ebay Garantie / Rücknahme

  • Moin,


    sehe jetzt immer häufiger bei ebay Auktionen den Hinweis "... keine Garantie / Rücknahme / nach neuem EU Recht..."


    wirkt auf mich irgendwie unseriös. Hat sich denn da wirklich was geändert dass jetzt auch Privatpersonen ein Jahr Garantie geben müssen.


    Was macht ihr bei Auktionen?

    Bender22


    Früher stand hier mal was Sinnvolles

  • Es ist dein gutes Recht das EU Recht bei Produkten bis 50E (oder 40E, korrigiert mich da bitte) auszuschlagen.


    Ich finde das absolut legitim, vorher hattest du es ja auch nicht!


    Gruss

  • Da ich aktuell auch wieder Probleme mit einem Ebay-Kauf hatte möchte ich nochmal auf die Seite hinweisen!


    Diese Seite wurde hier zwar schonmal erwähnt- aber ich glaube das kann man gar nicht oft genug tun! Wer sie noch nicht kennt sollte unbedingt mal dort etwas stööbern- kann nicht schaaaden! ;)


    Auf Anfragen rund um Ebay und die Probleme die dabei entstehen können wird auch umgehend geantwortet und zwar sehr nett und hilfreich! Diese Seite bringt Licht ins Dunkel! [Blockierte Grafik: http://www.mysmilie.de/smilies/verschiedene/3/img/016.gif]


    Viele Grüße SILVERSURFER!

  • Ich hatte mich bei meiner letzten Auktion diesbezüglich auch ein wenig informiert. Nach meinem Kenntnisstand, sind diese Aussagen volkommen legitim jedoch meist undeutlich formuliert.


    Es gibt eine EU-Richtlinie diesbezüglich. Diese hat ansisch keine konkrete Auswirkung, denn lediglich die deutsche Rechtssprechung ist relevant. Wahr ist jedoch das diese Richtlinie (merh oder weniger) sinngemäß auch so ähnlich im deutschen Recht verankert ist.
    Es ist eindeutig zu unterscheiden zwischen privaten und gewerblichen Verkäufern. Letztere haben bei Auktionen all die gesetzlichen Leistungen (FAG etc.) zu erbringen wie jeder andere gewerbliche Onlineshop.
    Bei Privatpersonen sieht dies etwas anders aus. Gerade hier sorgt ein Gesetz dafür das AUCH Privatleute neuerdings eine Gewährleistungspflicht von 24 Monaten zu beachten haben. Im Gegensatz zu einem gewerblichen Anbieter kann eine Privatperson diese Gewährleistungspflicht jedoch ausschließen (bzw. auf 0 Monate festlegen). Dies muss dann asudrücklich im Auktionstext so vermerkt sein. Dennoch kann sich niemand um seine Sachmängelhaftung drücken. Es gilt den Artikel ordnungsgemäß zu beschreiben und nichts zu verheimlichen. Tut man dies trotzdem kann der Käufer den Artikel zurückgeben trotz vielleicht formulierten Gewährleistungausschluß!


    Die Sache ist einfach die, daß es in aller Regel für eine Privatperson untragbar/unwirtschaftlich ist zB. einen gebrauchten Monitor zu verkaufen und dann evtl. nach einem Jahr von dem Käufer aufgefordert zu werden gewissen Mängel zu beheben, weil man ja in der Gewährleistung steht.
    Daher macht es durchaus Sinn als Privatperson diesen Zusatz (Gewährleistungsausschluß) zu formulieren.

  • Zitat

    Original von Riptide
    Bei Privatpersonen sieht dies etwas anders aus. Gerade hier sorgt ein Gesetz dafür das AUCH Privatleute neuerdings eine Gewährleistungspflicht von 24 Monaten zu beachten haben. Im Gegensatz zu einem gewerblichen Anbieter kann eine Privatperson diese Gewährleistungspflicht jedoch ausschließen (bzw. auf 0 Monate festlegen). Dies muss dann asudrücklich im Auktionstext so vermerkt sein. Dennoch kann sich niemand um seine Sachmängelhaftung drücken. Es gilt den Artikel ordnungsgemäß zu beschreiben und nichts zu verheimlichen. Tut man dies trotzdem kann der Käufer den Artikel zurückgeben trotz vielleicht formulierten Gewährleistungausschluß!


    Die Sache ist einfach die, daß es in aller Regel für eine Privatperson untragbar/unwirtschaftlich ist zB. einen gebrauchten Monitor zu verkaufen und dann evtl. nach einem Jahr von dem Käufer aufgefordert zu werden gewissen Mängel zu beheben, weil man ja in der Gewährleistung steht.
    Daher macht es durchaus Sinn als Privatperson diesen Zusatz (Gewährleistungsausschluß) zu formulieren.


    So ist es.

    -- $50cent$ --