Hallo Blasius,
danke erstmal für Deine Antwort.
Ich glaub ich habe mich nicht ganz eindeutig ausgedrückt:
Ich war heute bei Digitalo und habe gefragt, ob ich nicht gleich einen anderen mitnehmen kann, aber die wollten den Monitor einschicken.
Wertminderung? Kann ja wohl nicht wertmindernd sein, wenn man das Gerät anschließt und ausprobiert - ich hätte den Mangel ja gar nicht anders feststellen können.
Hab mich auch nochmal schlaugemacht - Im BGB steht dazu folgendes:
§439 Nacherfüllung
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.
(4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.
Ich glaube aber, die könnten sich mit dem Absatz 3 rauswinden - ich hielte es eh für übertrieben jetzt schon auf dem Recht zu pochen - naja, dann warte ich halt mal, hoffe es dauert nicht zu lange, bis der Monitor wieder da ist.
DaAlex