Hallo Hr. Rossi,
eigentlich würde ich das Thema gerne beenden und es ist mir langsam leid, jedoch will ich nicht, dass weniger Informierte in diesem heiklen Thema falschen Behauptungen aufsitzen und dadurch möglicherweise einen Schaden erleiden.
Was sind denn Deiner Meinung nach Haustürgeschäfte? Und in der richtigen Beantwortung liegt hier wahrscheinlich das Problem begraben, warum dieses Thema hier noch andauert.
Wer sich die Mühe gemacht hat, mein erstes Posting zu dem Problem des 14-tägigen Rückgaberechts Wort für Wort zu lesen oder zu verstehen hätte erkennen müssen, dass ich von „SOGENANNTEN“ Haustürgeschäften gesprochen habe. Nicht umsonst erfolgt bei mir der Hinweis auf § 312 BGB. Durch Nachlesen hätte hier der gewillte Leser erkennen können und müssen, dass das Wort „Haustürgeschäft“ vom Gesetzgeber als Oberbegriff benutzt wird. Ich habe nie davon gesprochen, dass nur bei Geschäftsabschlüssen an einer physischen Haustür eine Widerrufsrecht besteht. Wer dies so versteht zeigt nur seine Ahnungslosigkeit in diesem Bereich. Nicht umsont erfolgt bei mir der Hinweis auf die entsprechende Gesetzesstelle. Wer nur einen Hauch von Ahnung in diesem Bereich hat oder des Lesens fähig ist müsste wissen, dass der Gesetzgeber zu den "SOGENANNTEN" Haustürgeschäften auch die von Dir ins Spiel gebrachten Onlinegeschäften zählt. Also warum meinst Du, mich in diesem Punkt angreifen zu müssen?
Und wenn Du schon einen winzigen Ausschnitt des BGB abschreibst, dann hättest Du, um umfassend zu informieren, alle den Sachverhalt betreffenden Textstellen mit den Querverweisen abschreiben müssen und nicht nur die, die Dir gefallen oder die Du gerade mal kennst.
Allein schon Deine dümmliche Unterstellung, mein Wissen wäre eine "göttliche Eingebung" zeugt von der Unfähigkeit oder dem Willen, meinen Text zu verstehen oder wenigstens ernsthaft zu lesen: Wie der geneigte Leser, der nicht durch persönliche Animositäten, geleitet wird, erkennen wird, habe ich auf das BGB verwiesen und nicht auf den lieben Gott. Ich wäre nie so arrogant zu behaupten, ich hätte göttliche Eingebungen. Das überlasse ich lieber den Anderen, die sich damit doch nur selbst disqualifizieren, zumindest bis zu ihrer Heiligsprechung.
Außerdem trägt die vermeintliche Anwaltsweisheit (natürlich auch wieder ohne Quellenangabe, die Hauptsache irgendwas gesagt, egal woher es stammt?) nicht gerade zur Aufklärung des Sachverhaltes bei.
Darüber hinaus finde ich, wir haben schon genug „Gutmenschen“ auf dieser Welt, die vorgeben, im Namen und im Auftrag anderer sprechen und handeln zu müssen, dabei jedoch meistens nur ihre eigenen Interessen durchsetzen oder ihre persönlichen Komplexe aufarbeiten wollen. Dies im kleinen, privaten Bereich genauso wie in der großen Politik. Wenn ich mich persönlich abgekanzelt oder herabgesetzt behandelt fühle erlaube ich mir, mich selber zu verteidigen und würde mir die ungefragte Hilfe von einem anderen verbitten.
So long
BeimBacchus