monitor-direct.de

  • Tag,


    ist das ein Regel, dass der Haendler bei der Bestellung teuren TFT's, den liefern koennte aber nur mit einer Ausnahme: die wollen aber kein 14 Tage Ruecknahme Garantie bewaehren ... Also sprich egal was mit dem Geraet ist, der wird nicht innerhalb von 14 Tagen einfach so zurueckgenommen?


    MfG,
    dpa


    P.S.- Die Erfahrung habe ich gerade mit erlebt.
    da ich nicht einverstanden war wurde meine Bestellung storniert.

  • Ich glaube nicht, das es rechtlich ok ist, sich davon ganz zu distanzieren.


    Ich weiß wohl, dass es firmen gibt, die bei sehr hohen Bestellungen, besonders wenn sie extra für eine Person gemacht werden, einen Unkostenbeitrag erheben. Ist ja auch verständlich, da sie auf dem Gerät sitzen bleiben könnten.


    Bei einem solchen Händler würde ich nicht bestellen.

    Viele Grüße
    Randy

    Einmal editiert, zuletzt von Randy ()

  • Hi dpa,


    ich vermute doch recht stark, dass du dir dieses Gerät nicht privat kaufen möchtest.
    Insofern greift bei dir das 14 Tage FAG ohnehin nicht. Denn das gilt nur für private Endkunden. Gewerbetreibende sind hiervon ausgeschlossen... Nur mal so zur Info. 8o

  • Zitat

    Original von TFTshop.net
    Hi dpa,


    ich vermute doch recht stark, dass du dir dieses Gerät nicht privat kaufen möchtest.
    Insofern greift bei dir das 14 Tage FAG ohnehin nicht. Denn das gilt nur für private Endkunden. Gewerbetreibende sind hiervon ausgeschlossen... Nur mal so zur Info. 8o


    Außer sie treffen eine Vereinbarung über eine solche Regelung. Aber wenn diese nicht erwähnt wird, hat TFTSHOP.NET natürlich - wie immer- Recht.


    Gruss

  • Hi @all,


    Danke fuer alle Infos.
    Geraet wir privat gekauft, deswegen brauche ich auch diese 14 Tage um die Qual. zu pruefen. Habe testweise ein Paar andere Anfragen an einige Anbieter schon geschickt, mal schauen was die von FAG's halten...


    MfG,
    dpa

  • Natürlich sollte das gehen, auch meinen 240T habe ich privat gekauft und den ersten leider auch zurückgeben müssen.
    War überhaupt kein Problem, dabei ist das Gerät sogar schon bei Samsung gewesen und dort eher schlecht repariert worden (komplettes Panel gegen ein scheinbar sehr altes, wolkiges getauscht). Damit waren zwischen Kauf und Rückgabe sogar >4 Wochen vergangen.
    Sowas geht natürlich nur, wenn man sich vorher mit dem Händler entsprechend in Verbindung setzt und man einen wirklichen guten erwischt, so wie in diesem Falle.
    Mir hat es dann im Endeffekt richtig leid getan, das Gerät zurückzuschicken, aber in dem Falle war wirklich nicht mehr drin (dabei würde ich mich nicht als überanspruchsvoll betrachten, der ein- oder andere Pixelfehler hätte mich gar nicht gestört), manchmal erwischt man einfach ein Montagsgerät (wobei der zweite dann nach wenigen Wochen einen Defekt am DVI-Port hatte, was aber ordentlich repariert wurde).
    Insofern würde ich mich auf Kauf ohne Rückgabemöglichkeit nicht einlassen. Dann eben woanders kaufen.


    Gruß


    Denis

    Gruß


    Denis

    3 Mal editiert, zuletzt von Sailor Moon ()

  • Hi,


    wenn Du als Privatmann kaufst, dann brauchst Du gar nicht nach der Handhabung des FAG fragen. Das ist geltendes Recht und da muß sich jeder Händler dran halten. Ein Händler kann natürlich von vornherein ablehnen, Dir überhaupt ein solches Gerät zu verkaufen, wenn er davon ausgeht, daß Du das FAG ausnutzen möchtest. Das dürfte aber in Deinem Fall nicht der Fall sein.


    Bei einem solchen Gerät (verkauft sich schließlich sehr selten) wird dann "natürlich" fast jeder Händler versuchen, das FAG auszuschließen, was aber nicht rechtens ist.


    Schöne Grüße


    Mario

    Einmal editiert, zuletzt von Try2fixit ()

  • Ich denke die sind ein wenig skeptisch da du in Litauen wohnst, da sind die Versandkosten ja bestimmt nicht ohne dahin, und die muss der Händler ja erstatten wenn du das Gerät wieder zurückschickst.


    Oder ist Litauen neuerdings auch eine Stadt irgendwo in Deutschland? Zufälle solls ja geben ;)

    Pixelfeuerwerk bei ATI Karten - die Lösung.

    Einmal editiert, zuletzt von thop ()

  • Hallo dpa,


    vom FAG kann sich ein Händler nicht per AGB lösen. Das Gerät kannst du 14 Tage lang, grundlos, zurückgeben. Das Risiko und die Kosten des Transports hierfür trägt der Händler. Bei einem Warenwert unter 40 Euro kann der Händler die Kosten des Rücktransports dem Käufer auferlegen, das Risiko bleibt jedoch immernoch beim Händler.


    Es gibt jedoch ein paar Sachen, die man beachten muss. Das FAG greift nur bei Privatpersonen. Ausserdem muss das Gerät in ungebrauchtem Zustand zurückgeschickt werden. Man darf das Gerät nur testen, nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen. Hier gibt es natürlich Auslegungsspielraum. Eventuellen Wertverlust durch den Gebrauch darf der Händler verlangen, und von der zu erstattenden Summe abziehen.


    Wenn dein Händler also FAG ausschließen will, dann darf er das zwar nicht, wird aber vermutlich einen recht hohen Wertverlust annehmen und eine ordentliche Summe behalten. Du kannst dich dann also schon mal auf einen Rechtstreit einstellen, denn das Geld wird er ohne weiteres nicht wieder hergeben.