Wichtiges Statement zur Samsung Garantie

  • Also nochmals zur Garantie und der vier Jahres Verlängerung bei Samsung Deutschland:


    Ich habe vorgestern mit dem Zuständigen bei Samsung gesprochen. Eindeutiges Statement:
    Zu Garantiefragen siehe Samsung Website, dort steht alles wissenswerte. Anderslautende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, durch die Geschäftsleitung von SEG unterzeichnet.


    Garantie
    Im Klartext: SEG (Samsung Electronics Germany ) garantiert für durch SEG gelieferte Geräte. Sonst nix. Geräte, die über das Ausland bezogen wurden, wurden auch nicht von SEG geliefert, und fallen demnach nicht unter die Deutschen Garantiebedingungen.
    Garantiefälle werden kostenlos im Bezugsland des Gerätes gewährt. Bei in Dänemark gekauften Geräten also in DK zu den dortigen Bedingungen von SE(DK). Sollte eine Reparatur in Deutschland gewünscht werden, kann Samsung dies aus Kulanz zwar tun, behält sich aber das Recht vor, diese, je nach Aufwand, zu berechnen!!! Derzeit werden solche Fälle zwar recht kulant gehandhabt, dies kann von SEG allerdings jederzeit und von Fall zu Fall anders entschieden werden.


    Vor-Ort-Service
    Nur Samsung Deutschland verfügt über einen Vor-Ort-Service. In anderen Ländern haben sich die dort zuständigen Repräsentanzen gegen diesen Service ausgesprochen. Also gewährt SEG wieder nur für durch SEG gelieferte Geräte diesen Service. Ihr könnt euch sicher vorstellen, dass die Geräte durch diesen zusätzlichen Service dann auch grundsätzlich einen anderen Handelspreis haben. Auch wird im Ausland nicht getauscht oder ein Leihgerät gestellt. Es wird grundsätzlich Repariert. Aus Erfahrung kann man sagen, dass Reparaturzeiten von mehreren Wochen die Regel sind. Inwieweit dieser Service euch einige hundert Euro Wert ist, entscheidet ihr selbst. Ich kann mir vorstellen, dass für Firmen solche Ausfallzeiten auf keinen Fall akzeptabel sind.


    Vier Jahres Garantie
    Auch hier greift wiederum der Hinweis auf durch SEG gelieferte Geräte. Schließlich wird dieser Service nur auf der Deutschen Website angeboten!!!
    Auf die Frage, warum einige von euch den Service trotz ausländischem Gerät bekommen haben wollen, antwortet Samsung wie folgt:
    Während der Registrierung auf der Website, wird nicht manuell geprüft, ob es sich um deutsche Geräte handelt. Der automatische Feedback zum Schluss der Registrierung meldet zwar, dass man ein verlängerungs Zertifikat bekommen soll, allerdings wird man in der Regel ein solches Zertifikat nie erhalten, da man bei der manuellen Prüfung der Seriennummer und der Rechnung aus dem Raster fällt. Sollte also ein solches Zertifikat irrtümlicherweise ausgestellt worden sein, hat man halt Glück gehabt, da irgendeiner bei der Prüfungsstelle gepennt hat. Ob dieses Zertifikat dann im Fall der Fälle das Papier wert ist, worauf es gedruckt wurde, wird sich zeigen. Schließlich sind irrtümer auch bei Samsung nicht ausgeschlossen...


    Weltweite Garantie
    Dieser Service existiert bereits seit Jahren nicht mehr. Die Samsung Repräsentanzen sind eigenständig handelnde Unternehmen. Somit können länderabhängig andere Garantieleistungen (wie bei uns z.B. VOS) und auch leicht abweichende Gerätespezifikationen auftreten. Dies erklärt auch die teilweise unterschiedlichen Gerätedaten mancher Modelle.


    Ende der Diskussion und der Vermutungen.
    Zumindest wisst ihr jetzt verbindlich worauf ihr euch beim Auslandskauf einlasst. Als mündige Bürger entscheidet ihr selbst, welches Risiko ihr tragen wollt. Und nun, weiterhin fröhliche Preisjagd. ;)

  • ich habe schon viermal ein zertifikat über 4 jahre erhalten - was für ein glück :)


    außerdem haben alle, die bei mir gekauft haben auch ein zertifikat erhalten.


    dieses wird gelten, weil es für die seriennummer gilt.

    • Offizieller Beitrag

    Das bestätigt aber irgendwie meinen Eindruck, dass bei Samsung derzeit keiner genau weiss, wie die Abwicklung funktioniert.


    Dem Kunden werden falsche Aussagen zur Garantieabwicklung genannt. Im Ausland gekaufte Geräte erhalten eine vierjährige Garantie.


    Mich würde aber interessieren was passiert, wenn man eine schriftliche Garantieverlängerung von Samsung in den Händen hält und Samsung für ausländische Geräte überhaupt keine Garantieabwicklung übernimmt.


    Ein genialer Monitor, aber die Firma Samsung kann ich nur als chaotisch bezeichnen. Da sollte mal jemand dringend aufräumen und Klarheit schaffen. So kann das echt nicht laufen.

  • Ich denke Samsung wird sich in solchen Fällen großzügig und kulant zeigen. Fehler passieren in jeder Firma.
    Ich denke nicht, dass Samsung bei den geringen Stückzahlen in denen eine solche Garantieverlängerung irrtümlicherweise ausgestellt wurde, blocken wird.

    • Offizieller Beitrag

    Also 4 Garantieverlängerungen bei einem Kunden, das ist doch Unvermögen und kein Fehler mehr. Oder die Leute dort wissen nicht was sie tun. Gut wenn eine Bestätigung durchrutscht, geschenkt - aber 4 Stück bei einem einzigen Kunden, das bezeichne ich nicht mehr als kleinen Fehler. Zumal die Anforderungen ja nicht zusammen, sondern in gewissen Abständen gestellt wurden.

  • Verständliches Ärgernis.
    Nach dem Gespräch mit SEG weiß ich allerdings, dass nicht SEG selbst diese Zertifikate ausstellt, sondern eine beauftragte externe Firma.
    Ich denke, der Informationsfluss an die dort mit dieser Aufgabe beschäftigten, war nicht eindeutig.

  • jetzt verstehe ich nix mehr.


    habe in den letzten tagen kreuz und quer durch das forum gelesen und an verschiedenen stellen gesehen, das für die in DK gekauften geräte kein vor-ort-service aber ansonsten normale 3 jahre garantie in D gelte ?!?!?!


    stimmt das nun oder nicht ????

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe eine Mail von Samsung in der steht, dass die Garantieabwicklung in Deutschland abgewickelt wird, allerdings ohne Vor-Ort-Service.


    Schreibe denen einfach eine Mail, die Antwort kam relativ schnell.


    Das Problem ist nur, dass sich die Leute bei Samsung alle nicht so ganz sicher sind. Wenn Dir das Risiko zu groß ist, dann zahl lieber mehr. Dann brauchst Du Dir zu diesem Thema keine Gedanken zu machen.

  • Hallihallo!


    Ich freue mich ja richtig das schon andere vor mir auf dieses "Garantiespektakel" bei Samsung gestossen sind. Habe aber leider erst jetzt diesen Thread entdeckt. Da ich mir ja demnächst selbst das 191T Dis zulegen werde, hab ich mich ein bisschen näher mit den Garantiebedingungen Seitens Samsung auseinandergesetzt. Ich staunte nicht schlecht als ich auf dem Datenblatt des 191T (Quelle: Samsung.de) ein 3 Jahres Vor-Ort-Service, beim Datenblatt der Österreichischen Samsung Seite aber lediglich eine bring in mit optionalem Vor-Ort-Service vorfand. Also ich sollte für eine Leistung die in Deutschland von Samsung aus im VP inkludiert ist in Österreich noch einige Euros darauflegen? Das wollte ich nicht wirklich hinnehmen und schrieb somit heute einige Samsungvertriebe in Österreich bzw. Samsung Deutschland an und bat um Stellungnahme. Bin schon gespannt wie sie mir das erklären ?(


    Grüße aus dem sonnigen Ö,
    CAD_Chirurgin

  • Zitat

    Also ich sollte für eine Leistung die in Deutschland von Samsung aus im VP inkludiert ist in Österreich noch einige Euros darauflegen?


    Genau so ist es.
    Den Vor-Ort-Service gibt es NUR in Deutschland. Und das auch nur für die Geräte die durch SEG (Samsung Electronics Germany) geliefert wurden.
    In allen anderen europäischen Ländern ist der V-O-S- nicht, oder nur optional erhältlich...

  • Zitat

    Original von TFTshop.net
    Den Vor-Ort-Service gibt es NUR in Deutschland. Und das auch nur für die Geräte die durch SEG (Samsung Electronics Germany) geliefert wurden.


    Das zeigt mir nur wieder , wie hart umkämpft der deutsche Markt ist. Obwohl den Vor-Ort-Service hatte ja glaube ich damals im CRT Bereich so um 1997 Iiyama angefangen, als die neu auf den deutschen Markt kamen. Zumindest habe ich das noch so im Gedächtnis als ich mir meinen SyncMaster 700p kaufte.

  • Meine kaputte Digi-Cam wurde letztens auch von einem Boten zuhause abgeholt.
    Fand ich klasse :D


    Man muss nicht extra zur Post hetzen und hat keinen Ärger mit Porto usw.
    Es lebe der Service am Kunden ;)

  • Nun macht euch keine unnötigen Sorgen, soweit ich verstehe, liegt das Problem darin, dass für im Ausland gekaufte Produkte die Garantieleistungen nicht klar sind oder wie es scheint geringer im Umfang.


    ABER es zählt das, was damals aktuell war, als ihr euer Gerät gekauft habt, nicht wie sich das jetzt geändert haben mag, und ferner müssen ZUGESICHERTE EIGENSCHAFTEN des Händlers oder Herstellers eingehalten werden. Wenn ihr also Garantiescheine etc habt -> no prob
    Nur um das mal gedanklich durch zu exercieren bis ans Ende: mit zugesicherten Eigenschaften werden ihr auch vor jedem Gericht wohl Recht haben, um Recht zu bekommen, wäre natürlich die Schriftform gut ...
    Aber soweit wirds wohl kaum kommen, nehme ich an.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von newboardmember
    Nun macht euch keine unnötigen Sorgen, soweit ich verstehe, liegt das Problem darin, dass für im Ausland gekaufte Produkte die Garantieleistungen nicht klar sind oder wie es scheint geringer im Umfang.


    ABER es zählt das, was damals aktuell war, als ihr euer Gerät gekauft habt, nicht wie sich das jetzt geändert haben mag, und ferner müssen ZUGESICHERTE EIGENSCHAFTEN des Händlers oder Herstellers eingehalten werden. Wenn ihr also Garantiescheine etc habt -> no prob
    Nur um das mal gedanklich durch zu exercieren bis ans Ende: mit zugesicherten Eigenschaften werden ihr auch vor jedem Gericht wohl Recht haben, um Recht zu bekommen, wäre natürlich die Schriftform gut ...
    Aber soweit wirds wohl kaum kommen, nehme ich an.


    Sehe ich nicht so. Dieses Posting ist bereits im Juli 2002 geschrieben worden. An den AGBs hat sich nichts geändert. Imho ist es so wie im Posting und in den AGBs beschrieben. Wer einen Monitor im Ausland kauft, kann halt nicht für Deutschland geltende Serviceleistungen komplett in Anspruch nehmen. Eigentlich auch verständlich. Wenn Samsung Deutschland in gewissen Grenzen Support bietet, dann ist das OK. Nur einen Rechtsanspruch ableiten, worauf denn?


    Zu diesem Thema ist schon über zig Postings Diskutiert worden, definitiv wissen werden wir es wohl erst in 3 bis 4 Jahren, wenn die normale Garnatie abgelaufen ist und man die verlängerte Garantie in Anspruch nehmen will.

  • Ach so, das mit dem Datum ist mir gar nicht aufgefallen ... sorry.


    Was ich gemeint habe, irgendwie haben wir uns wohl auch missverstanden


    - wenn ihr hier in D ein Samsung kauft, habt ihr Rechtsanspruch, auf das was euch der Händler und der SEG zugesichert hat


    - wenn ihr in Dänemark oder sonstwo gekauft habt, habt ihr Rechtsanspruch auf was euch der dortige Händler und der Dänen-Samsung zugesichert hat
    Die Garantiekarten habt ihr ja scheinbar, so what??


    Natürlich kann man nicht dänische Preise mit deutschen Garantieleistungen kombinieren :D

    • Offizieller Beitrag

    Die Garantieverlängerung hat aber nur Samsung Deutschland durchgeführt. In Dänemark gab es diese Aktion überhaupt nicht. Jetzt haben aber einige die Geräte günstig in Dänemark gekauft und die Geräte trotzdem bei Samsung Deutschland registriert und auch die Karten wegen der Garantieverlängerung erhalten.


    Klar hat derjenige, der in Dänemark gekauft hat auch eine Garantie. Nur muss man den Monitor zu Samsung Dänemark schicken um diese in Anspruch zu nehmen. Das ist nicht ganz billig! Einen Vor-Ort-Service wie in Deutschland, gibt es dort auch nicht. Dieses ganze Thema ging nicht um in Deutschland erworbene Geräte, dass heir Samsung Deutschland die Garantieabwicklung übernimmt ist unstrittig.


    Fakt ist, dass ein Gerät in Dänemark gekauft wurde und eine Garantieverlängerung von Samsung Deutschland ausgestellt wurde. Ob die wirklich was zählt, das wird sich halt zeigen.

  • Hallo Pradlinge!


    Endlich kann ich auch ein 191T mein Eigen nennen und hätte darum eine weitere Frage von wegen Samsung Garantie...


    Habe das Dis jetzt bei einem österreichischen Händler online bestellt, welcher es aber mit Vor-Ort-Service anbietet.
    (Ich nehme mal an das die auch fälschlicherweise die deutschen Garantiebestimmungen übernommen haben)
    Aber wie schaut das jetzt rechtlich gesehen aus? Sind solche Angaben bindend?
    Ach ja: Garantiekarte kann ich nicht wirklich entziffern, ich lese und schreibe so selten Russisch :evil:


    Danke im voraus für eure Antworten,
    CAD-Chirurgin

  • Ich kenne die österreichische Samsung-Garantie. Wenn Samsung diese anbietet, ok. Wenn nicht, muß der Händler diesen Service bieten, weil er ihn wohl auch angeboten hat, oder?