Hallo, also folgendes ich möchte mir einen TFT 1880 kaufen, doch bevor ich mir den kaufe möchte ich ihn sehen und vieleicht testen. in ganz müchen wo ich wohne gibt es keinen laden der den ausgestellt hat. wenn ich ihn bestelle dann wird mir gleich gesagt kein umtauschrecht. im e-bay wäre zwar mit umtauschrecht aber die kosten muß ich übernehmen.
also hätte ich eine bitte,, wer wohnt in münchen und hat einen NEC 1880 wo ich dann kommen könnte und ihn mir mal anschauen kann vieleicht ein spiel intallieren kann (tactical-ops) und mal testen kann. auch in der umgebung von münchen wäre es kein problem. es wäre wirklich sehr nett.
habe auch schon mit der hotline von NEC kontakt die meinten ich solle eine e-mail schreiben und die haben mir die ansprechpartner gegeben von münchen das wäre die firma CSM wo auch im internet steht die haben den auch nicht vorort. und somit bei einer bestellung auch kein umtauschrecht.
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Weshalb bei aktueller Nicht-Lieferbarkeit eines Geraets das Rueckgaberecht ausser Kraft gesetzt werden sollte, wuerde mich mal interessieren. Hoert sich fuer mich nach einer abenteuerlich freien Auslegung dieses Gesetzes an, die so nicht ganz rechtens sein duerfte.
Es gibt wohl eine Passage, die sich auf extra fuer den Kunden angefertigte Artikel bezieht und das Gesetz in diesem Punkt einschraenkt, aber davon kann wohl bei einem ganz normalen TFT absolut nicht die Rede sein.
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jo das mit dene Gesetzte ist so ne sache, mann sollte Recht nicht mit Gerechtigkeit verwechseln, ich war in einigen Geschäften und habe nachgehackt alle meinten sie " nö der ist dann vom umtausch ausgeschlossen" nice oder? leider leben wir in einer zeit wo die rückfrage größer ist als den kunden zufriedenzustellen. ich habe ein 2 mail an NEC geschrieben heute ca. um 11:00 bis jetzt keine antwort, bin ja mal gespannt.
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Da gibt es was ganz einfaches:
Dein Rechtsanwalt regelt das!
Wenn du etwas im Internet bestellts hast du Rückgaberecht. Da wird sich niemand auf einen Rechtstreit mit dir einlassen
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Ergänzung zu Scav:
Auf jeden Artikel, den Du unter "ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln" bestellst (Telefon, Fax, e-mail, Shop auf der Homepage etc.), muß Dir der Händler, wenn Du als Privatmann einkaufst, ein 14-tägiges Rückgaberecht OHNE Angabe von Gründen gewähren. Diese Frist beginnt mit dem Erhalt der Ware. Das rechtzeitige zurücksenden reicht aus. Der Händler ist zudem gesetzlich verpflichtet, Dir bei Artikeln über 40,-Euro die kompletten Versandkosten für das Zurückschicken zu ersetzen.
Etwas anders stellt sich die Lage bei den sogenannten "Sonder-anfertigungen" dar. Wenn Du z.B. ein Bild malen lässt, oder Du Dir eine spezielle Software für Deine Anforderungen programmieren lässt, dann hast Du nicht dieses Rückgaberecht.
Lass Dich nicht abschrecken. Jeder Händler ist gesetzlich zur Einhaltung dieser Regelungen verpflichtet. Wenn Du es ganz genau wissen willst, dann schau einmal im BGB unter §312b-f nach. Ich mußte mich bis jetzt während meines Studiums schon 4 Semester mit diesem Kram herumplagen... ;):D
Schöne Grüße
Mario
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Zitat
Original von Totamec
Mario: Das mit dem Telefon ist ne schwierige Sache. Da gibt es ne Reihe von Ausnahmen zu. Aber der Rest ist vollkommen richtig!!Edit: die Gründe hab ich auch net verstanden.
Gruss
PS: wo bekommt man noch 1880iger her? Da würd ich zuschlagen
...habe halt hier zu Hause den Parlandt nicht griffbereit. Somit fällt Richterrecht dazu momentan flach...
Schöne Grüße
Mario
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Zitat
Original von Try2fixit
...habe halt hier zu Hause den Parlandt nicht griffbereit. Somit fällt Richterrecht dazu momentan flach...
Schöne Grüße
Mario
Muaah mein Freund!! Es gibt dazu so ein dummes Paradebeispiel aus München wo eine Telefonbestellung nicht unter die FAQ fällt - ging um einen 100E teuren TV. Haben wir in nem Ordner, wenn ich ins Büro komme, faxe ich es dir mal.
Gruss