Hallo,
ich habe bei einem Händler ein neues TFT wegen eines lauten Pfeifftons nach wenigen Tagen zurückgeschickt. Jetzt warte ich seit knapp 2 Wochen auf mein Austauschgerät.
Meine Frage: Wenn mir irgendetwas am zweiten Gerät missfällt, habe ich dann noch das Recht gemäß FAG vom Kauf zurückzutreten?
Es sind zwar schon mehr als 14 Tage seit Kaufdatum abgelaufen, aber nur wegen dem zeitaufwendigen Umtausch. Ich hatte das erste Gerät nur 4 Tage zuhause stehen (lief ca. 2-3 Stunden) und selbst das nur, weil der Händler telefonisch unerreichbar war und erst nach mehrmaliger Beschwerde per Mail am 4.Tag auf meine Anfrage bezügl. Umtauschabwicklung reagiert hat.
Gelten im Rahmen der 14tägigen Frist jetzt nur die Tage, die ich das Gerät auch tatsächlich zur Verfügung habe?
(sorry fürs Doppelposting, hatte es erst irrtümlich unter Kaufberatung gepostet)