• Hat sich jemand eigentlich schon einmal gefragt warum ein so toller Monitor wie es der HP LP2475w explizit als Business-Monitor angeboten wird. Warum wird ein solcher Monitor, der doch wohl ein Preis-/Leistungsknaller ist, nicht auch im HP-Store für Privatkunden angeboten?


    Nach reiflicher Überlegung und Recherchen im Web ist in mir der Entschluss gereift, doch die Finger von diesem Monitor zu lassen:


    Die Garantie von drei Jahren wie im Datenblatt zu diesem Gerät genannt bezieht sich meiner Einschätzung nach auf Geschäftskunden und nicht auf Endkunden im Sinne eines Konsumenten.


    Ich wiederhole es, macht Euch einmal Gedanken darum, warum ein Monitor, der gerade im Multimedia-Bereich seine Stärken hat, nicht im HP Store für den Privatkunden angeboten wird. Warum?


    Natürlich lässt es Hewlett-Packard zu, dass der HP LP2475w von diversen Shops an Konsumenten veräußert wird, wohlwissend, dass die Gewährleistungspflicht in den ersten zwei Jahren beim Händler liegt, wobei sich zudem die Beweislast nach Ablauf der ersten 6 Monaten umkehrt.


    Genau darauf macht HP auch in der AGB des eigenen HP Store für den Privatkunden aufmerksam. Ich zitiere aus dieser AGB:


    "Wir weisen Sie darauf hin, dass nach Ablauf von 6 Monaten ab Lieferung im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung die Beweislast, dass bereits bei Erhalt des Produktes ein Mangel vorlag, bei Ihnen liegt. Wenden Sie sich insofern an folgende Rufnummer: 0800 / 50 40 101. Bitte bewahren Sie zum Nachweis des Zeitpunkts des Gewährleistungs-/Garantiebeginns einen Kaufbeleg (Kassenzettel, Rechnung, Frachtbrief, Lieferschein u.a.) auf."


    Warum in Gottes Namen sollte es jetzt bei einem an einen Konsumenten veräußerten HP LP2475w anders sein? Die Ausführungen des Datenblatts zu den Garantiebestimmungen richten sich zuallererst an den Geschäftskunden.


    Ich sehe sogar die Gefahr, dass im Gewährleistungsfall der Händler sich dann auf die Klausel im Datenblatt beruft (vielleicht wider besseren Wissens?) und den Konsumenten direkt an HP verweist, HP dann aber sagt, tut mir leid für sie, aber sie haben keinen Anspruch weil kein Geschäftskunde. Das ist durchaus so denkbar. Wird hier von den Händlern, die diesen Monitor im Konsumenten-Markt vertreiben, dem Konsumenten gegenüber gar ein undurchsichtiges Spiel betrieben?


    Warum wird denn dieser Business-Monitor nicht von so großen Stores wie ALTERNATE, K&M Elektronik, ... vertrieben?


    Hebe bitte wer den Finger unter gleichzeitiger Nennung des Modell, der als Privatkunde nach Ablauf von zwei Jahren einen Garantie-Anspruch für einen explizt von HP so ausgewiesenen Business-Monitor hat durchsetzen können.


    Wenn man dann noch die Geschäftsbedingungen des HP Store für Geschäftskunden studiert, stellt man fest, dass ein Geschäftskunde nicht die Gewährleistungsansprüche wie ein Konsument kennt. Wie fällt dann die Qualitätssicherung (QS) für ein Gerät aus, das vorrangig für den Geschäftskunden bestimmt ist? Ist die QS besser, gleich oder schlechter? Ich tendiere zu der Einschätzung, dass sie eher schlechter sind: Ich glaube, am Arbeitsplatz findet man sich eher mit gewissen Unpässlichkeiten ab als kritischer Verbraucher mit einem 14-tägigen Rückgaberecht, für das es noch nicht einmal die Angabe von Gründen braucht (gemäß Fernabsatzgesetz).
    Gerade das Fernabsatzgesetz für den Endkonsumenten setzt die Hersteller unter Druck, der Qualitätssicherung genügend Beachtung zu schenken, andernfalls drohen massig Rückläufer erst einmal zu Lasten des Händlers! Der wird sich dann noch zweimal überlegen, ob er noch einmal von diesem Hersteller Ware listet.


    --
    TigerPixel

  • Hui, erstmal, was für ein Roman! ^^


    Nee aber nun zu deiner Aussage, es ist mal interessant einen anderen Standpunkt zu lesen, anstatt sich einfach über die Tatsache zu freuen dass ein guter Monitor zu einem akzeptablen Preis geliefert wird, wird erstmal eine Verschwörung a la Davinci Code inziniert ;)


    Aber nun mal ernsthaft an die Sache.


    Ich möchte dir erstmal einen Vergleich bieten. Der neue Dell Insperion, den findest du auch nur unter der Rubrik "kleine und mittelständische Unternehmen" trotzdem ist das Gerät auch zb bei Studenten sehr beliebt. Bei diesem Modell ist es auch so, dass man den zum einen als Privatperson beziehen kann und trotzdem die 3Jahre Garantie in Anspruch nehmen kann.


    Und die Tatsache dass der HP Monitor unter der Rubrik Business-Monitore läuft liegt mitunter daran dass ein so genannter Officemonitor bestimmte Normen im Punkte Desgin Farbe usw erfüllen muss.


    Was die Garantie betrifft denk ich mal das es HP egal ist ob du nun ein Herr und ein Firma vor dem Namen zu stehen hast, Ihre Garantieversprechen müssen Sie trotzdem einhalte. Ist jetzt zwar eine Vermutung wovon ich ausgehe aber da hab ich genauso praktische Belege wie du, nämlich keine.


    Also meine Meinung ist anstatt hier eine große Gefahr zu sehen kann man ruhig Zugreifen, vor allem weil die Panelpreise zur Zeit im Keller sind.

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe noch nie so viel Falschaussagen innerhalb eines Beitrags gelesen und kann das so nicht stehen lassen:


    1. Wenn HP 3 Jahre Garantie bietet, gilt das für jeden, egal ob Privat- oder Geschäftskunde. Es ist völlig egal in welchem Segment der Monitor eingruppiert wird.


    2. Wer als Privatkunde kauft hat ein 14 tägiges Rückgaberecht und wer als gewerblicher Kunde kauft nicht. Der HP ist bei genügend Händlern zu bekommen. Warum einige große Händler auf HP verzichten, ist mir bekannt, das hat aber nicht mit der Garantieabwicklung zu tun.


    3. Der Auszug bezüglich der Beweisumkehr nach 6 Monaten betrifft jedes Geschäft mit einem Onlinehändler/Einzelhändler und hat nichts speziell mit HP zu tun.

  • Das Recht auf Gewährleistung ist ein dispositives Recht und kann somit durch keine AGB oder Hinweise in einem Datenblatt abgeschwächt oder gar verwehrt werden.


    Kein Händler darf soetwas (auch wenn es manche gerne versuchen). Abschnitte in AGBs, die die Rechte des Kunden bei der Gewährleistung versuchen einzuschränken sind nichtig.


    Die Beweislastumkehr, die auch im BGB steht, wurde von HP doch nur wiederholt. Das ist so Gesetz in Deutschland. Wie Andi schon sagte: Vollkommen egal, ob HP, ein online-Händler oder beim Elektromarkt um die Ecke. Das gilt immer.
    Defacto sieht es doch so aus, daß die meisten Händler und auch Hersteller mehr als nur großzügig in "Garantiefällen" sind.



    Eine Gerantie ist nichts weiter als eine Zusicherung über bestimmte Eigenschaften, die in der Garantie selbst explizit genannt werden müssen. NICHTS anderes wird von einer "Garantie" abgedeckt. Es ist also nicht so, daß "3 Jahre Garantie" soetwas bedeuten würde wie: "Egal was kaputt geht, der Hersteller repariert es."
    Es könnte z.B. auch eine Garntie sein, die nur die mechanische Funktionsfähigkeit der Höhenverstellung umfasst...


    Wenn also irgendwo nur "3 Jahre Garantie" steht, jedoch nirgendwo eine beschreibung der Garantierten Eigenschaften steht, dann ist die "Garantie" sogar wertlos.


    Nur die Gewährleistung wird im BGB genauer beschrieben. Demnach muß ein Gerät die Eigenschaften aufweisen, die üblich für ein solches Gerät sind. (Fehlerfreie Funktion, keine Beschädigungen, keine sonstigen Mängel)


    Alles andere, was hier von TigerPixel geschrieben wurde, ist, so leid es mir tut, Unfug.



    Wer weitere Fragen zum Thema Gewährleistung, Garantie und ähnliches hat, dem empfehle ich "Wirtschaftsprivatrecht" von (Professor) Schünemann.

    MfG
    Ghostrider

  • Zitat

    Originally posted by Trigon-ff


    Und die Tatsache dass der HP Monitor unter der Rubrik Business-Monitore läuft liegt mitunter daran dass ein so genannter Officemonitor bestimmte Normen im Punkte Desgin Farbe usw erfüllen muss.


    Das ist doch nicht das Problem, ich zeige mich doch nur erstaunt darüber, dass ein Monitor mit zu diesem Preis vorzüglichen Multimedia-Eigenschaften von HP nicht selbst im eigenen Privatkunden-Bereich vertrieben wird. Aber gut, das kann auch organisatorische Gründe haben. Wie ich gerade eben noch einmal verifiziert habe, kann man bei der Bestellabwicklung im HP Store für Geschäftskunden als Kundentyp auch "Privatkunde" angeben.

  • Zitat

    Originally posted by Andi3. Der Auszug bezüglich der Beweisumkehr nach 6 Monaten betrifft jedes Geschäft mit einem Onlinehändler/Einzelhändler und hat nichts speziell mit HP zu tun.


    Andi: Du hast meinen Beitrag vermutlich nur überflogen. Ich habe nichts Gegenteiliges behauptet.

  • Zitat

    Originally posted by derGhostrider
    Alles andere, was hier von TigerPixel geschrieben wurde, ist, so leid es mir tut, Unfug.


    Danke. Die Welt ist nicht weiß und schwarz, sondern voller Unschärfen. Ich habe gerade deswegen meine Gedanken hier gepostet, um sie von (eventuell kompetenterer) Seite hinterfragen zu lassen 8)

  • Ich glaube deine Antwort haste wohl bekommen ^^


    Und dass die Antworten evtl nicht kompetent waren wage ich erst gar nicht in Frage zu stellen ;)

  • Zitat

    Original von Andi
    2. Wer als Privatkunde kauft hat ein 14 tägiges Rückgaberecht und wer als gewerblicher Kunde kauft nicht. Der HP ist bei genügend Händlern zu bekommen. Warum einige große Händler auf HP verzichten, ist mir bekannt, das hat aber nicht mit der Garantieabwicklung zu tun.


    Darf ich fragen was der Grund ist?