Dazu habe ich gerade was bei Immanuel Kant gefunden (Anthropologie in pragmatischer Absicht, 1798 
Denn obgleich das Weib nach der Natur ihres Geschlechts Mundwerks genug hat, sich und ihren Mann, wenn es aufs Sprechen ankommt, auch vor Gericht (was das Mein und Dein betrifft) zu vertreten, mithin dem Buchstaben nach gar für übermündig erklärt werden könnte, so können die Frauen doch, so wenig es ihrem Geschlecht zusteht in den Krieg zu ziehen, eben so wenig ihre Rechte persönlich vertheidigen und staatsbürgerliche Geschäfte für sich selbst, sondern nur vermittelst eines Stellvertreters treiben, und diese gesetzliche Unmündigkeit in Ansehung öffentlicher Verhandlungen macht sie in Ansehung der häuslichen Wohlfahrt nur desto vermögender: weil hier das Recht des Schwächeren eintritt, welches zu achten und zu vertheidigen, sich das männliche Geschlecht durch seine Natur schon berufen fühlt.
Besonders den rot unterlegten aussagen ist nichts hinzuzufügen...