BenQ XL 2720T Austauschgerät

  • Hallo Prad-Community,


    ich würde sehr gerne Eure Meinung zu meinem Fall hören.


    Ich habe mir vor etwa einem halben Jahr einen BenQ XL2720T gekauft. Leider musste ich nach einigen Monaten feststellen, dass der Monitor eine Störung zeigt (rechte Hälfte des Panels).


    Beispielbild:


    Durch diverses Ausprobieren von Anschlüssen, Grafikkarten etc konnte ich klar feststellen, dass es sich um einen Panelfehler handelt. Dieser ist ab und an aufgetaucht und ich hoffte es würde sich evtl legen. Da dies leider nicht der Fall war und schlimmer wurde habe ich meinem Monitor zu BenQ geschickt.


    Da ich sehr auf meine Hardware (insbesondere auf Monitore) achte, war mein Monitor in absolut neuwertigem Zustand. Er zeigte keinerlei Kratzer oder Pixelfehler. Die Schutzfolie auf der Rückseite war noch nicht abgezogen, da ich damit rechnete ihn evtl einschicken zu müssen (was dann auch der Fall war). BenQ wollte nur den Monitor inkl. Standfuß. Alles klar, also ab in die Originalverpackung inklusive Panelschutz etc. Die zwei Teile des Standfußes des Monitors habe ich nie ausgepackt (also noch in der Originalverpackung verpackt), da ich eine Tischhalterung nutze.


    Ich habe dann 1,5 Wochen nichts von BenQ gehört bis dann plötzlich das Ersatzgerät da war. Ich hoffte auf eine Reperatur meines Monitors. Das Gerät was ich jedoch erhalten habe hat mich milde ausgedrückt sehr enttäuscht. Ich habe ein schon eindeutig länger gebrauchtes Gerät mit deutlichen Gebrauchsspuren erhalten. Der Monitor selbst war in einer Folie ohne Panelschutz verpackt. Die zwei Teile des Standfußes waren unverpackt. Ich musste diverse Kratzer an Standfuß und Monitor feststellen. Der Klavierlack auf der Rückseite ist weitläufig "abgerieben" und verkratzt. Einen seltsamen, gepunkteten
    Schmutzfilm hatte das Gerät auch. Das Panel selbst zeigt 3 Pixelfehler, von denen einer nahezu mittig im Sichtfeld ist und permanent zu sehen ist.


    Beispielbilder:


    Ich habe mich bei BenQ gemeldet und dies reklamiert. Nach Begutachtung der Bilder seitens BenQ bekam ich folgende Information:

    Zitat


    Nach Rücksprache mit meinen Kollegen muss ich Sie informieren dass der Zustand Ihres Monitors dem Zustand eines RMA-Gerätes entspricht und somit dies den Bedienungen passt.
    Der Monitor wird nur in der DOA-Periode (erste 14 Tage nach dem Kauf) gegen ein neues Gerät getauscht. Danach gegen ein Funktionstüchtiges.

    Ich verkaufe meine Monitore immer nach einer gewissen Zeit weiter, weshalb ich sehr auf den Zustand des Gerätes achte. Und einen Monitor in dem Zustand wie ich ihn erhalten habe würde ich im Leben nicht kaufen. Dass Teile der Originalverpackung fehlen ist vernachlässigbar.


    Wenn ich einen perfekt gepflegten Wagen mit Motorschaden zur Reperatur schicke und ihn ohne Motorschade aber dafür mit einer verkratzten Tür und 3 Steinschlägen auf der Scheibe wieder bekomme dann nehme ich das doch auch nicht hin.


    Im Vergleich hierzu meine Erfahrung mit dem NEC Service: Ich hatte schon mal einen Monitordefekt an einem NEC nach
    1,5 Jahren. Dieser Monitor wurde zu diese Zeit nicht mehr produziert. Ich habe den Monitor eingeschickt und der NEC Service hat mich angerufen und mir zwei Optionen gegeben: a) Ich erhalten den gegenwärtigen Wert des Gerätes; oder b) Ich erhalte ein neues Austauschgerät ähnlicher Klasse (war in diesem Fall ein Monitor der etwa 250€ (!) mehr gekostet hat als das eingeschickte Gerät neu gekostet hat) mit Restgerantie. Das war ganz klar der Hammer.


    Hat irgendjemand Erfahrung mit solchen Situationen? Habe ich überhaupt noch eine Möglichkeit etwas zu tun und bin ich gezwungen dies einfach hinzunehmen? Falls dies der Fall ist, dann war dies unter Gerantie das letzte mal, dass ich ein BenQ Produkt gekauft habe.


    Schöne Grüße,
    palme

    • Offizieller Beitrag

    Ich würde es nochmal freundlich probieren, welcher Kollege hat denn da nicht richtig hingesehen? Auch gerne mal den Gruppenleiter als Ansprechpartner nennen lassen. Ja das ist übel und man ist auf die Kulanz des Herstellers angewiesen. Einen Ombudsmann bei der Monitor-Garantie gibt es leider nicht ;)

  • Danke für die Antwort Andi. Habe jetzt noch ein wenig gewartet, ob sich hier noch jemand meldet. Das ist aber eher nicht der Fall.


    Ich wollte mir als erstes mal die Garantiebestimmungen von BenQ durchlesen, diese kann man aber auf deren Website zwar finden, aber nicht lesen. Hier der Link. Man wird immer zu den Formular zum Einsenden verlinkt. Das ist furchtbar.


    Ich kann nochmal höflich anfragen, ob sie mir das Gerät dennoch tauschen würden, aber ehrlich gesagt habe ich das Gefühl, dass es für sie mit dem Satz "entspricht einem RMA-Gerät" getan ist. Und wenn ich höflich anfrage und gleichzeitig nach dem Gruppenleiter frage (ist dies üblich?) ist das nicht widersprüchlich?

  • Nun denn, ich habe wie von dir (Andi) empfohlen BenQ nochmal höflich vor ein paar Tagen angeschrieben, jedoch habe ich keine Antwort mehr erhalten. Normalerweise gab es eine innerhalb von ein paar Stunden. Ich gehe nicht davon aus, dass von BenQs Seite noch irgendwelche Hilfe zu erwarten ist. Die Enttäuschung bleibt groß und somit hat sich für mich das Thema BenQ in Zukunft geklärt. Sehr schade.

  • Anschreiben hilft da garnicht - ein Telefonat ist da meist von Vorteil vorallem deswegen weil man da wohl mehr erreicht ;)

    ...kalt...kälter...eiskalt!

  • Update:


    Wie es der Zufall will hat mich soeben eine Nachricht von BenQ erreicht. Meine Kontaktperson hat auf die Rückmeldung seiner Kollegen gewartet, was mit meinem eingelieferten Gerät passiert wäre.

    Zitat

    Ihr alter Monitor wurde auseinander genommen da die Beschädigungen zu gross waren um Ihn zu reparieren.


    Aktuelle
    AGBs kann ich Ihnen nicht zukommen lassen - die alte Version ist nicht
    aktuell und die neue Version wurde noch nicht durch die Sales-Abteilung
    freigegeben.

    Das war alles. Also wie gehabt.


    Mediafrost: Hätte einen Versuch wert sein können, stimmt.

  • Naja, in der Hinsicht sind alle Hersteller gleich. Anspruch auf ein Neugerät hat man nicht. Aber sicherlich muss man kein verkratztes Modell hinnehmen...

    ...kalt...kälter...eiskalt!

  • Sowas ist echt bitter und ein weiterer guter Grund, weshalb ich alle Geräte vor dem einsenden nochmal ausgiebig fotografiere, damit man in genau solchen Fällen danach Beweisfotos hat. Da hat man es dann leichter die Sache der Rechtsschutzversicherung zu überlassen, denn damit muss man sich definitiv nicht abfinden.
    Solltest du also Bilder haben, die einen deutlichen Qualitätsunterschied zeigen, würde ich es eventuell wirklich über einen Anwalt laufen lassen und das BenQ vielleicht auch vorher mitteilen, denn du hast ein Gerät bekommen welches nicht der Qualität des Monitors, welchen du eingeschickt hast, entspricht. Beim Verkauf entsteht dir hier also ein massiver Nachteil. Mit einer Rechtsschutzversicherung würde ich es in diesem Fall drauf ankommen lassen.

  • Curetia Leider habe ich soetwas absolut nicht erwartet und habe keine Fotos außer dem mit dem Panelfehler vom Gerät gemacht. Wie gesagt habe ich den Standfuß nicht mal ausgepackt.


    Es kann aber doch auch nicht sein, dass mir BenQ ihre AGBs nicht zeigen kann, oder?

  • Nein, sowas darf definitiv nicht sein. Ich würde nochmal eine Email schreiben und darum bitten, dass der Chef der Service-Abteilung dich anruft. Dem kannst du dann vielleicht die Situation erklären und ihm auch klar machen, dass du gegebenenfalls zum Rechtsanwalt gehen wirst, denn man hat dir dein Gerät, welches bis auf den Panelfehler absolut neuwertig war gegen ein Gerät mit mehreren Pixelfehlern und Schrammen am Gehäuse getauscht. Dein finanzieller Verlust dabei ist nicht unerheblich, daher würde ich sowas in Erwägung ziehen, allerdings nur wenn du entsprechend versichert bist.
    Im übrigen brauchst du ja auch keine Fotos, vielleicht hat deine Freundin/Frau/Freunde oder wer auch immer ja deinen Monitor gesehen und kann den Zustand bestätigen.

  • Wow... ich überlege gerade, ob ich mir einen Monitor von Benq kaufe; angesichts dieses Erfahrungsberichts kommen mir aber Zweifel. Ich bin bisher davon ausgegangen, dass bei einer Vor-Ort-Austauschgarantie im Garantiefall selbstverständlich nicht nur funktionsfähige, sondern tadellose Ersatzgeräte gestellt werden. Bisher musste ich eine solche Garantie nur einmal in Anspruch nehmen (Iiyama) und hatte solche Probleme nicht. Das gesamte Vorgehen von Benq ist, wie ich finde, eine Frechheit. Ob sich rechtliche Möglichkeiten in dieser Sache ergeben, kann ich nicht beurteilen, würde dies an Deiner Stelle aber prüfen und in Betracht ziehen, wenn dies der Fall sein sollte und Du eine RV hast.


    Jetzt stellt sich mir die Frage: War das ein "Ausrutscher" von Benq oder kommen solche Sachen bei diesem Hersteller häufiger vor? Gibt es da Erfahrungswerte?

    2 Mal editiert, zuletzt von nickcave ()

  • Also ich habe jetzt schon einiges an Zeit verstreichen lassen. BenQ hat mir nie wieder geantwortet. Einen Rechtsanwalt kann ich mir einfach nicht leisten. Ich hatte überlegt meinen Fall dem Verbraucherschutz zukommen zu lassen. Das kostet jedoch auch wiederum Geld, abhängig vom Arbeitsaufwand. Ich habe versucht mit dem Monitor zu leben, aber irgendwie macht mich dieser Pixel in der Mitte des Bildschirms total wahnsinnig, da man ihn praktisch immer sieht und meine Wut auf BenQ ist ins unermessliche gestiegen. Was für mich schon einmal definitiv klar ist, ist, dass ich nie wieder in meinem Leben ein BenQ Gerät kaufen werde. Da zahle ich lieber 300€ mehr für ein Gerät der Konkurrenz. Einfach nur aus Prinzip.