"to change" heißt austauschen, nicht zurückgeben (return / restock, etc).
Ein Kunde darf natürlich von seinem Recht auf Gewährleistung beim Händler zurücktreten und direkt die Garantie vom Hersteller in Anspruch nehmen, auch wenn das rechtlich gesehen denkbar dumm für den Kunden ist.
Also: Die Hersteller haben eigene Austauschprogramme für die Endkunden, die die Endkunden auch in Anspruch nehmen dürfen. Zumindest solange wie der Monitor überhaupt in diese Garantiebestimmungen fällt!
So hatte ich damals auch eine IBM-Festplatte gekauft, die anstelle eines blauen Labels ein rot bedrucktes hatte. Dies war ein OEM-Label. IBM wurde ganz hellhörig, als ich denen sagte, daß ich die Platte einzeln erworben habe. Das ging soweit, daß ich zu einer anderen Stelle von IBM-Europa durchgestellt wurde, dort mit dem freundlichen Hernn abklärte, daß ich die Festplatte direkt zu ihm schicken sollte (samt Rechnung).
Grund: Der Verkäufer wurde von IBM in Grund und Boden getrampelt, da er unerlaubter Weise Festplatten, die nur in Komplettrechnern hätten verkauft werden dürfen, einzeln verkauft hat. (Andere Garantielaufzeiten für die Komponenten, andere Preise, etc)
Ich habe dann von IBM eine "richtige" Retail-Festplatte zurück erhalten.
Könnte sein, daß der Händler mit DELL auch eine art Rahmenvertrag hat und somit Wahre, die er eigentlich auf seinen Namen und mit entsprechendem Rabatt von DELL kauft, an Endkunden weiterverscherbelt.
Soetwas darf er natürlich nicht und wenn zu viele unterschiedliche Endkunden plötzlich bei DELL solche Geräte aus Garantiegründen einreichen, bekommt er ärger. Eventuell sogar eine Klage, da er vermutlich den entsprechenden (Rahmen-)Vertrag gebrochen hat.
Das ist natürlich nur eine Vermutung. Sozusagen: Wild geraten. Diese Aussagen basieren allein auf dem spärlichen Informationen dieses Threads und stellen nur eine Möglichkeit dessen dar, wie es zu den gegebenen Begebenheiten kommen kann.
Immer wenn ein Preis ZU GUT aussieht, stimmt etwas nicht: Gebrauchtgeräte, keine Märchensteuer, etc.