unseren anderen Kunden läuft dies wie eine Eins.


    Aber und dies zeigt ja nun auch die Erfahrung und die Äußerungen hier. Ihnen geht es doch gar nicht darum ein ordentliches Geschäft abzuschließen, sondern einfach mal ein wenig herumzustänkern und Luft abzulassen.


    Ist ja auch mal okay, wenn es Ihnen hilft.


    Und wie schon geschrieben, natürlich erhalten Sie bei der Post eine original Quittung. Und hier wird noch eines zusammengeschmissen, es ging nicht um die Kosten der Hinsendung, diese könnten wir wieder erstatten! Da wir diese ja auch in Rechnung gestellt haben. Die Kosten für die Rücksendung, können wir eben nicht so einfach erstatten dafür benötigt es einen vom Finanzamt anerkannten Beleg. Und dieser darf eben nicht in Ihrer Buchführung und in unser Buchführung dann das Doppel zu finden sein! Ist doch ganz simpel zu verstehen.


    Bei den o.g. Fällen, muss man genau darauf achten, warum diese Fälle zustande gekommen sind. Teilweise wurde da die komplette Wandlung vom Kaufvertrag erklärt, weil vertragliche Haupt- oder Nebenpflichten verletzt wurden, oder das Gerät nicht der bestellten Ware (in Teilen)entsprochen hat.


    Der Tenor auch hier auf Prad ist doch, dass die Hinsendekosten nicht erstattet werden, dafür die Rücksendekosten erstattet werden. Damit können alle gut leben.


    Ihnen wäre es doch am Liebsten wenn der Händler Ihnen noch eine Aufwandentschädigung zahlen müsste, für die Zeit und die Fahrtkosten zur Post, eventuell noch einen kleinen Betrag für entgangende Freuden am neuen Gerät...


    Es ist ja auch immer ganz simpel, von seinem Schreibtischstuhl zu Hause, mal auf die großen dicken Fische im Teich zu schimpfen. Die machen doch schließlich Millionen mit dem Versand von Computersachen. Woher kommt denn der Ferrari beim Geschäftsführer und die Villa in LA?


    Ich empfinde es als bodenlose Frechheit, dass Sie hier permanent auf uns schimpfen, obwohl wir nur unseren Job machen, wenn Sie es nicht geregelt bekommen eine simple original Quittung zu uns zu schicken, dann schimpfen Sie jetzt ein Leben lang hier im Internet auf unseren Shop!


    Warum passiert dies, dass wir keine original Quittung bekommen. Nun mitunter handelt es sich um selbständige oder andere kleine Unternehmer (Freiberufler) die selber die Quittungen der Post voll absetzen können. Da wird es dann eben noch ein kleiner Nebenerwerb, wenn man sich die Versandkosten zum einem vom Shop erstatten lässt, und dann beim eigenen Finanzamt die Kosten vom Versand noch mal vom zu versteuernden Einkommen abzieht. Dem schieben wir einen Riegel vor! BASTA Andere Gründe gibt es nicht die original Quittung zu behalten, da selbst bei Paketverlust von der Post nur eine Kopie gefordert wird!


    Aber, wir senden ja bald per PDF einen Beleg zur Rücksendung, und dann ist dieses Thema nun beendet!


    MfG
    M. Fleischer

  • Sorry ich wollte weder rumstänkern noch Luft ablassen. Es ging (zumindest mir) auch nicht um die Hinsendekosten. Ich wollte lediglich wissen, was denn nun die Originalquittung sein soll, das konnten Sie ja leider wiederum nicht beantworten und werden es wohl auch nicht tun, da es diese Quittung ja nicht zu geben scheint.
    Ich schimpfe auch nicht permanent sondern ich habe lediglich einen einzigen Kritikpunkt und das ist der sehr kundenunfreundliche Nachweis der Versandkosten, den ich tatsächlich bei noch keinem anderen Versand so erlebt habe.
    Finde es auch merkwürdig, daß Sie sagen, ich bringe es nichtmal fertig, eine Originalquittung an Sie zu schicken wenn Sie mir auf mehrfache Nachfrage nichtmal sagen können, was denn diese Quittung nun sein soll. Kann ich natürlich auch verstehn, daß sie mehrfache Nachfragen als unangenehm empfinden aber ich möchte ja nur eine Antwort, was denn nun der Originalbeleg sein soll. So ein Durchschreibesatz hat nunmal nur 2 Teile, das Original klebt auf dem Paket, die Kopie erhalte ich als Einlieferungsnachweis (wie Sie ja korrekt bemerkt haben).
    Und nein ich möchte auch keine Aufwandsentschädigung für irgendwas haben und ihren Ferrari gönne ich Ihnen auch, aber ok, da wollten Sie sich wohl Luft machen ;)


    Vielleicht kann mich ja auch ein andere Nutzer dieses Boards aufklären, was denn nun die Originalquittung sein soll, ich bin da irgendwie ratlos und der Herr Fleischer möchte es ja anscheinend nicht sagen.

  • Hallo,


    ich bin es nicht, der diese Quittungen ausstellt. Es ist die Deutsche Post AG. Und wir bekommen ganz normal den original Rücksendebeleg mit der original Rechnung / Quittung der Deutschen Post AG von unseren Kunden mit im Paket geliefert, oder per Brief hinterher geschickt.


    Und nein, ich fahre eben keinen Ferrari. Aber mir ging es darum auszusagen, dass es in Deutschland landläufige Meinung ist, nur weil jemand selbständig ist, ist er finanziell so gut ausgestattet, dass er sich um Geld keine Sorgen machen muss. Da kann man dann eben auch mal noch bei einem Widerruf, nach Steuererklärung (s.o. wg. doppeltem Beleg) ein Plus auf seine Kosten machen, da in meiner / unserer Buchführung dieser Beleg nicht vom Finanzamt anerkannt wird.


    Und auch zur vergangenen Rechtssprechung lässt sich folgendes eindeutig sagen. Wir vollbringen mehrere Leistungen für unseren Kunden, wenn Ware bestellt wird:


    -der Kunde bekommt den kaufgegenständlich Gegenstand
    -dann erbingen wir eine Dienstleistung indem wir die Ware zum Kunden bringen (meist, durch einen Dritten)
    -außerdem wickeln wir die Inkassoleistung ab (auch durch einen Dritten), Nachnahme


    Über all diese Dinge wird ein Kaufvertrag geschlossen, der alle diese Drei Teile enthält.


    Wenn nun ein Kunde den Kaufvertrag widerruft, dann kann er dies nur tun für Gegenstände die im BGB darunter erfasst sind. Ausgesondert hat der Gesetzgeber absichtlich Dienstleistungen. Dazu gehört die Montage von Teilen also Arbeitszeit, eben aber auch An- und Abfahrt zum Kunden, oder gar Höherversicherungen und anderes, sofern diese bereits erledigt, also ausgeführt sind.


    Sonst könnte sich ja jeder per Telefon einen Handwerker bestellen, dieser kommt dann prompt, renoviert die Wohung und nach Fertigstellung wird der Kaufvertrag widerrufen...


    Auch liefern wir im Umkreis Waren, dazu fahren wir zu unseren Kunden, und liefern die Waren aus. Im Prinzip tun wir nicht mehr, als der Postfahrer auch. Wir liefern Waren von uns an unsere Kunden. Wenn diese dann den Kaufvertrag widerrufen, müssten wir ja An- und Abfahrt auch erstatten. So einen Blödsinn habe ich bis jeztzt noch nirgends lesen können!


    Und machen wir uns nichts vor, bei Ihnen ging es doch auch nur darum, dass das Gerät einen Pixelfehler hatte! Ein anderes Gerät haben Sie bei uns ja auch nicht bestellt.


    Dieser Thread hier dient doch ausschließlich zur Verunsicherung und möglicher Abwehr neuer potentieller Kunden, dafür hat der Gesetzgeber auch ein Wort parat, Geschäftsschädigung und Eingriff in den eingerichteten Geschäftsbetrieb.


    Wenn hier Urteile angeführt werden, dann müssen diese auch genau passen, und in keinem dieser Urteile wurde um die Erstattung der Hinsendekosten gestritten, weil diese nach einem wirksamen Widerruf erstattet wurden. Es mag ja Urteile in Deutschland geben, wo dem Händler auferlegt wurde auch die Hinsendekosten zu erstatten, aber Klagegrund waren da nicht die Hinsendekosten. Und niemand wird Berufung gegen ein Urteil einlegen, weil es 9 Euro teurer geworden ist, als es eigentlich sein müsste.


    Gruß
    M. Fleischer

  • Hallo,


    ich habe mir eben mal das Urteil angesehen was da ergangen ist, und um was es ging.


    Diese Firma hat im Internet damit geworben, dass Produkte zur Probe bestellt werden können, die Produkte waren zum gößtenteil kostenlos, und die Firma schrieb extra noch, dass der Kunde nur einen VersandkostenANTEIL von 4,95 Euro tragen müsste.


    Ich nehme mal an, da wurden kostenlose Proben von Kosmetika, überteuert versendet. Eine Warenprobe kann man als Massenversender bei der Post AG ab 30 Cent pro Probe versenden!


    Hier wurde der Verbraucher also getäuscht, indem suggeriert wurde, er bekäme suberbillig irgendwelche Waren, und sobald der Kunde die Sendung öffnete stellte er fest, dass er "hereingefallen" war. Wenn er nun den Kaufvertrag widerrufen hat, hat man eben die Cent Beträge für die Ware dem Kunden erstattet, und das eigentliche Geschäft wurde aber mit den Versandkosten gemacht.


    Ich sage es ja immer wieder, dieses blödsinnige posten von irgendwelchen Urteilen bringt nichts, wenn diese aus völlig anderen Gründen ergangen sind!


    Unser Geschäftmodell arbeitet nicht mit zu hohen Versandkosten, sondern teilweise legen wir noch deutlich beim Versand eigenes Geld oben drauf!


    Man kann also sagen, das unser OnlineShop nicht von den Versandkosten lebt, sondern wir unseren Gewinn aus den Handelsmargen ziehen, die zwar relativ niedrig sind, aber sie sind eben noch vorhanden.


    @Boardleitung:


    Wenn dann hier schon so ein Blödsinn im Board steht, dann könnte man sich auch mal die Mühe machen, damit nicht andere User verunsichert werden, diesen Blödsinn auch wieder zu entfernen, da wie ja oben schon geschehen, selten alles gelesen wird, sondern nur der kleine Bruchteil, der dann eben zu einer falschen Meinung führt. Es würde reichen, wenn im Posting ein Hinweis der Redaktion kommt, dass dies rechtlich nicht anwendbar ist. So handhaben es ja auch Zeitungen und andere Verlage!


    Gruß
    M. Fleischer

  • Markus Fleischer: Bravo!


    Habe gerade alles gelesen (puh!). Bin "nur" Ottonormalverbraucher, sehe es aber ziemlich ähnlich. Es gibt und wird auch immer Kunden geben - ich nehme jetzt mal extra aller Poster hier davon aus!! - , die das Ferabsatzgesetz nutzen und sich über die Hintergründe nicht völlig im Klaren sind.
    Ich finde es völlig okay, daß die Dienstleistung "Versand" nicht zurück erstattet wird. Und die Erklärung mit den steuerlich geltend zu machenden Originalen ist zumindest für mich absolut nachvollziehbar. Der Disput hier basiert wohl m.E. eher auf einem Mißverständnis bzgl. der Frage, welche Quittung denn nun mit "Originalquittung" gemeint war.
    Bin zwar (noch) kein Kunde, aber dieser Thread vermittelt mir doch eher, daß Sie ein vernünftiger Geschäftspartner sind (der leider nix verschenkt ;)).


    ciao,
    most

  • Zitat

    Andere Gründe gibt es nicht die original Quittung zu behalten, da selbst bei Paketverlust von der Post nur eine Kopie gefordert wird!

    Das ist so nicht korrekt. Ich gehe davon aus, dass sie dies mit bestem Wissen und Gewissen so geschrieben haben; leider ist es aber so, dass dubiose Firmen bzw. raffgierige Inkasso-Büros da auf Bauernfang gehen und Nachnahme-Kunden abmahnen.


    Mir ist das so bei K&M Elektronik passiert und da ich nicht einsah, doppelt für eine einzige Leistung zu zahlen, kam es zum Prozess. Mir ist immer noch schleierhaft, wie man auf eine derart abstruse Idee kommen kann, der Kunde könnte das per Nachnahme bestellte Produkt nicht gezahlt haben, obwohl es ihm übergeben wurde (ohne Geld würde die Post es ja wieder mitnehmen). Sei's drum - ohne die Originalquittung wäre ich ziemlich aufgeschmissen gewesen.


    Wie sie selbst sagen, müssen die "Guten" für die "bösen Buben" 'mithaften' - das gilt im umgekehrten Fall eben auch für ihre Firma. Aus rationaler Perspektive kann ich ihren Ausführungen nur zustimmen, allerdings habe ich aufgrund obiger Geschichte auch Verständnis für das verbale Um-Sich-Treten ihres Kunden.

  • Hallo,


    bei Ihnen geht es um die Quittung die der Paketzusteller ausstellt, wenn er bei Ihnen die Nachnahme kassiert.


    Und hier ein extrem gut gemeinter Tip an alle Kunden:


    Diese Nachnahmequittung muss unbedingt aufgehoben werden!


    Warum? Dies ist der Nachweiß, dass der Rechnungsbetrag auch bezahlt wurde. Nichts anderes, die Argumentation, ich habe das Paket, also habe ich auch bezahlt gilt weder vor Gericht, noch hat es irgendeine Beweiskraft.


    In der Praxis passiert es regelmäßig, dass die Zusteller vergessen die Beträge zu kassieren. Dies fällt dann natürlich nach 2 Wochen bei uns in der Buchhaltung auf, weil bei dem Kunden noch ein offener Posten in der Buchhaltung ist. Wir stellen dann per Telefon an der Hotline der Post einen Nachforschungsauftrag. In der Zwischenzeit rufen wir dann den Kunden an, und fragen nach, ob er bezahlt hat, oder eben nicht. Sollte der Kunde bezahlt haben, erstattet dann die Post ca. nach 2-3 Monaten den fehlenden Betrag. Wenn der Betrag vom Kunden nicht bezahlt wurde gibt es 2 Möglichkeiten, der Kunde überweist den Betrag nachträglich an uns und die Sache ist schnell und locker erledigt. Wenn er sich weigert, stellen wir Ansprüche an die Post und diese zahlt dann auch wieder vertragsgemäß an uns, und die Post gibt den Fall an ein Inkassobüro weiter. Da wird es dann teurer für unseren Kunden, weil Anwalts-, Mahn und Gerichtsgebühren kommen....


    Man kann sogar sagen, dass dies recht häufig in der Praxis passiert, 2 bis 3 mal im Monat haben wir sicherlich so einen Fall.


    Also bitte immer die Quittung aufheben, damit man im Zweifelsfall nachweisen kann, dass der Betrag gezahlt wurde!


    Die Quittung die wir aber im Ursprung gemeint haben, ist nicht die Qutiitung für die Nachnahme, sondern die Quittung für die Kosten der Rücksendung!


    Inzwischen ist der Prozeß der Rücksendung im Betabetrieb/Test und wir können PDF Paketaufkleber erstellen! Zur Zeit müssen aber noch ein paar Dinge beim Dienstleister geklärt und eingestellt werden, damit dies dann komplett ausgerollt werden kann.


    MfG
    M. Fleischer

  • Es muss ja niemand was bei der Firma mfe-pc bestellen, wenn ihm der Hick Hack um die Portokosten zu viel Zirkus ist. Es gibt genug Internethändler die bei Widerruf einen kostenfreien Paketaufkleber vorab übersenden.


    Viel schlimmer finde ich Firmen die elegant das Fernabsatzgesetz umgehen, wie z.B. die Firma digitalo.de, da steht bei den AGBs bei Widerruf:


    Bitte beachten Sie:


    Wenn Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen achten Sie bitte darauf, dass die Rücksendung komplett ist, nicht in Betrieb genommen wurde und keine Gebrauchspuren aufweist. Nur dann können wir Ihnen den ursprünglich bezahlten Kaufbetrag vollständig erstatten.



    Wie soll man einen Monitor kurz begutachten ohne in kurz in Betrieb genommen zu haben, das geht ja gar nicht. Folglich bleibt der Kunde auf den Monitor sitzen den er nicht mehr haben möchte. Da würde ich nichts bestellen oder im Ladengeschäft kaufen.


    Gibt genug seriöse Händler die kostenlose Zurücksendeaufkleber schicken und keine kundenfeindliche Zusätze in den Widerspruchsrechtbedingungen haben, die AGBs sollte man sich vorher durchlesen, und im Zweifelsfall dort nicht bestellen, es gibt wirklich genug andere Onlinealternativen.

  • Hallo,


    da ich bei den Rücksendekosten bereits einige Probelme mit den Händlern hatte, habe ich meine Vorgehensweise geändert. Die Nerven und den Aufwand für gerichtliche Schritte möchte ich nicht unnötigerweise aufbringen.


    Grundsätzlich ist die Rücksendungform "unfrei" (selbst wenn dies der Händler ausschliessen möchte, da ihm höhere Kosten entstehen) ganz legitim


    Fairnis ist aber auch hier angesagt.
    Ich fordere den Händler (sofern er dies nicht schon anbietet) auf, die Ware abholen zu lassen und mir dies zumindest per Email innerhalb der nächsten … Tage zu bestätigen; kommt eine Absage bzw keine Mail, geht díe Ware "unfrei" zurück.


    Gruß


    PS:
    das OLG Hamburg hat nun mit Beschluss vom 14.2.2007 (5 W 15/07) einen Riegel vorgeschoben und die Klausel “unfreie Rücksendungen werden nicht angenommen” für unzulässig und wettbewerbswidrig erklärt.

  • Hallo,


    ich möchte noch einmal auf die Frage von akl71 eingehen, was denn nun die Quittung bei einem aufgegebenen Paket sei.


    Der Fehler liegt zumeist bei der Post. Nach meinen Erfahrungen ist es bei der Post der Regelfall, dass die Quittung bei Aufgabe eines Pakets NICHT ausgestellt wird. Ich erlebe es fast jedes mal, wenn ich ein Paket aufgebe, dass ich explizit um eine Quittung bitten muss. Ich habe es dabei auch schon erlebt, dass am Schalter behauptet wurde, dass die Durchschrift die Quittung sei. Die Quittung, die man bei der Post (zumindest bei mir) bekommt, sieht ähnlich einem Kassenbon aus und besteht aus Thermopapier.


    Eine Durchschrift des Paketaufklebers wird vom Finanzamt deshalb nicht anerkannt, da sonst sowohl die Durchschrift als auch das Original beim Finanzamt eingereicht werden könnten. Somit könnte zum einen der Kunde die Ware absetzen, als auch der Händler. Daher muss es eine eindeutige Quittung geben, die nur ein mal existiert.


    Wie andere Händler hiermit umgehen, weiß ich nicht. Größere Versandhändler legen meist entweder gleich einen Retour-Schein dem Paket bei oder man mus diesen beantragen.



    Grüße
    Kataris