Beiträge von Andi

    Wie Du schon sagst, ob dich der Blickwinkel stört kannst nur Du selber herausfinden. Es geht in deisem Punkt auch eher um den vertikalen Blickwinkel. Wenn Du daran nichts auszusetzen hast, dann kannst Du Dir sicherlich ein Gerät mit TN anschaffen. Im 17" Bereich wird sowieso hauptsächlich TN Panel eingesetzt.


    Bei 19" wäre ich schon eher auf S-IPS umgeschwänkt, aber in Deinem Fall ist auch ein TN Panel geeignet. Zumindest so lange du dein Hauptaugenmerk nicht auf die Grafikbearbeitung legst. Aber das scheint ja nach deinem Nutzerprofil nicht der Fall zu sein.

    Ich möchte Dich jetzt nicht beunruhigen, aber der Sony Service gehört nicht gerade zum Highlight dieser Firma. Ich würde denen mal eine Mail schicken und das Gerät reklamieren und auch auf diesen Thread hinweisen, dann können die sich die Bilder hier auch mal ansehen.

    Die Ausgangssignale der Karte über DVI-I liefern ein analoges und ein digitales Signal. Der Adapter dient lediglich dem Anschluss eines Standard D-Sub an D-Sub Kabels. Das Signal ist und bleibt analog. Man kann auch auf einen Adapter verzichten und sich gleich ein entsprechendes Kabel kaufen.


    Der Unterschied ist immer vom Signal der Karte abhängig.

    Vielleicht gibst Du einige nähere Infos, wie angeschlossen (analog/digital), welche Einstellungen (Hz, Auflösungg), welches Modell, verwendetet Treiber, ... Da gibt es soviel mehr zu erfahren.

    Tut mir leid, aber ich kann auf dem Bild leider nicht wirklich was erkennen. Das käme raten gleich. Und beim ersten Bild ist ja ein X gemalt. Insofern kann ich Dir leider keinen Rat geben.


    Das neue Bild sieht eher nach einem Fremdkörper oder Beschädigung des Paneloberfläche aus.

    Keine Panik, ist ganz harmlos ;) Etracker wertet die Zugriffe von Prad.de aus. Es ist einfach notwendig zu analysieren, welche Seiten für die Besucher am interessantesten sind, wieviele Seitenaufrufe gemacht werden, usw. Das Cookie ist neu, weil jetzt auch analysiert werden kann, wie häufig jemand die Seite besucht. Also ob jemand sich lediglich einmalig informiert oder regelmäßig kommt. Da es über eine IP ja nicht auswertbar ist, wird dies über ein Cookie gemacht. Dort wird nichts weiter gespeichert als die Häufigkeit der Besuche.

    Also wenn jetzt alles einwandfrei dargestellt wird und keine Druckstellen auf dem Display sichtbar sind, dann wird es wohl auch so bleiben. Aber künftig solltest Du auf solche Aktionen einfach verzichten! ;) Natürlich kann irgendwann mal ein Pixel ausfallen, dies dann aber auf Deine jetzige Behandlung zu schieben, halte ich für ziemlich unwahrscheinlich.

    Zitat

    Original von krong
    Die DPD trifft keine Schuld.
    Ab dem Zeitpunkt wo dein Nachbar die Annahme unterschrieben hat haben die mit deinem TFT nichts mehr zu tun.


    Naja ich kenne mich mit der rechtlichen Seite nicht aus, aber da sucht sich ein Paketdienst irgend jemanden in einem 50 Parteienhaus und ist dann die Vernatwortung los? Sowas kann nicht sein. Ich hab da einen Passanten auf der Straße gefragt und der hat für Sie angenommen. Kann ja wohl nicht sein.


    Obwohl es schon irritiert, dass ein Paketzusteller jedem der nicht bei 5 auf den Bäumen ist ein Paket aufdrückt. Da wird weder nach Namen oder sonstwas gefragt, auch eine Postvollmacht ist egal. Wenn ich dann aber ein Paket mit Paketkarte bei der Post abholen will, dann muss ein Ausweis vorgelegt werden. Und wehe den hat man nicht dabei!


    Das krasseste was ich erlebt habe war, als ein Kurierdienst 2 HP Testgeräte 20" und 23" einfach vor meine Tür in den Hausflur gestellt hat. Sind zwar angekommen, aber das war ein Warenwert deutlich über 3.000 EUR! Bei mir ist allerdings nichts weggekommen.


    Hier noch einige Dinge die ich im Internet gefunden habe:


    Fragen an die Post:


    E.Grellmann:
    Hr. Friedrich, ich wiederhole meine Frage vorsichtshalber: Wir sind berufstätig und erhalten wöchentlich Pakete, die der Postzusteller ständig in der Nachbarschaft abgibt, obwohl uns das nicht Recht ist. Wir hatten zeitweise täglich entsprechende Schilder vor die Haustür gehängt. Was können wir tun, damit wir die Pakete selber abholen können?


    GünterFriedrich:
    Sie können sich nur an den Leiter der Zustellbasis wenden, damit die Sendungen nicht an den Nachbarn ausgehändigt werden. Es gibt aber keinen Rechtsanspruch.


    Hier noch was zum DHL:


    Sehr geehrter Ratsuchender,


    vielen Dank für Ihre Anfrage.
    Ich gehe im Folgenden davon aus, dass Sie selbst ein Paket mit DHL verschickt und selbst einen Nachforschungsauftrag bereits gestellt haben.
    Durch Ihre Aufgabe des Paketes kam mit DHL ein sogenannter Beförderungsvertrag zustande, wobei der Beförderer selbstverständlich für Verlust oder Beschädigung haftet.


    Dieses Vertragsverhältnis wird neben gesetzlichen Bestimmungen durch die AGBs von DHL, namentlich „AGB Paket/Express National“ bestimmt, welche man in jeder Postfiliale oder auch im Internet einsehen kann.


    Hiernach gilt in Nummer 4 Folgendes:


    4 Leistungen der Deutschen Post


    (1) Die Deutsche Post befördert die Sendungen zum Bestimmungsort und
    liefert sie an den Empfänger unter der vom Absender genannten Anschrift ab.
    Die Einhaltung einer bestimmten Lieferfrist ist nicht geschuldet, soweit nicht
    für einzelne Produkte, insbesondere für Express-Sendungen, durch die in
    Abschnitt 1 Abs. 2 genannten Bedingungen etwas anderes geregelt ist.


    (2) Die Deutsche Post bescheinigt dem Absender die Übernahme (Einlieferung)
    der Sendungen; dies gilt nicht, wenn eine vereinfachte Übernahme nach den
    in Abschnitt 1 Abs. 2 genannten Bedingungen erfolgt.


    (3) Die Deutsche Post nimmt die Ablieferung (Zustellung) unter der auf der
    Sendung angebrachten Anschrift durch Aushändigung gegen Empfangsbestätigung
    an den Empfänger, an seinen Ehegatten oder an eine Person, die
    schriftlich zum Empfang der Sendung bevollmächtigt ist (Empfangsbevollmächtigter/
    Postempfangsbeauftragter) vor. Dies gilt nur, soweit die Deutsche
    Post nichts anderweitiges, wie z. B. Lagerung, Nachsendung oder Zustellung
    durch Ablage, mit dem Empfänger vereinbart und der Absender keine entgegenstehenden
    Vorausverfügungen getroffen hat. Sendungen mit dem
    Service „Eigenhändig“ und Express-Sendungen mit dem Service „Transportversicherung
    25.000 EURO“ werden außer dem Empfänger nur einem hierzu
    besonders Bevollmächtigten ausgehändigt. Der EXPRESS BRIEF ohne die
    Services „Eigenhändig“ und/oder „Transportversicherung“ kann auch durch
    Einlegen in eine für den Empfänger bestimmte und ausreichend aufnahmefähige
    Vorrichtung (Hausbriefkasten etc.) abgeliefert werden.


    (4) Die Deutsche Post darf Sendungen, die nicht in der in Absatz 3 genannten
    Weise abgeliefert werden können, einem Ersatzempfänger aushändigen. Dies
    gilt nicht für Sendungen mit dem Service „Eigenhändig“, Express-Sendungen
    mit dem Service „Transportversicherung 25.000 EURO“ und EXPRESS BRIEFE
    mit dem Service „Transportversicherung 2.500 EURO“. Ersatzempfänger sind
    1. Angehörige des Empfängers und des Ehegatten, oder
    2. andere, in den Räumen des Empfängers anwesende Personen, sowie dessen
    Hausbewohner und Nachbarn, sofern den Umständen nach angenomme
    werden kann, dass sie zur Annahme der Sendungen berechtigt sind; EXPRESS
    BRIEFE werden nicht an Hausbewohner und Nachbarn ausgehändigt.


    Nun scheint sich DHL hier auf Absatz 4 auf den „Ersatzempfänger“ zu berufen, was bei Ihnen ein Nachbar sein könnte.


    Sollte das Paket tatsächlich an einen Herrn in der Hauptstr. 4 ausgehändigt worden sein, so ist dieser natürlich völlig ungeeignet gewesen, um Ihnen das Paket zu vermitteln. Als Nachbarn dürften lediglich die angrenzenden Grundstücke zu verstehen sein, wobei aber zusätzlich zu beachten ist, dass nicht an jeden Nachbar etwas ausgehändigt werden darf. Der Zusteller muss prüfen, ob der Nachbar überhaupt zur Annahme der Sendung berechtigt ist. Beides liegt bei Ihnen nicht vor, so dass DHL seine Pflichten bei der Zustellung verletzt hat. Da hierdurch wohl der Verlust des Paketes resultierte, ist Ihnen DHL schadensersatzpflichtig.


    Zinsen können Sie auf den Wert Ihres Paketes verlangen, sofern Sie DHL eine Frist zur Begleichung des Schadens gesetzt haben. Nach Ablauf dieser Frist befindet sich DHL im Verzug, so dass Zinsen als Verzugsschaden zu ersetzen sind. Anwaltskosten gelten im Übrigen auch als Verzugsschaden.
    Ich empfehle Ihnen, nochmals schriftlich per Einschreiben mit Fristsetzung (falls dies noch nicht geschehen ist) DHL zur Zahlung aufzufordern. Nach Fristablauf sollten Sie die Angelegenheit einem Anwalt übergeben.


    Ich hoffe, Ihnen vorerst weitergeholfen zu haben.


    Ich würde mir mal die AGBs des DHL zukommen lassen und ansehen was da steht.

    TFTShop.net willkommen als God of Board, auf wiedersehen als Moderator.


    TFTShop.net gibt die Modertorentätigkeit auf eigenen Wunsch ab und bat mich seinen Status dementsprechend abzuändern.


    Dieser Schritt wurde gewählt, um die Tätigkeiten eines Vollblutverkäufers und Händlers auf der einen Seite und die eines Moderators besser trennen zu können.


    Ich bedanke mich für die Moderatorentätigkeit der letzten 2 1/2 Jahre und hoffe es wird sich an der Boardpräsenz ansonsten nicht viel ändern.

    Ich sehe das auch etwas skeptisch, habe bei dem Anbieter aber nachgefragt ob es sich tatsächlich um Neuware handelt, die originalverpackt ist.


    Hier die Antwort auf die Mail, die relativ zugig kam:


    Sehr geehrte Damen und Herren,


    wie bei Artikelbeschreibung bereits erwähnt handelt es sich um Neuware (Originalverpackt).


    Die Ware ist damit ungeöffnet, daher Artikelbeschreibung (laut: einwandfreiem Zustand).


    Mit freundlichen Grüßen



    Rein logisch kann ich mir den Preis nicht erklären, denn die Verkäufer zahlen ja auch noch eine Verkaufsgebühr an Amazon und die ist nicht zu knapp. Wie macht er das?

    Hinzu kommt ja dass nicht nur die eigentliche Panelgröße größer ist, sondern auch eine höhere Auflösung mit 1600x1200 vorhanden ist. Du siehst schon deutlich mehr auf dem Bildschirm.


    Du vergleichst hier ein TN Panel mit einem PVA und da frage ich lieber mal nach, wozu willst Du das Gerät denn verwenden? Und brauchst Du diese Größe?