Rechtslage - Monitor ist weg :(

  • Freut mich zu hören, dass es sich jetzt doch noch alles zum Guten gewendet hat (für dich) - aber der "Dieb" freut sich, dass er ohne Probleme davon kommt. Da du ja jetzt nen neuen bekommst usw.


    Grüße
    Voodoo

  • Zitat

    Original von Voodoopupp
    Freut mich zu hören, dass es sich jetzt doch noch alles zum Guten gewendet hat (für dich) - aber der "Dieb" freut sich, dass er ohne Probleme davon kommt. Da du ja jetzt nen neuen bekommst usw.


    Grüße
    Voodoo


    Allerdings, ich finde das Ende jetzt auch ein wenig flach :D Ich hätte mir gewünscht, dass der Täter gefasst worden wäre und du ihn zu Gesicht bekommen hättest :P

  • Zitat

    ...und du ihn zu Gesicht bekommen hättest


    ich vermute das mach ich jeden Tag X(


    aber ohne Beweise ?(

  • Also ich hab mal nachgefragt, es ist so, dass du meines Erachtens ganz schönes Glück gehabt hast damit, dass der Zusteller nun den "verlorenen" TFT bezahlt! Denn laut Gesetz hat der Versender/Verkäufer nichts falsch gemacht, er hat den Vertrag mit dir ordnungsgemäß abgeschlossen, und hat faktisch mit der Ware nichts mehr zu tun sobald diese aus seinem Hause ist. Wenn jetzt der Fall eintritt, wie bei dir, und die Ware abhanden kommt, dann muss normalerweise der Käufer haften (§429 ABGB oder so :rolleyes: ) Glücklicherweise hat der Fall ja eine gute Wendung genommen, und ich bin auch erleichtert, denn das kann ja jedem passsieren!

    Einmal editiert, zuletzt von MadMax2500 ()

  • Zitat

    original von MadMax2500
    Denn laut Gesetz hat der Versender/Verkäufer nichts falsch gemacht, er hat den Vertrag mit dir ordnungsgemäß abgeschlossen, und hat faktisch mit der Ware nichts mehr zu tun sobald diese aus seinem Hause ist.


    Wenn das so ist, werde ich aber ab heute niiiiiiiiiemehr etwas bestellen. Egal ob telefonisch oder per Internet :rolleyes:


    Zitat

    original von MadMax2500
    ...Denn laut Gesetz hat der Versender/Verkäufer nichts falsch gemacht,...


    Stimmt. Der Versender/Verkäufer hat in diesem Fall ja auch nichts falsch gemacht, und braucht deshalb für den Schaden ja auch nicht aufzukommen. Mir wurde auch einmal angeblich ein Paket zugestellt, welches ich nie erhalten habe. Und diese Paket blieb auch verschollen. Der Händler musste einen Nachforschungsantrag bei DHL stellen, und hat mir dann binnen kurzer Zeit ein neues Gerät zukommen lassen. Allerdings handelte es sich dabei um eine Nachnahme. Aber auch bei Vorkasse kanns nicht sein, das ich ab ,Verlassen des Pakets beim Händler' auch für dieses verantwortlich bin.


    gruß

  • j.kraemer: das ist der sog. Gefahrenübergang. Steht in allen AGBs drin. Ding ist aus der Bude raus = nicht mehr mein Problem.

  • Zitat

    Ding ist aus der Bude raus = nicht mehr mein Problem.


    Es ist DANN aber auch noch nicht MEIN Problem.
    Das der Händler dann mit der ganzen Sache nichts mehr am Hut hat, ist mir klar. Aber dann kommt ja erst noch der Zusteller. Sonst könnte ja jeder DHL-Mitarbeiter sich zu Hause den Keller mit Waren vollstopfen, die der Kunde bestellt hat (da dieser ja nach Verlassen der Ware beim Händler auch für diese verantwortlich ist).
    Es geht ja nicht darum, das der Versender/Verkäufer dafür haften soll, sondern der Zulieferer. Für mich aber hört sich die Aussage von MadMax2500 so an, das der Zulieferer auch nicht dafür verantwortlich wäre.
    Zitat:Wenn jetzt der Fall eintritt, wie bei dir, und die Ware abhanden kommt, dann muss normalerweise der Käufer haften (§429 ABGB oder so)
    Und das ist mir völlig unklar.
    So, jetzt mache ich Schluss, denn ich muss noch meine Bewerbung an DHL als Zulieferer schreiben :D :D


    gruß

  • wow... glückwunsch fraenk!!!


    Hatte ich echt nicht mehr dran gedacht dass das nun so gut für dich ausgeht...


    Morgen findest du den ersten TFT im Waschkeller weil ihn da irgendne Omma abgestellt hat =)

  • Zitat

    Original von krong
    wow... glückwunsch fraenk!!!


    Hatte ich echt nicht mehr dran gedacht dass das nun so gut für dich ausgeht...


    Morgen findest du den ersten TFT im Waschkeller weil ihn da irgendne Omma abgestellt hat =)


    Das wär dann ja doppelt gut gelaufen... oder viellleicht hat fraenk die DHL dann jetzt betrogen und wir waren nur Helfer in einer kriminellen Aktion :D;)


  • Nein, kann er nicht. Weil du als Zusteller persönlich für Mangelleistungen haften mußt. Eine Mangelleistung wäre es, ein Paket nicht beim direkten Nachbarn abzugeben. Dagegen bist du zwar versichert, machst du es aber zu oft, mußt du selber haften.


    Mensch j.kraemer, willste mir nicht mehr glauben? :D

  • Warum denn bei der DHL bewerben?


    So isses doch viel einfacher. Man braucht nur nen Nachbarn als Komplizen. =)



    Dann bestellt man sich Waren für sehr viel Geld und die Ware wird offiziell vom Nachbarn verschlampt...


    Aus diesem Grund versteh ich nicht so recht warum der Packetdienst so ohne weiteres die Schuld auf sich nimmt...

  • Vielleicht weil der Nachbar in diesem Fall eine nicht vertrauenswürdige Person bzw. kein direkter Nachbar war. Unter direktem Nachbar verstehe ich "mein Haus, das Haus meines Nachbarn".

    _.+*" Mind Expanding Species "*+._.+*" Estar De Viaje "*+._


    "Begegnungen, die die Seele berühren, hinterlassen Spuren, die nie ganz verwehen."

  • also es war ein "direkter" Nachbar
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    und wenn ihr mal rätseln möchtet kann ich auch gerne mal den Ausschnitt hier posten (Autogrammliste DPD) da erkennt man nämlich nichts zumindest keinen Namen der mir bekannt ist.
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    zu der DHL Sache der Zusteller darf sogar egal ob du da nein sagst das Paket an Nachbarn weitergeben (Im Falle eines verschwindens darf der Zusteller noch nichtmal haftbar gemacht zu werden, da er alles richtig gemacht hat<- hat mich auch verwundert aber ist so ;))
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    Zitat

    Man braucht nur nen Nachbarn als Komplizen.


    mach das ein- zweimal beim gleichen Paketdienst und du bekommst besuch von den grünen Männchen =)
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    Fals ihr jetzt noch Fragen habt bin da jetzt gut informiert (auch wenn ungewollt) :D
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    PS: die MX 1000 ein Traum 8)

  • Hast Du Dir denn jetzt Urlaub genommen, um auf die neue Lieferung zu warten? ;)

    Bevor Ihr eine Frage stellt, schaut bitte in die FAQ. Die meisten Fragen wurden schon einmal gestellt und sind dort ausführlich beantwortet. Auch das Lexikon ist immer einen Blick wert.

  • na wollen wir mal nicht übertreiben :D


    das einzige was mich momentan stört ist die Lieferzeit X(


    bis 5 Tage + Zustellung


    hätte ich das mal vorher gewusst ;(

  • Zitat

    original von fraeNk
    bis 5 Tage + Zustellung


    bis 5 Tage + Zustellung + 1 Tag fürs ,Verschwindenlassen' :D :D


    Zitat

    hätte ich das mal vorher gewusst ;(


    ...hättest du ihn gleich behalten :D


    gruß ;) ;)