Auslesen der Betriebsstunden?

  • Zitat

    Original von Try2fixit
    [
    wie das für Sony TFTs geht, das stand mal im Forum. Ich glaube das wurde von Gran Poelli gepostet. Du mußt, so weit ich weiß, die Menü Taste ein paar Sekunden gedrückt halten.
    Mario


    Hallo,


    stimmt, wenn man die Menutaste ein paar Sekunden drückt erhält man die Infos


    Modell
    Seriennummer
    Herstellungswoche


    Die Betriebsstunden kann man damit leider nicht eruieren! :)


    Gruss GranPoelli :)

  • Zitat

    da man ja wirklich nicht weiß, der wievielte Benutzer man ist, und eventuell die gelaufenen Betriebsstunden der Vorkäufer auf-
    gedrückt bekommt.


    Ein Kunde, der so wie bei uns, NACHVOLLZIEHBAR Frischware direkt ab Großhandel erhält, braucht sich um so etwas eben keine Sorgen zu machen.


    Zitat

    ohne dass ein FAG-Gerät den Weg zum Hersteller und dann wieder in den Handel findet.


    Wozu sollte ein Hersteller ein FAG Gerät zurücknehmen? Ein Hersteller ist dazu in keinster Weise verpflichtet. Aber das ist mehrfach in anderen Threads bereits nachzulesen.


  • Noch eindeutiger geht nicht!
    Ist doch alles damit gesagt.
    Ein TFT darf nur als TFT und nicht als Schneeschaufel genutzt werden.
    Eine Graka nur als Graka und nicht als Eisschaber.


    Da der Gesetzgeber nicht für jeden Artikel eine eigene Grenze festlegen kann, wurde und wird so formuliert.


    Wenn ein Händler mit seinem Kunden eine Zeitspanne von sagen wir mal 20 Stunden Testen innerhalb von 14 Tagen ausmacht, so ist das schön, aber nicht bindend.
    Auch nicht, wenn es schriftlich fixiert wird und in den Geschäftsbedingungen steht.
    Es wäre ein unzulässiger Vertrag zustande gekommen.
    Sicherlich haben wir hier im Forum einen Rechtsverdreher, der es besser formulieren kann.


    vlk

    Gruß vlk


    Besucht doch mal meine nicht kommerzielle Homepage zum Thema "Siggis Silent- PC" über den www Button.


  • *lol* :D


    Ja, genauso sehe ich das auch.


    Schöne Grüße


    Mario

    Einmal editiert, zuletzt von Try2fixit ()

  • Zitat

    empfangene Gegenstand sich verschlechtert


    Dies wird aber in euren Überlegungen außer Acht gelassen.
    Weiterhin beinhaltet die "bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme" (einschalten erlaubt) nirgendwo den Hinweis, dass dies 14 Tage lang erfolgen soll. Auch hier wieder der Hinweis des Gesetzgebers auf "Onlinekunde soll nicht schlechter gestellt werden, als ein Vor-Ort-Käufer"... Und der steht auch keine 14 Tage testend im Saturn oder Mediamarkt...
    Die 14 Tage beziehen sich auf den Rücksendezeitraum. Nicht auf den Zeitraum der endgültigen Entscheidungsfindung.


    Die zwei letzten Reaktionen zeigen eindeutig, warum eine solche Regelung zwingend notwendig ist.
    Bei Try2FixIt wundert mich, dass er sich in beiden Käufen bei uns, genau so verhalten hat als gäbe es die 10 Stunden Regelung bereits.


    Wie auch immer.
    Im Zweifel entscheiden dann halt die Juristen über Sinn und Zweck eines 14 Tage Tests. Ein solches Gerät wäre in meinen Augen (auch als Konsument) ein Gebrauchtgerät und nicht mehr guten Gewissens als Neugerät deklarierbar. Wer die Verschlechterung der Ware dann zu verantworten hat, sollte einleuchten.


    Faire Kunden haben durch eine solche Regelung nichts zu befürchten.


  • Hi,


    ja, das stimmt. Ich habe die zwei Geräte nur kurz getestet und sie sofort, als ich festgestellt hatte, daß sie meinen Anforderungen aus unterschiedlichen Gründen (mangelnde Spieletauglichkeit bzw. REBK´sche Streifen) nicht entsprochen haben, zurückgesandt.


    Ich halte ein solches Verhalten dem Händler gegenüber auch für fair. Warum sollte ich Geräte für zwei Wochen nutzen, wenn ich schon nach einem Tag weiß, daß sie mich nicht zufrieden stellen? Das wäre in meinen Augen dann wirklich ein Mißbrauch des FAG, auch wenn es rechtlich schwer nachweisbar wäre. Ich will aber auch keinem absprechen, daß er vielleicht ein wenig mehr Zeit braucht, um sich über ein Gerät eine Meinung bilden zu können.


    Ich denke, daß da auch keine Probleme entstehen, wenn man vorher darüber miteinander spricht, so wie wir das getan haben. Dann kann man Mißverständnisse gleich aus dem Weg räumen und weiß, wie der andere die Situation einschätzt. Daher hatte ich Dich ja auch direkt nach Deiner Sicht zum FAG gefragt. Es ist ja nicht der Sinn der Sache, daß man sich später mit dem Händler seiner Wahl vor Gericht streiten muß.


    Schöne Grüße


    Mario


    Ergänzung: Trotzdem halte ich Abzüge innerhalb der FAG-Zeit für rechtswidrig, sofern das Gerät nicht beschädigt worden ist. Von einer Abnutzung kann man ja aufgrund der hohen Lebenszeit eines TFTs nicht ausgehen.

    2 Mal editiert, zuletzt von Try2fixit ()

  • Hi


    in meinem Beispiel (siehe Anfang des Threats) hatte ich einen LG L1910B
    bestellt, welcher per UPS am letzten Donnerstag um12:00 Uhr geliefert
    wurde. Ich habe schon zwei Stunden später beim Online Shop angerufen
    und um eine Rückholung gebeten (hatte eigentlich gleich mit dem Erhalt
    einer UPS-Treckingnummer gerechnet). Ok, man kümmert sich darum.
    Sonntag vorsichtshaber nochmal 'ne Mail geschickt. Antwort die gleiche
    wie beim Telefonat. Erst am Dienstag nach erneuter Schilderung des
    Umtauschgrundes (hatte ja gleich am Do. bei LG angerufen und erfahren,daß der Monitor nicht zwingend ein S-IPS Panel verbaut haben müßte), wurde mir die UPS-Treckingnummer mitgeteilt.
    OK, was sagt mir das???
    Klar ist dem Händler so ein vermeintliches Geschäft durch die Lappen ge-
    gangen und er hat alle Zeit der Welt mit der Kaufrückabwicklung. Das ist aber in diesem Fall eher die Schuld von LG !
    Habe das Gerät natürlich wieder so verpackt, wie es gekommen ist, lediglich
    die Plastikhülle des DVI-Kabels war mit einer Schere sauber an der Schweißnaht aufgetrennt worden. Hoffe, daß es da keinen Abzug bei der
    Rücküberweisung gibt!


    An die Onlinehändler hier im Forum:
    Muß ich eigentlich bei der Monitorbestellung ein Gerät akzeptieren, welches
    schon im September 2003 hergestellt worden ist? Das ist schließlich auch schon fünf/sechs Monate alt. Ich meine bei der Schnelllebigkeit in der IT-
    Branche. Wie lange zählt ein Gerät als "Neuware"?


    Danke für die Antworten


    McMan

  • Zitat

    Wie lange zählt ein Gerät als "Neuware"?


    Solange das Modell nicht ausgelaufen ist, und UNGEÖFFNET Originalverpackt ist, ist es definitiv Neuware. Das Herstellungsdatum ist hierbei relativ uninteressant, denn auch deine Garantie läuft erst ab Kaufdatum und nicht ab Produktionsdatum an...


    Zitat

    Ich denke, daß da auch keine Probleme entstehen, wenn man vorher darüber miteinander spricht, so wie wir das getan haben.


    Eben. Kommunikation ist auch bei Onlinegeschäften gar nicht so unwichtig.
    Eine Lösung vor Gericht ist für keine Vertragspartei anstrebenswert oder angenehm. Daher gilt immer die Devise "Leben und leben lassen" :D


    Du hast dich damals absolut vorbildlich verhalten, hast bei Problemen angerufen, eine Problemlösung konnte dann gemeinsam gefunden und in die Tat umgesetzt werden. So sollte es in der Regel immer laufen. Denn dann sind beide Parteien gleichberechtigt, keiner fühlt sich übervorteilt, und alle sind anschließend zufrieden.

  • Zitat

    Wie lange zählt ein Gerät als "Neuware"?


    In den meisten Fällen ist das Gerät ja nichts schlechter, weil es bereits vor 5 Monaten gefertigt wurde. In der Regel wird bei Serien nicht ohne weiteres etwas verändert. Das Gerät entspricht als normalerweise den selben Geräten neueren Datums ( wie gesagt: Ausnahmen gibbet ja leider ).


    kurz OT:


    Zitat

    hatte ja gleich am Do. bei LG angerufen und erfahren,daß der Monitor nicht zwingend ein S-IPS Panel verbaut haben müßte


    Wie bitte? 8o Hört sich ja lächerlich an. Der Mercedes Händler kann mir doch auch net hinterher sagen: Ein 8-Zylinder ist nicht zwingend verbaut worden, könnte auch mal ein 4-Zylinder bei sein." Ähm lol?

    _.+*" Mind Expanding Species "*+._.+*" Estar De Viaje "*+._


    "Begegnungen, die die Seele berühren, hinterlassen Spuren, die nie ganz verwehen."

  • TFTshop.net


    Danke für Deine Antwort,


    wolltes es nur mal wissen, da es ja bei der L1910B/P-Serie von LG
    einige Konfusion gibt/gab was die verbauten Panels angeht.
    Hätte sonst wahrscheinlich gar nicht auf das kleine Herstellungsschild
    geachtet!
    Hätte mir mein Händler einen "neuen" TFT-Monitor geschickt,
    hätte ich ihn bei ausreichender Spiele-Performance auf jeden Fall
    behalten, da man bei LG meinte, daß 2004er Geräte auf jeden Fall
    ein S-IPS Panel hätten (L1910B).
    Nun habe ich bei einem anderen Shop den NEC 1960NXi bestellt,
    da der erste Shop mir im Austausch/Zuzahlung keinen neuen Monitor
    mehr schicken wollte!


    Grüsse


    McMAN

  • rinaldo


    Doch, das stimmt!
    LG Deutschland war nicht immer auf der Höhe, was die Mutter in Asien
    verbaut hatte!
    Beim L1910B soll jetzt ein S-IPS Panel verbaut werden und beim L1910P
    wird jetzt anstelle des S-IPS Panels ein MVA-Panel verbaut.
    Alles klar??


    McMan

  • Achja stimmt, wo dus sagst: die Diskussion gabet ja schonmal irgendwo. Aber nö, ist nicht klar *g*. Ist immer noch ne miserable Firmenphilosophie :D. Erzähl mir nicht, sowas wäre nicht beim heutigen Kommunikationsstandard innerhalb kürzester Zeit zu klären.

    _.+*" Mind Expanding Species "*+._.+*" Estar De Viaje "*+._


    "Begegnungen, die die Seele berühren, hinterlassen Spuren, die nie ganz verwehen."

  • Ach auf das LG beziehst du deine Frage... Verstehe.
    Nun in diesem Zusammenhang ändert sich zwar nichts an meiner Aussage wie man ein neues Gerät deklariert, allerdings hätte dich dein Händler auf diesen Umstand fairer Weise hinweisen müssen. Allerdings kann es auch sein, dass er dies gar nicht wusste...

  • ich glaube das Thema hier ist fast so interessant wie das mit den Pixelfehlern und dem FAG.


    vielleicht misch ja da auch mal was rein...


    FAG bestimmt den Test in soweit was den Gebrauch der Sache betrifft..
    hier ist die Frage in weit weit dehnbar???
    - viele groß Onlinehändler wie MF oder Otto etc...
    sagen den Test soweit, wie man ihn auch im Laden machen könnte.


    d.h. ein Gerät was z.B. 72 BS hat müßte man als Händler erstmal schauen wielange der Kunde den TFT bei sich hatte ohne Lieferzeit.
    nehmen wir mal an 10 Tage macht also pro Tag satte 7 h.


    Für mich als Händler wäre das zuviel. Ich bin der Meinung 8 h reichen um den TFT für seine Bedürfnisse zu testen.


    aber mal ne kleine Umfrage hier
    Ein KUNDE kauft einen 1880SX Online bestellt nach Erhalt ( 10 Tage) dieses einen 2. 1880SX Lieferung kommt beim Kunden nach 3 Tagen an.
    macht also 13 Tage am Abend des selben tritt er vom ersten Kaufvertrag (per E-Mail) zurück. und nach weiteren 12 Tagen vom 2. Gerät (per E-Mail)auch. Geräte werden dann nach weiteren 14 Tagen an uns zurückgesendet.
    1. Gerät 272 BS
    2. Gerät 4 BS


    Was würdet ihr tun????


  • Dem Kunden nach dem Verstand fragen...


  • Mir das nicht gefallen lassen und mal dem Grund und seinem Verstand erfragen.

    Viele Grüße
    Randy

  • die Lieferung vom 2.Monitor ein paar Tage verzögern :D


    Servus
    syncronic