Auslesen der Betriebsstunden?

  • Hi Fangemeinde,


    hatte Anfang der Woche bei einem Online Shop einen LG 1910B bestellt,
    da er ja laut Spezifikation auch ein S-IPS Panel haben sollte. Habe hier
    fleissig alle Threats zu dem Monitor gelesen und mir diesen dann doch wegen dem Design (schmaler silberner Rahmen) auch bestellt. Die Spiele-Tauglichkeit war eher durchschnittlich. Ein Anruf bei LG bestätigte meine Be-
    fürchtung, daß vielleicht doch eher ein anderes Panel verbaut worden
    sein könnte.
    Daraufhin habe ich gleich beim Shop angerufen, um den Monitor wieder von UPS abholen zu lassen.
    Der Verkäufer erzählte mir (vielleicht zur Abschreckung), daß er derzeit
    mit einem Käufer im Rechtsstreit läge, der einen EIZO-TFT mit 78 Be-
    triebsstunden wieder zurückgeben wollte. Der Händler will aber den
    Kaufpreis jetzt um EUR 200,- mindern.
    Frage an die Freaks:
    Bei welchen Monitoren kann man denn noch die Betriebsstunden auslesen,
    weil das FAG dann ja doch ganz schön beschnitten wird und eine Rücknahme des Händlers zum vollen Kaufpreis wie eine Good will Aktion
    aussehen läßt.


    Gruß


    McMan

  • habe mir sagen lassen, dass viele tft´s einen integrierten zähler haben, der sich mit entsprehenden geräten auslesen lässt.
    Wobei laut FAG (habe selbst nix drin gefundn in dem bezug) die nutzung von bis zu 1% der Lebensdauer noch im Rahmen sein soll.
    Mir wurde gesagt, dass einige Händler diese Grauzone als Kundenabzocke nutzen.
    Ich kenn mich da aber nicht aus, um selber ne Meinung drüber zu haben.
    Das Thema interessiert mich allerdings auch.

  • Und wieviele Betriebsstunden hatte der Monitor als er bei mir ankam?
    Wenn der Kunde diesen Zähler nicht selbst auslesen kann ist das natürlich auch eine nette Spielwiese für Streitigkeiten.
    Es gibt Monitore bei denen es per OSM geht (Eizo), welche bei denen es per (nicht frei erhältlicher) Software geht (NEC) und ansonsten sicherlich bei so ziemlich allen anderen auch via undokumentierter Schnittstellen, z.B. eine bestimmte Tastenkombination.

  • Hi..


    Da könnt man glatt ne eigene Rubrik von machen "tips und Trick's am TFT" oder "cheats"....(kleiner spass am rande)... :] :]


    MFG

    MFG DjAnGo

  • @Totamec
    Der Händler meinte nur, es wäre ein 21" TFT gewesen.
    Die Kosten ja bekanntlich!


    In dem Gespräch kam es so rüber, als bestellten die Leute nur
    so aus Spaß zum Testen solche Monitore. Mir hatte er es auch
    indirekt unterstellt. Das aber die Kaufsumme erstmal weg ist, bis
    sich der Händler bequemt, sie wieder zurückzuüberweisen, ver-
    gißt der gute Mann.


    Gruß


    MCMan

  • Ach ich hatte verstanden 200E von deinem TFT.


    Auslesen ist beim LG möglich.


    20Std ist so was man nutzen darf ohne das der Händler abziehen sollte/ darf. Aber: das ist nur meine Schätzung, kann also beim Händler divergieren.

  • Was ist denn dann mit dem "FAG" recht wenn ich Sagen wir mal nur z.B. max. 20 std. ein Gerät testen darf es aber innerhalb von 2 Wochen wieder zurückgeben kann !?! Das geht meiner Meinung nach nicht auf. Wie soll ich ein Gerät 2 Wochen testen ob es mir gefällt und I.O. ist wenn man eine begrenzte Betriebsstundenzahl haben soll und vor allem wo steht dass ???? Ich glaube nicht dass jeder Händler gleich den zurückgeschickten Monitor auspackt und erstmal die Betriebsstunden erfasst… um Geld einzustreichen, das kann ich mir nicht vorstellen. 8o

    MFG DjAnGo

  • Django,


    ich hoffe das bei der Rücknahme meines L1910B auch nicht.
    Sollte es aber so sein, ist gewiß eine Tendenz seitens des Händlers
    zu erkennen. Wäre für mich ein Grund, mich bei Geizhals zu registrieren
    und bei der Händlerbewertung darauf hinzuweisen!

  • Naja, ich glaube die Schöpfer des Rückgaberechts hatten nicht im Sinn, dass man den Artikel dann auch wirklich 2 Wochen lang ohne Unterbrechung benutzt, auch wenn es nicht explizit erwähnt ist.
    Ich würde sowas beispielsweise nicht tun, ob es nun um ein LCD oder etwas anderes geht weil ich das unfair finde.

  • man braucht wohl keinen 2-wöchigen dauerbetrieb, um ein gerät mal eben als ok zu testen. das fag dient doch dem kunden, der das gerät nicht in einem laden sehen kann. bei media markt testet auch keiner stundenlagn ein gerät.

  • Es ist genau so wie Chipsy sagt.
    Der Onlinekunde soll gegenüber einem Vor-Ort-Käufer nicht benachteiligt werden.
    Wie lange testet man also üblicher Weise in einem Laden?
    SO soll der Test bei Onlineware dann ebenfalls ermöglicht werden.
    Ein 14 tägiger Betrieb ist damit nicht gemeint, denn dass ist kein Test mehr, sondern eine "Inbetriebnahme". Also anschließend für den Händler eine "Gebrauchtware" die er zurück bekommt. Für die daraus resultierende "Verschlechterung der Ware" ist der Onlinekunde Ersatzpflichtig. Auch das steht im FAG drin...
    Du sollst durch die 14 Tage Rücksendezeit nur nicht in unnötige Hektik verfallen müssen.


    Die Grenzen hierfür sind "fließend".
    Ich betrachte maximal 10 Stunden als "Testzeitraum" für angemessen und mehr als fair gegenüber Kunden. Das sind immerhin mehr als zwei volle Bürotage, und DEUTLICH mehr, als im Laden möglich gewesen wäre.


    Bei den Onlinekollegen (zumindest bei denen die jeweils "Frischware" versenden) setzt sich momentan die Regel durch:
    Je angefangene 10 Betriebsstunden 1% vom Kaufpreis zu berechnen. Hierbei werden die ersten 9 Stunden natürlich nicht berücksichtigt. Ab der 10. sollte diese Regelung greifen. Ich persönlich finde dies eine FÜR BEIDE PARTEIEN faire Lösung.

  • Nee… Ich meinte damit auch nicht das ein Monitor 14 Tage am Stück läuft, sondern wenn man ihn bekommt hat man ja 2 Wochen FAG Recht das steht ja nun mal fest. Aber wo steht nun für den Käufer ersichtlich das ein Gerät nur 2,5,10 oder 20(max.) Betriebsstunden haben darf. Das ist mir völlig neu. Das habe ich auch noch nie von irgendeinem gehört das der Verkäufer Abschlag verlangt hat weil ein Gerät über das von ihm gesetzte Limit gelaufen hat.
    14 Tage Umtausch hat man mittlerweile auch in den meisten Geschäften wenn ich mir etwas vor Ort ansehe und kaufe kann ich es auch innerhalb 14 Tage wieder zurückgeben. Wenn es offiziell nicht angeboten wird dann bestimmt auf nachfrage.
    So etwas habe ich bisher nur bei Mietwagen gelesen und da wird so was ja per Vertrag festgehalten wie viel Kilometer man fahren darf.
    Das meinte ich eigentlich mit 14 Tage !!! Das man ein Gerät nicht 14 Tage am stück testet schon gar nicht wenn ein defekt offensichtlich ist, war mir auch irgendwo schon klar.


    @TFTshop: meinen bekommst bestimmt nicht wieder :D :D

    MFG DjAnGo

  • lol... das war mir klar DjAnGo :D


    Zitat

    Aber wo steht nun für den Käufer ersichtlich das ein Gerät nur 2,5,10 oder 20(max.) Betriebsstunden haben darf.


    Das steht eben nirgends im Gesetz. Das ist ja gerade das dumme. Es gibt keine klar umrissene Grenze oder Deklaration von "testen".
    Wenn wir vom Test Vor-Ort (also im Ladenlokal) ausgehen, sind das ja eher Minuten als Stunden.
    So ist's wahrscheinlich vom Gesetzgeber gedacht:
    Auspacken, prüfen ob's die bestellte Ware ist, anschauen, einschalten (ABSOLUT legitim, auch wenn manche Onlinehändler das anders sehen), bewerten ob es das ist, was man sich vorgestellt hat, ENDE.
    Mehr ist "im Laden" ja auch nicht möglich.
    Wie gesagt, der Onlinekäufer soll gegenüber dem "im Laden Käufer" nicht benachteiligt sein. Wenn man sich also so verhält, wie es in einem Ladenlokal üblich gewesen wäre, wird man NIE in eine Grauzone abgleiten, die eine Auseinandersetzung mit dem Händler nach sich zieht...
    Im Grunde ist ein Onlinekäufer genau betrachtet momentan sogar im Vorteil!!!


    Und bei bis zu 10 Stunden kann man das Gerät "in Betrieb" sogar auf sich wirken lassen. -Durchaus bei TFT's sogar nötig, da das Bild als meist TOTAL anders empfunden wird, als früher von der Röhre gewohnt...

  • Man wird wohl den Rechtsstreit abwarten müssen, um zu erfahren wie lang man testen darf!
    Meiner Meinung nach, muß der Käufer über eine Testzeit in Stunden informiert werden,
    da er sonst erst bei der Rückgabe mit anfallende Kosten konfrontiert wird.


    vlk

    Gruß vlk


    Besucht doch mal meine nicht kommerzielle Homepage zum Thema "Siggis Silent- PC" über den www Button.

  • Zitat

    Original von vomlandsknecht
    Man wird wohl den Rechtsstreit abwarten müssen, um zu erfahren wie lang man testen darf!
    Meiner Meinung nach, muß der Käufer über eine Testzeit in Stunden informiert werden,
    da er sonst erst bei der Rückgabe mit anfallende Kosten konfrontiert wird.


    vlk


    Jepp, so sehe ich das auch.. :)

    MFG DjAnGo

  • Ich sehe das fraglos auch so.


    Zitat

    Man wird wohl den Rechtsstreit abwarten müssen, um zu erfahren wie lang man testen darf!


    Das hingegen ist mit Sicherheit der schlechteste Weg.
    In der Regel wird das weder im Sinne des Testenden, noch des Händlers liegen...


    Eine vorbeugende Lösung ist so einfach, wie im normalen Leben.
    Miteinander sprechen und sich daraufhin gegenseitig einschätzen können. ;)

  • Diese 1% pro 10Std. finde ich persönlich gut, aber man sollte den Kunden vorher drauf hinweisen und das tun leider die wenigsten Shops; die meisten Kunden denken noch immer: 14Tage 12Std. pro Tag testen ist ok.