Der weitreichende Mißbrauch des Fernabsatzgesetzes (FAG) führt derzeit zu einer Novelle im Bundestag. Der Verband der Versender hat die seit letztem Jahr geltende geforderte Änderung nun in abweichender Form erneut dem Bundestag vorgelegt.
Mittlerweile befindet sich die Änderung im Vermittlungsausschuß da die Regierung eine andere Lösung bevorzugt. Die Oposition unterstützt hingegen die Lösung des Verbands.
Eine Einigung scheint in Sicht:
- Waren können nur noch kostenlos zurückgesendet werden, wenn die Ware bereits, zumindest teilweise, bezahlt worden ist.
- Die E40 Grenze für kostenlose Rücksendungen wird erhalten bleiben.
- Waren die nicht dem versprochenen Angebot entsprechen dürfen weiter zurückgesendet werden - egal welcher Warenwert.
Was bedeutet das in der Praxis:
- Artikel die auf Rechnung gekauft worden sind, können nicht mehr kostenlos zurückgesendet werden.
- Artikel die per Vorkasse, dürfen weiter zurückgesendet werden.
Die Lösung des Verbands ist noch weitreichender:
- Rücksendungen sind nur noch unter min. einer Teilung der Versandkosten möglich.
- Die E40 Grenze wird entfallen (Was aber ein Vorteil wäre, da Waren unter E40 Warenwert günstiger zurückzusenden sind).
- Der Warenwertverbrauch soll in einem vernünftigen Bereich dem Kunden zu Last gelegt werden können.
Eine Entscheidung wird in den nächsten Tagen erwartet.