Also ich hab mal nachgefragt, es ist so, dass du meines Erachtens ganz schönes Glück gehabt hast damit, dass der Zusteller nun den "verlorenen" TFT bezahlt! Denn laut Gesetz hat der Versender/Verkäufer nichts falsch gemacht, er hat den Vertrag mit dir ordnungsgemäß abgeschlossen, und hat faktisch mit der Ware nichts mehr zu tun sobald diese aus seinem Hause ist. Wenn jetzt der Fall eintritt, wie bei dir, und die Ware abhanden kommt, dann muss normalerweise der Käufer haften (§429 ABGB oder so
) Glücklicherweise hat der Fall ja eine gute Wendung genommen, und ich bin auch erleichtert, denn das kann ja jedem passsieren!