Dagegen würde ich mich wehren. Es gibt einen Thread hier, der das ausführlich diskutiert, in dem auch Händler und rechtlich bewanderte Leute Stellung nehmen. Finde den aber momentan nicht wieder. Vielleicht können die Moderatoren da helfen ?(.
Wieviel Stunden hast Du denn den Monitor benutzt? Das Gesetz sagt "bestimmungsgemäßer Gebrauch" und das ist nunmal Monitor an und Bild drauf. Denn das ist die Bestimmung des Monitors, dass er ein Bild zeigt und nicht dass er dunkel und nicht angeschlossen in der Ecke steht. Und wenn er für das Büro ist wären meiner ganz bescheidenen Meinung nach 7 Stunden am Tag auch nicht zu viel. Ein Monitor nutzt sich ja nicht ab wie ein Fahrrad oder so. Aber das kann Dir ein Rechtsanwalt sicher besser erklären.
Andererseits muss man den Händler verstehen, wenn er am 14. Tag ein Gerät zurück erhält, dass 13 Tage jeweils 12 Stunden gelaufen ist, sind das 156 Betriebsstunden. Wenn er das Gerät dann dem nächsten Kunden als neu verkauft, der neue Besitzer dann den Betriebsspeicher ausliest und feststellt, dass der 156 Stunden gelaufen ist, gibt das auch Probleme.
Also sollte man da gegenseitigen Respekt üben und als Kunde das Gerät nicht durchlaufen lassen, sondern sich nach entsprechender Zeit entscheiden (aber wieviel Stunden sind das?) und als Händler bei einer nachgewiesen vernünftigen Nutzungsdauer keine Abzüge vornehmen.
Oder hat die Community eine andere Meinung???
Rein rechtlich ist glaube ich der Käufer immer im Vorteil, da das Gesetz nichts von Nutzungsstunden oder so sagt.