Verlängerung der 14tägigen FAG-Rückgabefrist wegen Umtauschs?

  • Hallo,
    ich habe bei einem Händler ein neues TFT wegen eines lauten Pfeifftons nach wenigen Tagen zurückgeschickt. Jetzt warte ich seit knapp 2 Wochen auf mein Austauschgerät.


    Meine Frage: Wenn mir irgendetwas am zweiten Gerät missfällt, habe ich dann noch das Recht gemäß FAG vom Kauf zurückzutreten?
    Es sind zwar schon mehr als 14 Tage seit Kaufdatum abgelaufen, aber nur wegen dem zeitaufwendigen Umtausch. Ich hatte das erste Gerät nur 4 Tage zuhause stehen (lief ca. 2-3 Stunden) und selbst das nur, weil der Händler telefonisch unerreichbar war und erst nach mehrmaliger Beschwerde per Mail am 4.Tag auf meine Anfrage bezügl. Umtauschabwicklung reagiert hat.
    Gelten im Rahmen der 14tägigen Frist jetzt nur die Tage, die ich das Gerät auch tatsächlich zur Verfügung habe?


    (sorry fürs Doppelposting, hatte es erst irrtümlich unter Kaufberatung gepostet)

  • glaube nicht.


    stande einmal vor nem ähnlichen Problem, bei meinem gekauften Drucker löste sich der toner ab, konnte auch nirgens was finden, ob das bei allen druckers des Modells so war, oder nur bei meinem.
    In den AGBs stand auch drin, dass der Kunde zahlen muss, wenn er die Sache reklamiert, und kein fehler festgestellt werden kann, habe deswegen mein widerrufsrecht eingesetzt, weil das andere war mir dann doch zu riskant, nur hab ich jetzt keinen drucker;)


    Am besten du schickst das Gerät zurück und bestellst ihn nochmal neu, wenn das der Laden mitmacht, sonst bestellst woanders.

  • Habe heute dem 29.12. per Mail von meinem Widerrufsrecht gebrauch gemacht. Aber das Gerät erhielt ich bereits am 14. , also vor 15 Tagen.
    Daher bleibt meine Frage nach dem rechtlichen Situation.
    Zumal ich dem Händler auch per Mail ausdrücklich mitgeteilt und sogar begründet habe, dass die Frage ob ich bei Rücksendung direkt von ihm ein neues Exemplar zugesandt bekomme entscheidend sei.


    Grund ist, das es ein benq-Gerät ist und das Unternehmen, welches für benq den Service abwickelt anscheinend gern "refurbished"-Geräte und B-Ware unbekannten Alters als Ersatzgerät schickt. Teils mehrmals hintereinander, oder "Neugeräte" mit Hebelspuren eines Schraubenziehers vom öffnen des Gehäuses, wie ein anderer User hier berichtete.


    Wenn die Widerrufsfrist nicht verlängert wird um die Tage an denen ich auf das Ersatzgerät gewartet habe, wäre dies ja eine Umgehung ders FAG, da dann beim Ersatzgerät gar kein Widerrufsrecht besteht, obwohl ich das erste Gerät umgehend zurückgesand habe.

  • dann wünsch ich dir mal viel Glück.


    kommt ganz auf den laden drauf an. Wenn der laden sich nun querstellt und sagt, dass der widerruf zu spät kam, was ja stimmt. kannste aber immer noch die ware reklamieren.
    2mal darf er versuchen nachzubessern, danach kannst dann dein Geld zurückverlangen.

  • Scheint sich wohl niemand genau mit der rechtlichen Situation in solchen Fällen auszukennen.
    Ich nutze in dem Fall das Argument, dass ich in der Auftragsbestätigung, die ich per mail erhielt nicht über das Widerrufsrecht informiert wurde. Auch der Lieferung selbst lag nur ein Lieferschein bei. Der Händler hat somit seine Belehrungspflicht bezügl. Widerrufrecht verletzt. Hab irgendwo einen Hinweis gelesen, daß fast 90% der Online-Händler dieses detail vergessen.


    Ferner hat der Händler ja gegen meinen Willen die Reklamation beim Hersteller eingeleitet, obwohl ich lediglich ein neuse Gerät bei ihm angefordert und in drei! mails geschrieben habe, dass ich keine Reklamation über den Hersteller wünsche. Er hat mich somit in dem Glauben gelassen, dass er es selbst umtauscht. War meine erste und letzte Bestellung bei diesem Händler.