Hallo Leute
ich hab mal eine Frage was Ihr dazu meint.
jemand Gewinnt beim Preisausschreiben einer bekannten Hardwarezeitschrift
ein Motherboard
braucht es nicht
verkauft es bei Ebay
Kunde frägt nach wegen Garantie
Verkäufer macht eine Anfrage bei der Zeitschrift
Antwort ist:
das Board ist ein Geschenk bzw Gewinn darauf gibt es keine Garantie.
Meine Frage ist wenn die HWZ das Board vom Hersteller geschenkt bekommen hat haben die keinen Nachweis also keine Garantie. Sollte ein Lieferschein vorhanden sein gilt das dann für eine Garantie?
Hat die HWZ aber das Board gekauft, so müste ein Kaufbeleg vorhanden sein also Garantie oder nicht?