Beiträge von Andi

    Also wenn jetzt alles einwandfrei dargestellt wird und keine Druckstellen auf dem Display sichtbar sind, dann wird es wohl auch so bleiben. Aber künftig solltest Du auf solche Aktionen einfach verzichten! ;) Natürlich kann irgendwann mal ein Pixel ausfallen, dies dann aber auf Deine jetzige Behandlung zu schieben, halte ich für ziemlich unwahrscheinlich.

    Zitat

    Original von krong
    Die DPD trifft keine Schuld.
    Ab dem Zeitpunkt wo dein Nachbar die Annahme unterschrieben hat haben die mit deinem TFT nichts mehr zu tun.


    Naja ich kenne mich mit der rechtlichen Seite nicht aus, aber da sucht sich ein Paketdienst irgend jemanden in einem 50 Parteienhaus und ist dann die Vernatwortung los? Sowas kann nicht sein. Ich hab da einen Passanten auf der Straße gefragt und der hat für Sie angenommen. Kann ja wohl nicht sein.


    Obwohl es schon irritiert, dass ein Paketzusteller jedem der nicht bei 5 auf den Bäumen ist ein Paket aufdrückt. Da wird weder nach Namen oder sonstwas gefragt, auch eine Postvollmacht ist egal. Wenn ich dann aber ein Paket mit Paketkarte bei der Post abholen will, dann muss ein Ausweis vorgelegt werden. Und wehe den hat man nicht dabei!


    Das krasseste was ich erlebt habe war, als ein Kurierdienst 2 HP Testgeräte 20" und 23" einfach vor meine Tür in den Hausflur gestellt hat. Sind zwar angekommen, aber das war ein Warenwert deutlich über 3.000 EUR! Bei mir ist allerdings nichts weggekommen.


    Hier noch einige Dinge die ich im Internet gefunden habe:


    Fragen an die Post:


    E.Grellmann:
    Hr. Friedrich, ich wiederhole meine Frage vorsichtshalber: Wir sind berufstätig und erhalten wöchentlich Pakete, die der Postzusteller ständig in der Nachbarschaft abgibt, obwohl uns das nicht Recht ist. Wir hatten zeitweise täglich entsprechende Schilder vor die Haustür gehängt. Was können wir tun, damit wir die Pakete selber abholen können?


    GünterFriedrich:
    Sie können sich nur an den Leiter der Zustellbasis wenden, damit die Sendungen nicht an den Nachbarn ausgehändigt werden. Es gibt aber keinen Rechtsanspruch.


    Hier noch was zum DHL:


    Sehr geehrter Ratsuchender,


    vielen Dank für Ihre Anfrage.
    Ich gehe im Folgenden davon aus, dass Sie selbst ein Paket mit DHL verschickt und selbst einen Nachforschungsauftrag bereits gestellt haben.
    Durch Ihre Aufgabe des Paketes kam mit DHL ein sogenannter Beförderungsvertrag zustande, wobei der Beförderer selbstverständlich für Verlust oder Beschädigung haftet.


    Dieses Vertragsverhältnis wird neben gesetzlichen Bestimmungen durch die AGBs von DHL, namentlich „AGB Paket/Express National“ bestimmt, welche man in jeder Postfiliale oder auch im Internet einsehen kann.


    Hiernach gilt in Nummer 4 Folgendes:


    4 Leistungen der Deutschen Post


    (1) Die Deutsche Post befördert die Sendungen zum Bestimmungsort und
    liefert sie an den Empfänger unter der vom Absender genannten Anschrift ab.
    Die Einhaltung einer bestimmten Lieferfrist ist nicht geschuldet, soweit nicht
    für einzelne Produkte, insbesondere für Express-Sendungen, durch die in
    Abschnitt 1 Abs. 2 genannten Bedingungen etwas anderes geregelt ist.


    (2) Die Deutsche Post bescheinigt dem Absender die Übernahme (Einlieferung)
    der Sendungen; dies gilt nicht, wenn eine vereinfachte Übernahme nach den
    in Abschnitt 1 Abs. 2 genannten Bedingungen erfolgt.


    (3) Die Deutsche Post nimmt die Ablieferung (Zustellung) unter der auf der
    Sendung angebrachten Anschrift durch Aushändigung gegen Empfangsbestätigung
    an den Empfänger, an seinen Ehegatten oder an eine Person, die
    schriftlich zum Empfang der Sendung bevollmächtigt ist (Empfangsbevollmächtigter/
    Postempfangsbeauftragter) vor. Dies gilt nur, soweit die Deutsche
    Post nichts anderweitiges, wie z. B. Lagerung, Nachsendung oder Zustellung
    durch Ablage, mit dem Empfänger vereinbart und der Absender keine entgegenstehenden
    Vorausverfügungen getroffen hat. Sendungen mit dem
    Service „Eigenhändig“ und Express-Sendungen mit dem Service „Transportversicherung
    25.000 EURO“ werden außer dem Empfänger nur einem hierzu
    besonders Bevollmächtigten ausgehändigt. Der EXPRESS BRIEF ohne die
    Services „Eigenhändig“ und/oder „Transportversicherung“ kann auch durch
    Einlegen in eine für den Empfänger bestimmte und ausreichend aufnahmefähige
    Vorrichtung (Hausbriefkasten etc.) abgeliefert werden.


    (4) Die Deutsche Post darf Sendungen, die nicht in der in Absatz 3 genannten
    Weise abgeliefert werden können, einem Ersatzempfänger aushändigen. Dies
    gilt nicht für Sendungen mit dem Service „Eigenhändig“, Express-Sendungen
    mit dem Service „Transportversicherung 25.000 EURO“ und EXPRESS BRIEFE
    mit dem Service „Transportversicherung 2.500 EURO“. Ersatzempfänger sind
    1. Angehörige des Empfängers und des Ehegatten, oder
    2. andere, in den Räumen des Empfängers anwesende Personen, sowie dessen
    Hausbewohner und Nachbarn, sofern den Umständen nach angenomme
    werden kann, dass sie zur Annahme der Sendungen berechtigt sind; EXPRESS
    BRIEFE werden nicht an Hausbewohner und Nachbarn ausgehändigt.


    Nun scheint sich DHL hier auf Absatz 4 auf den „Ersatzempfänger“ zu berufen, was bei Ihnen ein Nachbar sein könnte.


    Sollte das Paket tatsächlich an einen Herrn in der Hauptstr. 4 ausgehändigt worden sein, so ist dieser natürlich völlig ungeeignet gewesen, um Ihnen das Paket zu vermitteln. Als Nachbarn dürften lediglich die angrenzenden Grundstücke zu verstehen sein, wobei aber zusätzlich zu beachten ist, dass nicht an jeden Nachbar etwas ausgehändigt werden darf. Der Zusteller muss prüfen, ob der Nachbar überhaupt zur Annahme der Sendung berechtigt ist. Beides liegt bei Ihnen nicht vor, so dass DHL seine Pflichten bei der Zustellung verletzt hat. Da hierdurch wohl der Verlust des Paketes resultierte, ist Ihnen DHL schadensersatzpflichtig.


    Zinsen können Sie auf den Wert Ihres Paketes verlangen, sofern Sie DHL eine Frist zur Begleichung des Schadens gesetzt haben. Nach Ablauf dieser Frist befindet sich DHL im Verzug, so dass Zinsen als Verzugsschaden zu ersetzen sind. Anwaltskosten gelten im Übrigen auch als Verzugsschaden.
    Ich empfehle Ihnen, nochmals schriftlich per Einschreiben mit Fristsetzung (falls dies noch nicht geschehen ist) DHL zur Zahlung aufzufordern. Nach Fristablauf sollten Sie die Angelegenheit einem Anwalt übergeben.


    Ich hoffe, Ihnen vorerst weitergeholfen zu haben.


    Ich würde mir mal die AGBs des DHL zukommen lassen und ansehen was da steht.

    TFTShop.net willkommen als God of Board, auf wiedersehen als Moderator.


    TFTShop.net gibt die Modertorentätigkeit auf eigenen Wunsch ab und bat mich seinen Status dementsprechend abzuändern.


    Dieser Schritt wurde gewählt, um die Tätigkeiten eines Vollblutverkäufers und Händlers auf der einen Seite und die eines Moderators besser trennen zu können.


    Ich bedanke mich für die Moderatorentätigkeit der letzten 2 1/2 Jahre und hoffe es wird sich an der Boardpräsenz ansonsten nicht viel ändern.

    Ich sehe das auch etwas skeptisch, habe bei dem Anbieter aber nachgefragt ob es sich tatsächlich um Neuware handelt, die originalverpackt ist.


    Hier die Antwort auf die Mail, die relativ zugig kam:


    Sehr geehrte Damen und Herren,


    wie bei Artikelbeschreibung bereits erwähnt handelt es sich um Neuware (Originalverpackt).


    Die Ware ist damit ungeöffnet, daher Artikelbeschreibung (laut: einwandfreiem Zustand).


    Mit freundlichen Grüßen



    Rein logisch kann ich mir den Preis nicht erklären, denn die Verkäufer zahlen ja auch noch eine Verkaufsgebühr an Amazon und die ist nicht zu knapp. Wie macht er das?

    Hinzu kommt ja dass nicht nur die eigentliche Panelgröße größer ist, sondern auch eine höhere Auflösung mit 1600x1200 vorhanden ist. Du siehst schon deutlich mehr auf dem Bildschirm.


    Du vergleichst hier ein TN Panel mit einem PVA und da frage ich lieber mal nach, wozu willst Du das Gerät denn verwenden? Und brauchst Du diese Größe?

    Also Deine These kann ich nicht nachvollziehen. Die aktuellen TFT-TV Geräte bieten doch TFT-Panels mit 16 ms an und deshalb kann es ja nicht an der Pixelgröße liegen. Die ist doch um einiges größer als bei den 19" Modellen.

    Ein TN Panel kann die Grauwerte leider nicht optimal darstellen. Das ist eine Eigenschaft des Panels und deshalb ist die von Dir gemachte Beobachtung nichts ungewöhnliches. Hier hilft nur mit Helligkeit und Kontrast zu arbeiten und ein Programm zu verwenden, womit die Justierung gemacht werden kann.


    Zu Pixelfehlern siehe mal hier und hier. Bei NEC gehe dann mal auf Pixelfehler und anschließend auf Clusterdefinition.

    Es gibt bei den S-IPS Panel nur einen Hersteller (LG Philips) der überhaupt ein 19" S-IPS Panel anbietet. Dieses Panel wird nach meiner Kenntnis auch in allen Modellen mit 19" S-IPS eingesetzt. Insofern haben die Hersteller keine Alternativen.


    Es bleibt Dir nur ein TN Panel wenn Du eine schnellere Bildaufbauzeit benötigst. Warum nur LG Philips 19" S-IPS Panel anbietet und die dazu nur 25 ms Bildaufbauzeit bieten, kann ich Dir nicht sagen. Wenn man allerdings Monopolist ist, gibt es natürlich keinen Druck ein schnelleres Panel anbieten zu müssen, es gibt halt keinen Konkurrenzdruck.

    Die Funktion Bilder per Link direkt in die Beiträge zu integrieren wird von uns nicht gewünscht. Deshalb haben wir das entsprechende Symbol im Editor auch rot durchgestrichen. Wer gerne Bilder in seinen Beitrag einstellen möchte, klickt bitte unterhalb des Beitrags auf Dateianhänge. Hier wird die Auswahl getroffen wo sich das Bild auf der eigenen Festplatte befindet und anschließend auf den Prad.de Server geladen. Es können in jedem Beitrag 50 Bilder hochgeladen werden.


    Warum ist das Einbinden von Bildern von fremden Quellen unerwünscht?


    Mit dem obigem Verfahren liegen die Bilder auf dem Prad.de Server und sind dauerhaft verfügbar. Wenn auf Bilder auf fremden Servern verlinkt wird, sind diese nur so lange sichtbar, wie diese auch auf dem anderen Server liegen. Gerade bei Testberichten ist es wichtig die Bilder auch noch nach einer längeren Zeit verfügbar zu haben. Aus diesem Grund haben wir uns für diesen Weg entschieden.


    Hier nun eine kurze Anleitung:


    Ihr klickt unterhalb des Texteingabefeldes auf Dateianhänge und klickt danach den Button "HOCHLADEN".


    Ihr wählt das entsprechende Bild auf eurem PC aus und per Doppelklick wird es automatisch auf unseren Server übertragen. Im Anschluss klickt ihr auf die Stelle im Text, wo das Bild angezeigt werden soll und klickt auf "Vorschau einfügen". Ihr könnt das Bild natürlich auch wieder löschen, falls ein falsches Bild hochgeladen wurde.


    Solltet ihr mehrere Bilder in den Beitrag einbetten wollen, wiederholt den Vorgang einfach.


    Wenn trotz dieser Anleitung noch Fragen auftauchen, wendet euch bitte per PN oder Mail an mich.

    Das Problem ist, dass alle Deine Fragen hier im Board schon besprochen wurden und dazu sehr lange Diskussionen entstanden sind. Alleine das Thema Vergleich CRT und TFT im Größenvergleich wurde heiß diskutiert. Sowas ständig aufzuwärmen ist ja langweilig und deshalb liegt es an Dir die entsprechenden Threads über die Suche rauszufischen.


    Aber ich würde nicht 2 Zoll draufschlagen, sondern nur 1 Zoll. Also 15" TFT ca. 16" TFT und 17" CRT etwa 18" TFT.


    Ja die Pixel sind quadratisch. Also bei 19" 0,294 x 0,294 mm und bei 17" 0,264 x 0,264 mm!


    140° sind horizontal noch erträglich aber vertikal nach meiner Ansicht nicht. Aber es ist sowieso müßig darüber zu diskutieren, weil nur Du für Dich selbst entscheiden kannst, ob der Blickwinkel für Dich ausreichend ist. Da solltest Du Dir TN Modelle mal in natura ansehen und kannst dann entscheiden ob 140° für Dich ausreichend sind. Für mich wären sie es nicht.


    Und ein Tipp noch zum Ende. Lese Dich erst einmal durchs Board. Da haben einige Leute schon Monate mit verbracht. Es gibt nichts was nicht schon in der ein oder anderen Form besprochen wurde.