Zitat
Original von krong
Die DPD trifft keine Schuld.
Ab dem Zeitpunkt wo dein Nachbar die Annahme unterschrieben hat haben die mit deinem TFT nichts mehr zu tun.
Naja ich kenne mich mit der rechtlichen Seite nicht aus, aber da sucht sich ein Paketdienst irgend jemanden in einem 50 Parteienhaus und ist dann die Vernatwortung los? Sowas kann nicht sein. Ich hab da einen Passanten auf der Straße gefragt und der hat für Sie angenommen. Kann ja wohl nicht sein.
Obwohl es schon irritiert, dass ein Paketzusteller jedem der nicht bei 5 auf den Bäumen ist ein Paket aufdrückt. Da wird weder nach Namen oder sonstwas gefragt, auch eine Postvollmacht ist egal. Wenn ich dann aber ein Paket mit Paketkarte bei der Post abholen will, dann muss ein Ausweis vorgelegt werden. Und wehe den hat man nicht dabei!
Das krasseste was ich erlebt habe war, als ein Kurierdienst 2 HP Testgeräte 20" und 23" einfach vor meine Tür in den Hausflur gestellt hat. Sind zwar angekommen, aber das war ein Warenwert deutlich über 3.000 EUR! Bei mir ist allerdings nichts weggekommen.
Hier noch einige Dinge die ich im Internet gefunden habe:
Fragen an die Post:
E.Grellmann:
Hr. Friedrich, ich wiederhole meine Frage vorsichtshalber: Wir sind berufstätig und erhalten wöchentlich Pakete, die der Postzusteller ständig in der Nachbarschaft abgibt, obwohl uns das nicht Recht ist. Wir hatten zeitweise täglich entsprechende Schilder vor die Haustür gehängt. Was können wir tun, damit wir die Pakete selber abholen können?
GünterFriedrich:
Sie können sich nur an den Leiter der Zustellbasis wenden, damit die Sendungen nicht an den Nachbarn ausgehändigt werden. Es gibt aber keinen Rechtsanspruch.
Hier noch was zum DHL:
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ich gehe im Folgenden davon aus, dass Sie selbst ein Paket mit DHL verschickt und selbst einen Nachforschungsauftrag bereits gestellt haben.
Durch Ihre Aufgabe des Paketes kam mit DHL ein sogenannter Beförderungsvertrag zustande, wobei der Beförderer selbstverständlich für Verlust oder Beschädigung haftet.
Dieses Vertragsverhältnis wird neben gesetzlichen Bestimmungen durch die AGBs von DHL, namentlich „AGB Paket/Express National“ bestimmt, welche man in jeder Postfiliale oder auch im Internet einsehen kann.
Hiernach gilt in Nummer 4 Folgendes:
4 Leistungen der Deutschen Post
(1) Die Deutsche Post befördert die Sendungen zum Bestimmungsort und
liefert sie an den Empfänger unter der vom Absender genannten Anschrift ab.
Die Einhaltung einer bestimmten Lieferfrist ist nicht geschuldet, soweit nicht
für einzelne Produkte, insbesondere für Express-Sendungen, durch die in
Abschnitt 1 Abs. 2 genannten Bedingungen etwas anderes geregelt ist.
(2) Die Deutsche Post bescheinigt dem Absender die Übernahme (Einlieferung)
der Sendungen; dies gilt nicht, wenn eine vereinfachte Übernahme nach den
in Abschnitt 1 Abs. 2 genannten Bedingungen erfolgt.
(3) Die Deutsche Post nimmt die Ablieferung (Zustellung) unter der auf der
Sendung angebrachten Anschrift durch Aushändigung gegen Empfangsbestätigung
an den Empfänger, an seinen Ehegatten oder an eine Person, die
schriftlich zum Empfang der Sendung bevollmächtigt ist (Empfangsbevollmächtigter/
Postempfangsbeauftragter) vor. Dies gilt nur, soweit die Deutsche
Post nichts anderweitiges, wie z. B. Lagerung, Nachsendung oder Zustellung
durch Ablage, mit dem Empfänger vereinbart und der Absender keine entgegenstehenden
Vorausverfügungen getroffen hat. Sendungen mit dem
Service „Eigenhändig“ und Express-Sendungen mit dem Service „Transportversicherung
25.000 EURO“ werden außer dem Empfänger nur einem hierzu
besonders Bevollmächtigten ausgehändigt. Der EXPRESS BRIEF ohne die
Services „Eigenhändig“ und/oder „Transportversicherung“ kann auch durch
Einlegen in eine für den Empfänger bestimmte und ausreichend aufnahmefähige
Vorrichtung (Hausbriefkasten etc.) abgeliefert werden.
(4) Die Deutsche Post darf Sendungen, die nicht in der in Absatz 3 genannten
Weise abgeliefert werden können, einem Ersatzempfänger aushändigen. Dies
gilt nicht für Sendungen mit dem Service „Eigenhändig“, Express-Sendungen
mit dem Service „Transportversicherung 25.000 EURO“ und EXPRESS BRIEFE
mit dem Service „Transportversicherung 2.500 EURO“. Ersatzempfänger sind
1. Angehörige des Empfängers und des Ehegatten, oder
2. andere, in den Räumen des Empfängers anwesende Personen, sowie dessen
Hausbewohner und Nachbarn, sofern den Umständen nach angenomme
werden kann, dass sie zur Annahme der Sendungen berechtigt sind; EXPRESS
BRIEFE werden nicht an Hausbewohner und Nachbarn ausgehändigt.
Nun scheint sich DHL hier auf Absatz 4 auf den „Ersatzempfänger“ zu berufen, was bei Ihnen ein Nachbar sein könnte.
Sollte das Paket tatsächlich an einen Herrn in der Hauptstr. 4 ausgehändigt worden sein, so ist dieser natürlich völlig ungeeignet gewesen, um Ihnen das Paket zu vermitteln. Als Nachbarn dürften lediglich die angrenzenden Grundstücke zu verstehen sein, wobei aber zusätzlich zu beachten ist, dass nicht an jeden Nachbar etwas ausgehändigt werden darf. Der Zusteller muss prüfen, ob der Nachbar überhaupt zur Annahme der Sendung berechtigt ist. Beides liegt bei Ihnen nicht vor, so dass DHL seine Pflichten bei der Zustellung verletzt hat. Da hierdurch wohl der Verlust des Paketes resultierte, ist Ihnen DHL schadensersatzpflichtig.
Zinsen können Sie auf den Wert Ihres Paketes verlangen, sofern Sie DHL eine Frist zur Begleichung des Schadens gesetzt haben. Nach Ablauf dieser Frist befindet sich DHL im Verzug, so dass Zinsen als Verzugsschaden zu ersetzen sind. Anwaltskosten gelten im Übrigen auch als Verzugsschaden.
Ich empfehle Ihnen, nochmals schriftlich per Einschreiben mit Fristsetzung (falls dies noch nicht geschehen ist) DHL zur Zahlung aufzufordern. Nach Fristablauf sollten Sie die Angelegenheit einem Anwalt übergeben.
Ich hoffe, Ihnen vorerst weitergeholfen zu haben.
Ich würde mir mal die AGBs des DHL zukommen lassen und ansehen was da steht.