Auslesen der Betriebsstunden?

  • Ich bin schon dabei, dass in vernünftige und nachvollziehbare Formulierungen zu bringen, ohne das es dabei zu Mißverständnissen kommt.


    Ist einfach eine für beide Seiten sinnvolle und faire Lösung.
    Und sie geht weit über das hinaus, was der Gesetzgeber wahrscheinlich gemeint hat. Die Gründe sind klar umrissen und für den Kunden sowohl nachvollziehbar, als auch einschätzbar.


    So fühlen sich beide Parteien wie ich denke einfach sicherer in der Handhabung dieser sehr schwammigen gesetzlichen Formulierung.

  • Es stand doch in den Spezifikationen von LG das ein S-IPS Panel verbaut ist. Dem ist aber nicht so. Der Kunde vertraut drauf das das stimmt und merkt das erst nach 10 Tagen durch Tests und Prad das dem nicht so ist. Was ist dann?

    Einmal editiert, zuletzt von Hypocrite ()

  • Zitat

    Original von Hypocrite
    Es stand doch in den Spezifikationen von LG das ein S-IPS Panel verbaut ist. Dem ist aber nicht so. Der Kunde vertraut drauf das das stimmt und merkt das erst nach 10 Tagen durch Tests und Prad das dem nicht so ist. Was ist dann?


    Betrug von LG?

  • Zitat

    Original von TFTshop.net

    Ich betrachte maximal 10 Stunden als "Testzeitraum" für angemessen und mehr als fair gegenüber Kunden. Das sind immerhin mehr als zwei volle Bürotage, und DEUTLICH mehr, als im Laden möglich gewesen wäre.



    Was ist denn wenn ich der vierte bin der den Monitor bekommt weil er schon 3 mal retour ging? Dann hab ich definitiv einen gebrauchten Monitor mit 30 bis ?? Stunden Betrieb, einige male hin und herschicken, auspacken, wer weiß was sonst noch mit dem Teil passiert ist!
    Da fragt der Händler ja auch nicht ob das fair ist!? Oder läuft das in der Praxis anders ab?

    mfg, Alpi!

  • @alpi: nein und das ist genau ein Problem der FAG. Der zweite oder dritte Kunde hat einen Nachteil ggü. dem ersten und deshalb ist die FAG ja auch so problematisch für Kunde und Händler.

  • wahrscheinlich nicht.
    wobei was sind 40 betriebsstunden schon ?
    Gar nix...

  • Zitat

    Original von Dracolein
    wahrscheinlich nicht.
    wobei was sind 40 betriebsstunden schon ?
    Gar nix...


    Naja ich finde 40Std auch schon recht viel, für mich gilt das Gerät dann schon als gebraucht.


    Das sind für mich fast vier volle Arbeitstage.

  • Zitat

    Original von alpenpoint



    Was ist denn wenn ich der vierte bin der den Monitor bekommt weil er schon 3 mal retour ging? Dann hab ich definitiv einen gebrauchten Monitor mit 30 bis ?? Stunden Betrieb, einige male hin und herschicken, auspacken, wer weiß was sonst noch mit dem Teil passiert ist!
    Da fragt der Händler ja auch nicht ob das fair ist!? Oder läuft das in der Praxis anders ab?


    Also ich glaube als Privatkunde kann man sich da überhaupt nicht sicher sein was man kauft. Es kann vom Kunden ja auch nicht nachvollzogen werden ob und wie oft das Gerät schon mal im Umlauf war. Es kann alles schon mal irgendwo in Betrieb genommen worden sein, auch bei der Produktion wenn man so will. Betriebe die eine Qualitätskontrolle haben machen das. Ob die Geräte dann noch in den Verkauf gehen ist ne gute Frage! Bei den Herstellungskosten der TFT’ s möchte ich das nicht ausschließen. Aber Geräte die schon mal zurückgekommen sind gehen doch meistens zurück wegen Technischer Defekte alle anderen gehen als Sonderposten weg denk ich mal und nicht als Neugerät.

    MFG DjAnGo

  • Die meisten FAG Geräte kommen wegen nicht-gefallen zurück, so weit ich das weiß.


    Die Hersteller stellen die Geräte auf 0 zurück nach der Qualitätskontrolle.


    Wenn ich einen technisches Gerät bestelle, spreche ich den Händler direkt auf die FAG an und das sollte jeder machen, insb. halt auch wegen der bisherigen Betriebsdauer.

  • Ähm... eine Frage hab ich auch noch zu diesem Thema! Und wie kann ICH die Betriebsdauer herausbekommen?!? Wie man sehen kann habe ich den 1880SX...
    Mich würde es erstens interessieren, wenn ich einen bekomme ob dieser schon gelaufen ist und wie in meinem Fall, wie lange ich schon vor der "Kiste" gesessen habe!!!! :D

  • Hi,


    da haben wir wieder die beiden Seiten der Medaille und eine Grundlage für angeregten Meinungsaustausch.


    Daß den Händlern das FAG ein Dorn im Auge ist, ist eh klar. Früher konnten sie damit rechnen, daß alles, was raus ging auch verkauft war - und zwar endgültig.


    Nun versuchen einige Händler zu Recht (?) das FAG nach eigenen Maßstäben zu interpretieren.


    Im Gesetzestext steht in §346 geschrieben:
    ------------------------------------------------------------------------------------------------
    § 346
    Wirkungen des Rücktritts
    (1) Hat sich eine Vertragspartei vertraglich den Rücktritt vorbehalten oder steht ihr ein gesetzliches Rücktrittsrecht zu, so sind im Falle des Rücktritts die empfangenen Leistungen zurückzugewähren und die gezogenen Nutzungen herauszugeben.


    (2) Statt der Rückgewähr oder Herausgabe hat der Schuldner Wertersatz zu leisten, soweit


    1. die Rückgewähr oder die Herausgabe nach der Natur des Erlangten ausgeschlossen ist,
    2. er den empfangenen Gegenstand verbraucht, veräußert, belastet, verarbeitet oder umgestaltet hat,
    3. der empfangene Gegenstand sich verschlechtert hat oder untergegangen ist; jedoch bleibt die durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme entstandene Verschlechterung außer Betracht.


    Ist im Vertrag eine Gegenleistung bestimmt, ist sie bei der Berechnung des Wertersatzes zugrunde zu legen; ist Wertersatz für den Gebrauchsvorteil eines Darlehens zu leisten, kann nachgewiesen werden, dass der Wert des Gebrauchsvorteils niedriger war.


    (3) Die Pflicht zum Wertersatz entfällt,


    1. wenn sich der zum Rücktritt berechtigende Mangel erst während der Verarbeitung oder Umgestaltung des Gegenstandes gezeigt hat,
    2. soweit der Gläubiger die Verschlechterung oder den Untergang zu vertreten hat oder der Schaden bei ihm gleichfalls eingetreten wäre,
    3. wenn im Falle eines gesetzlichen Rücktrittsrechts die Verschlechterung oder der Untergang beim Berechtigten eingetreten ist, obwohl dieser diejenige Sorgfalt beobachtet hat, die er in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt.



    Eine verbleibende Bereicherung ist herauszugeben.


    (4) Der Gläubiger kann wegen Verletzung einer Pflicht aus Absatz 1 nach Maßgabe der §§ 280 bis 283 Schadensersatz verlangen.


    ------------------------------------------------------------------------------------------------


    Rein juristisch gesehen besteht also kein Anspruch des Händlers auf eine Nutzungsentschädigung, sofern der Kunde das Gerät nicht beschädigt. Denn die durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme entstandene Verschlechterung bleibt laut Gesetz außer Betracht. Ohne WENN und ohne ABER.


    Verstehen kann ich die Ehrlichen unter den Händlern jedoch sehr gut, denn wenn ein Kunde die 2 Wochen FAG wirklich ausnutzen würde, dann wäre das Gerät eventuell ohne Abschlag nicht mehr verkaufsfähig. Zumindest würden seriöse Händler dann wohl ihre Kunden darauf hinweisen.


    Was machen aber nun die "unseriösen" Händler? Sie versuchen dem Kunden, sobald er die Verpackung geöffnet und das Gerät auch nur einmal eingeschaltet hat, hohe Nutzungsentgelte aufzubürden. Was aber, wenn das Gerät vorher schon bei anderen Kunden war? Wie soll ein ehrlicher Kunde beweisen, daß er das ehemalige, ihm zugesandte, FAG-Gerät keine 70 Std. genutzt hat, sondern daß dies die vielen Vorbesitzer waren, die das Gerät schon per FAG zurückgeschickt haben. Somit berechnet ein Händler eventuell jedem weiteren Kunden ein noch höheres Nutzungsentgeld.


    Ich denke, es hat schon seinen Grund, warum der Gesetzgeber nur bei Verschlechterung der Ware eine Entschädigung für den Händler vorgesehen hat. Wahrscheinlich, weil er derartige Praktiken dubioser Händler schon vorausgesehen hat. Und in meinen Augen ist das auch gut so.


    Mir persönlich reichen zwei volle Tage um ein Gerät zu testen und zu prüfen, ob es meinen Ansprüchen genügt. Das sind für mich ca. 20 Stunden. Davon wird sich die Qualität des Gerätes sicher nicht sonderlich verschlechtern. In der Gesamtlebensdauer eines TFT stellen 20 Stunden sicherlich keine Verschlechterung dar, sofern das Gerät vernünftig behandelt wurde.


    Zudem hat man, vielleicht auch dank des FAG, nun auch bei vielen Discountern, wie den Geiz-ist-geil Märkten oder PC-Spezialist häufig ein zweiwöchiges, allerdings freiwilliges, Rückgaberecht. Und zwar ohne, daß groß Fragen gestellt, oder Abschläge gemacht werden.


    Schöne Grüße


    Mario

    Einmal editiert, zuletzt von Try2fixit ()

  • Zitat

    Original von Ernie
    Ähm... eine Frage hab ich auch noch zu diesem Thema! Und wie kann ICH die Betriebsdauer herausbekommen?!? Wie man sehen kann habe ich den 1880SX...


    Dafür braucht man NaviSet Administrator, diese Software ist aber nicht frei erhältlich.

  • Zitat

    Original von Try2fixit
    [...](2) Statt der Rückgewähr oder Herausgabe hat der Schuldner Wertersatz zu leisten, soweit


    1. die Rückgewähr oder die Herausgabe nach der Natur des Erlangten ausgeschlossen ist,
    2. er den empfangenen Gegenstand verbraucht, veräußert, belastet, verarbeitet oder umgestaltet hat,
    3. der empfangene Gegenstand sich verschlechtert hat oder untergegangen ist; jedoch bleibt die durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme entstandene Verschlechterung außer Betracht. [...]


    Naja, sooo eindeutig ist das IMHO aber auch wieder nicht. Was ist denn die "bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme"? Einmal einschalten, das Bild für kurze Zeit betrachten und dann wieder Ausschalten? 14 Tage lang das Gerät im vollen Einsatz haben?


    Ich denke, dass man jedenfalls über diesen Passus sehr viel streiten kann (und leider auch wird). Im Prinzip sollte jeder Händler klar und deutlich definieren, was er unter einer "bestimmungsgemäßen Ingebrauchnahme" versteht. Dann kann man vielen Streitigkeiten vorbeugen.


    Ansonsten müssen halt wieder die Gerichte (im Prinzip für jedes Gerät) eine solche Ingebrauchnahme exakt definieren. Dann verlieren aber im Endeffekt alle.


    Gruß,
    Niemand

  • @ all
    Nette Diskussion, war beabsichtigt.
    Sicher stellt sich bei einem Monitortest immer die Frage nach der
    Verhältnissmässigkeit. Ich finde z.B. 78 Teststunden für einen
    Monitor auch viel und wäre als Händler sauer.
    Aber wenn es einem Händler möglich ist, die Stunden zu ermitteln,
    wäre es für den Kunden nur fair, auch ihm diese Möglichkeit zu er-
    möglichen, da man ja wirklich nicht weiß, der wievielte Benutzer man
    ist und eventuell die gelaufenen Betriebsstunden der Vorkäufer auf-
    gedrückt bekommt. Zugegeben, das wäre hinterlistig, ist aber nicht
    auszuschließen!


    Gruß


    McMan

  • Zitat

    Original von Jetson


    Dafür braucht man NaviSet Administrator, diese Software ist aber nicht frei erhältlich.


    Thx.


    Speeddemon

  • @McMan


    Wahre Worte. Denn ich könnte mir vorstellen, dass Händler mit den Gedanken spielen FAG-Geräte einfach wieder als Neu-Ware unter das Volk zu streuen, ohne dass ein FAG-Gerät den Weg zum Hersteller und dann wieder in den Handel findet.


    Früher oder später wird es Tools geben, die auch dem Kunden den Einblick auf die Betriebsstunden ermöglicht.


    REBK

    REBK

  • Zitat

    Original von speeddemon


    Thx.


    Speeddemon


    Hi,


    wie das für Sony TFTs geht, das stand mal im Forum. Ich glaube das wurde von Gran Poelli gepostet. Du mußt, so weit ich weiß, die Menü Taste ein paar Sekunden gedrückt halten. Mußt Du mal testen. Bei meinem Monitor ist es die Wippe zum Einstellen, die ich ein paar Sekunden drücken muß.


    Schöne Grüße


    Mario

    2 Mal editiert, zuletzt von Try2fixit ()