TFT von der Steuer absetzen

  • Hi,


    hat jemand von euch einen Tipp wie man einen TFT (z.B. im Wert von 1500 EUR) am besten für die Steuererklärung 2003 absetzen kann?


    Muss man das Gerät über 3 Jahre abschreiben (aufgrund der hohen Kosten) oder gibt es auch eine andere Möglichkeit?


    REBK


    PS: Der TFT wird zu 70-80% beruflich genutzt.

    REBK

  • Soweit ich weiß, geht das nur über die 3 Jahre weil der Betrag oberhalb der Grenze (liegt irgendwo bei 4xx €) für Güter ist, die man für das betreffende Jahr voll abschreiben kann.


    Jetson, der schon wieder mit Schaudern an seine nächste Steuererklärung denkt.

  • Nun, das ist die Methode die ich kenne.
    Eventuell gibt es ja noch andere Möglichkeiten.
    Wo sind denn hier die Steuerberater im Board?

  • Mein Daddy kommt aus dem Bereich.


    Die übliche Abschreibungsdauer liegt zwischen 3 und 5 Jahren.
    Genaueres kannst Du aber am besten bei Deinem zuständigen Finanzamt erfahren. Die helfen Dir da gerne weiter.


    Geht aber nur, wenn er in Deinem beruflich genutzen Arbeitszimmer steht, oder wenn er halt bei Dir in der Firma steht (wovon ich jetzt mal nicht ausgehe ;)).


    Schöne Grüße


    Mario

  • Sofort abschreiben würde nur bei Geringwertigen Wirtschaftsgüter (wie Jetson sagte) bis 410 Euro netto gehen. Abschreiben also über mehrere Jahre. Ob nun 3 oder 5 kann ich dir nicht genau aus dem Kopf sagen.

  • In der neuen Chip steht was dazu:


    Die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer sind grundsätzlich keine abzugsfähigen Aufwendungen. Allerdings gibt es noch 3 Ausnahmen.


    Nutzung des Arbeitszimmers // Steuerlicher Abzug


    Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit // Voll


    Mehr als 50% der berufl.Tätigkeit // 1250 Euro


    Kein Firmen-Arbeitsplatz steht zur
    Verfügung // 1250 Euro


    Alle sonstigen Fälle // kein Abzug

    Einmal editiert, zuletzt von Roak ()

  • Hallo


    Die Aussagen zum GWG (Geringwertiges Wirtschaftsgut) stimmen soweit. Ob nun ein TFT tatsächlich darunter fällt, da streitet man sich manchmal, weil ein GWG "selbständig nutzbar" ist. Und ob nun ein Monitor alleine funktioniert oder nicht, da gibt es versch. Meinungen. Bei einem Drucker komischerweise nicht. Der wird als GWG akzeptiert, obwohl er ja auch nur druckt, wenn er Druckbefehle bekommt. Ich habe länger das Anlagevermögen unserer Firma verwaltet.


    Ich habe meinen PC und meinen TFT OHNE Probleme zu 50% angesetzt. Und ich habe kein Arbeitszimmer oder ähnliches. Es war auch kein Notebook, so dass man evtl. von einer Vertreter- oder Vertriebsfunktion ausgehen könnte. Ebensowenig von Heimarbeiten für die Firma.
    Ich habe jetzt auch gelesen (ich meine in der Finanztest), dass 50% ohne Probleme akzeptiert werden. Könnte evtl. auch am Beruf hängen. Als Kaufmann oder Ingenieur ist es evtl. glaubwürdiger (reine Spekulation).


    Ich habe mir gerade einen neuen TFT gekauft und werde auch den ansetzen.


    Gruß
    Brink

  • kann denn ein lehrer nicht ein zimmer als arbeitszimmer absetzen? dachte, das ginge. hab einen ganzen raum voller materialien, den ich sonst nicht nutze.

  • Hi,


    mein Daddy ist Steuerprüfer beim Finanzamt im Außendienst (Betriebsprüfer). Es gibt da einen Haufen von Ausnahmen. Daher wollte er mir auch keine pauschale Lösung (wie sie häufig in der Chip etc. angeboten wird) nennen.


    Ist wie überall im Leben: Wie man in den Wald ruft, so schallt es auch heraus. Es gibt im Finanzamt, wie auch in der normalen "Zivilisation" nette und weniger nette Menschen. Und wenn Du höflich fragst, dann bekommst Du auch eine höfliche Antwort. ;) Außerdem ist die Auskunft da kostenlos.


    Eigentlich dürfen Finanzbeamte keine Tipps geben. Aber es kommt halt drauf an, wie man fragt. :D ;)


    Schöne Grüße


    Mario

    2 Mal editiert, zuletzt von Try2fixit ()

  • Zitat

    Original von Try2fixit
    Hi,


    mein Daddy ist Steuerprüfer beim Finanzamt im Außendienst (Betriebsprüfer). Es gibt da einen Haufen von Ausnahmen. Daher wollte er mir auch keine pauschale Lösung (wie sie häufig in der Chip etc. angeboten wird) nennen.


    Mario


    Man kann keine 100% Auskunft geben, wenn man die genauen Umstände nicht weiß. Ich bin Steuerfachangestellter und weiß das man keine pauschalen Auskünfte geben kann.


    REBK Dein Arbeitgeber hat sicherlich einen Steuerberater vielleicht kannst du dort mal anfragen. Evtl. noch Lohnsteuerhilfeverein.

    Einmal editiert, zuletzt von Roak ()

  • Roak


    Danke :) Werde ich mal nachfragen. BTW kann eines dieser nützlichen Programme solche Fragen beantworten (z.B. das Steurspartipps 2004 oder Wiso Dingsbums)?


    REBK

    REBK

    Einmal editiert, zuletzt von REBK ()

  • Also ich hab mir 2002 so ne Software gekauft und sie nach vier Stunden wieder gelöscht, bin dann zur Handarbeit und Anruf beim Steuerverein umgeschwungen. Dieses Jahr werd ich ROAK anbohren ;)


  • Normalerweise setzt das Finanzamt 5 Jahre an - Du kannst es mal probieren. Z.B. bei CAD Anwendungen werden 3 Jahre akzeptiert - musst Du halt glaubhaft machen. Du solltest auch damit rechnen, dass Dir 20% pauschal für private Nutzung abgezogen werden.

  • Prinzipiell ist es so, daß Du Deinen Computer mit Peripherie bei der Steuer geltend machen kannst, wenn Du nachweist, daß Du zu Hause beruflich tätig bist. Soll heißen, wenn Du am Wochenende und Abends für Deinen Arbeitgeber arbeitest. Das läßt sich im Zweifelsfall durch eine schriftliche Bestätigung Deines Arbeitgebers untermauern, wenn das Finanzamt nachfragt.


    Es ist aber auch so, daß Du damit rechnen mußt, daß das Finanzamt Dir eine private Nutzung des PC's anrechnet. Das kannst Du aber umgehen, wenn Du z.B. 2 PC's hast: Einen privaten, einen dienstlichen. Du mußt hierzu aber entsprechende Belege vorlegen können.


    Was Ihr in Zeitungen zum Thema Arbeitszimmer lest, bezieht sich weniger auf den PC, sondern mehr auf die Kosten die durch das Zimmer entstehen. Es gibt immer wieder Experten, die versuchen, ein leeres Zimmerchen als Arbeitszimmer geltend zu machen und wollen dann alle anteiligen Kosten, wie z.B. Miete, Strom, Versicherungen, etc. dafür ansetzen. Das ist aber eben nur dann möglich, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, so z.B. bei einem Außendienstler, der bei seinem Arbeitgeber keinen Schreibtisch zur Verfügung hat.
    (Bei Lehrern gibt es immer wieder Konflikte, weil ja eigentlich das Lehrerzimmer in der Schule vorhanden ist, aber die meisten meinen, daß man dort nicht konzentriert arbeiten kann und deshalb ein Arbeitszimmer zu Hause haben müssen.


    Der genannte Wert ist mit 410 € korrekt. Alles darüber ist nur über einen längeren Zeitraum ansetzbar. Bei der Dauer würde ich einfach mal drei Jahre ansetzen und mal sehen, ob das Finanzamt das akzeptiert. Schau einfach mal, wie lange Du Deine letzten Monitore genutzt hast, bis Du einen neuen gekauft hast. Die Abschreibung über mehrere Jahre gilt übrigens auch für Deinen PC !


    Hoffe ich konnte etwas Licht ins Dunkel bringen.


    Gruß

  • Habe das Thema durch Zufall heute mit meinem Vater diskutiert weil er einen neuen Monitor braucht. ;)


    Da er seinen Computer sowohl dienstlich als auch für seine angemeldete Nebentätigkeit nutzt, schreibt er den ganz normal über die Steuer ab. Computer gelten inwzischen sogar 6 Jahre, glaube ich. Bleibt die Frage ob man Computer und Monitor so einfach trennen kann (weil ohne Monitor der Computer wenig Sinn macht) würde für 6 bzw. 5 Jahre sprechen.


    Mein Vater benutzt Wiso (Wisio?) Sparbuch (bei Amazon angeblich billiger im Moment) und gibt alles was er damit erarbeitet nochmal an seine Steuerfrau. Also er ist sehr zufrieden und bekommt meistens die ein oder andere Rückzahlung.


    Die Idee das Finanzamt zu fragen ist aber eigentlich ganz gut glaube ich, im Grunde genommen sind die sogar zu einer Auskunft verpflichtet.


    Grüße