Monitor aufgrund von Krankheit nicht entgegengenommen ...

  • ... jetzt verlangt der onlineshop 35 euro entschädigung. ist das korrekt?


    daniel h.

    "Was andere Leute von mir denken, geht mich nichts an."

  • Zitat

    Monitor aufgrund von Krankheit nicht entgegengenommen ...


    lol... sowas hab ich ja noch nie gehört. :D
    Was ham'se denn mit dir gemacht, dass du noch nicht einmal bis zur Tür (oder bis zum Telefon) robben konntest? :D


    Aber mal Spaß beiseite. Wenn irgend etwas schief läuft sollte man zum Hörer greifen. Den dem versendenden Shop entstehen bei gelieferten und nicht angenommenen Paketen Kosten. Übrigens nicht nur die reinen Versandkosten. Die sollte der Verursacher schon tragen. Meinst du nicht? ;)

    Top Beratung zu TFT Monitoren direkt vom Fachhändler. :thumbup:

  • Ob das rechtens ist weiß ich nicht, aber üblich wohl schon:


    AGB bei Alternate:

    Zitat

    Nimmt ein Käufer, der nicht Verbraucher i.S.d. § 13 BGB ist, die verkaufte Ware nicht ab, so sind wir berechtigt, wahlweise auf Abnahme zu bestehen oder 10% des Kaufpreises als pauschalisierten Schadens- und Aufwendungsersatz zu verlangen, es sei denn, der Käufer weist nach, dass ein Schaden nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist. Im Falle eines außergewöhnlich hohen Schadens behalten wir uns das Recht vor, diesen geltend zu machen. Für die Dauer des Annahmeverzugs des Käufers ist ALTERNATE berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr des Käufers bei sich, bei einer Spedition oder einem Lagerhalter einzulagern. Während der Dauer des Annahmeverzugs hat der Käufer an ALTERNATE für die entstehenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Monat pauschal 15,- Euro zu bezahlen. Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem Masse, wie der Kunde nachweist, dass Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind. Im Falle außergewöhnlich hoher Lagerkosten, behalten wir uns das Recht vor, diese geltend zu machen.


    Ich vermute mal: Wenn es bei der Bestellung in den AGB stand und du diesen zugestimmt hast, dann ist es rechtens, sonst nicht.


    Hab mal noch bisschen gegoogelt:

    Nietsche ist tot.
    Gott

    Einmal editiert, zuletzt von IgM ()